Montabaur
Nr. 35/94
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Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
— können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
56410 Montabaur, 29.08.1994
gez.: Bürgermeister
Zweckverband »Abwasserverband Bad Ems«
Jahresabschluß
Der bestätigte Jahresabschluß des Zweckverbandes »Abwasserverband Bad Ems« zum 31.12.1993 wurde durch die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 14.06.1994 festgestellt.
Der Jahresabschluß und der Lagebericht einschließlich des Bestätigungsvermerkes liegt in der Zeit vom 12.09.1994 bis 21.09.1994 während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 08.30 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 16.30 bis 18.00 Uhr) zur allgemeinen Einsicht bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus Altbau, 2. Stock, Zimmer 35, öffentlich aus. Bad Ems, 17. August 1994 Zweckverband
»Abwasserverband Bad Ems«
Rink, Verbandsvorsteher
Die Verwaltung informiert
Verbandsgemeindeverwaltung geschlossen
Wegen einer internen Veranstaltung bleibt die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur am Freitag, 2. September 1994, geschlossen.
Um entsprechende Beachtung wird gebeten.
Blumenschmuck an Häuserfassaden
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Zum zweitenmal fand in diesem Jahr der Wettbewerb »Blumenschmuck an Häuserfassaden« statt, der im Stadtbereich Montabaur die Fassade mit dem schönsten Blumenschmuck würdigen soll. Die für 1994 erstmals ins Leben gerufene Idee soll für affe Bürger in Montabaur ein Ansporn sein, diesem Bereich noch mehr Beachtung und Engagement zu schenken.
Am Dienstag, dem 23.08.1994, machte sich eine siebenköpfige Bewertungskommission an die Bewertung der zehn Teilnehmer, die sich um den Titel der am schönsten geschmückten Fassade beworben hatten. Es waren verschiedene Stationen im Stadtbereich Montabaur, sowie den Stadtteilen Horressen, Ettersdorf, Eigendorf und Bladernheim zu bereisen. Die Entscheidung wird jedoch erst nach Auswertung der Bewertungsbögen in den nächsten Tagenfest- stehen.
Das Photo zeigt die Bewertungskommission bei der Arbeit zusammen mit einer der Teilnehmerinnen.
Erste Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates
der Stadt Montabaur am Donnerstag, 25. August 1994 Auftragsvergaben
Verkehrsverbessernde Maßnahmen in Montabaur-Bladernheim
Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß, der Firma Gramich Bau, Siershahn, den Auftrag für die Straßenbaumaßnahme in Montabaur-Bladernheim zu erteilen (Kosten: ca. 25.000 DM). Im Ortsmittelpunkt solle der Bürgersteig um das Haus, das unmittelbar an die Fahrbahn angrenzt, herumgeführt werden, damit das Überqueren der Straße — speziell für die Kinder, die den Kinderspielplatz auf der anderen Straßenseite besuchen möchten — sicherer wird. Im Rahmen dieser Diskussion beantragte Ausschußmitglied Lorenz (BfM), für die Ortsdurchfahrt Montabaur-Bladernheim »Tempo 30« einzuführen.
Durchführung von Vermessungsarbeiten im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Der Haupt- und Finanzausschuß erteilte den Auftrag an das Vermessungsbüro Stefan Neuroth, Montabaur, zum Preis von 23.000,— DM plus MWSt., die im Zusammenhang mit der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme noch notwendigen Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Unterhaltung und Ausbau von Wirtschaftswegen in den Stadtteilen Horressen und Eigendorf Der Haupt- und Finanzausschuß beschloß, der Firma Bierenfeld, Heihgenroth, den Auftrag für den Teilausbau des Verbindungsweges von Horressen nach Eigendorf zu erteilen (Kosten ca. 37.000, — DM). Es ist vorgesehen, den flacheren Wegebereich im Anschluß an die neue Verbindungsstraße (Mainzer Straße — Meisenstraße) mit einer Decke aus Kalksteinsplitt und die weiter nördlich gelegenen steileren Wegeflächen mit Bitumenrecyclingmaterial zu versehen, um Abschwemmungen zu vermeiden.

