Montabaur
Nr. 35/94
“Öffentl. Bekanntmachungen 5
Öffentliche Bekanntmachung
Sitzung des Stadtrates
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 8. September 1994,18.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Verabschiedung ausgeschiedener Ratsmitglieder
3. Wahl der Mitglieder und Stellvertreter für den Bauausschuß
4. Wahl des Stadtteilbeauftragten von Eigendorf
5. Stiftungsausschuß des Hospitalfonds
a) Änderung der Stiftungssatzung
b) Wahl des Stiftungsausschusses
6. Ausländerbeirat
a) Satzung über die Einrichtung eines Ausländerbeirates
b) Satzung über die Wahl des Äusländerbeirates (Wahlordnung — Ausländerbeirat)
7. Änderung von Bebauungsplänen
a) »Alter Galgen« für das Grundstück der Fa. Rastal, Flur 45, Flurstück 77 — Änderungsbeschluß gern. § 2 IV und I BauGB
b) »Altstadt I -.Erweiterung« im Bereich Hospitalstraße/ Biergasse - Änderungsbeschluß gern. §§ 2 i. V. m. 13 I BauGB
c) »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 39, Flurstücke 3 und 4, Am Himmelfeld 62
— Antrag des Herrn Werner Schwickert -Änderungsbeschluß gern. §§ 2 i. V. m. 13 I BauGB
d) »Himmelfeld« für das Grundstück Flur 37, Flurstück 21/ 1, Schillerstraße 21
— Antrag des Herrn Eberhard Görg -Änderungsbeschluß gern. §§ 2 i. V. m. 13 I BauGB
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen Montabaur, 30.08.1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise auf Fraktionssitzungen:
Zur Vorbereitung der o. g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 05.09.1994, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau), Tel.: 02602/126.157 SPD: Montag, 05.09.1994, 18.30 Uhr im Trau- und Besprechungszimmer des Rathauses (Neubau), 2. Stock, Zimmer 214, Tel.: 02602/126.121
FWG: Montag, 05.09.1994, 19.00 Uhr im Sozialraum des Rathauses (Neubau), 3. Stock, Tel.: 02602/126.188 BfM: Dienstag, 06.09.1994, 20.00 Uhr, Forellenstube, Montabaur-Elgendorf
Öffentliche Bekanntmachung
Berufung eines Nachfolgers in den Verbandsgemeinderat
Herr Carl Rücker, Tiergartenstraße 4, 56412 Welschneudorf, hat sein Mandat als Ratsmitglied nach seiner Wahl zum Zweiten Beigeordneten niedergelegt.
Gemäß § 45 Abs. 1 und 2 des Landesgesetzes über die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen (Kommunalwahlgesetz —KWG) wird hiermit als Nachfolger der nächste noch nicht berufene Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl des Wahlvorschlages der SPD
Herr Rolf-Dieter Frantz, Römerstraße 3,
56337 Eitelborn
in den Verbandsgemeinderat einberufen. Die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach § 4 KWG liegen vor. Die Berufung wird hiermit gemäß § 66 Äbs. 3 KWO öffentlich bekanntgemacht.
Montabaur, den 30.08.1994
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister als Wahlleiter
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung-
An alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge
meinde Montabaur.
Am 15. August 1994 sind Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig geworden. Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern und sonstigen öffentlichen Äbgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 Prozent pro Monat der auf volle 100,— DM abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen. Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000—603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, den 26. August 1994 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Öffentliche Bekanntmachung
Vollzug der Wassergesetze
Erteilung einer Bewilligung gemäß §§ 2, 3 und 8 Wasserhaushaltsgesetz zur Entnahme von Grundwasser aus den Tiefbrunnen II und III
Antragsteller: Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur
Lage: Gemarkung Eitelborn, Flur 20, Flurstücknummer 2/1 Verbandsgemeinde: Montabaur / Landkreis: Westerwaldkreis Der Bescheid bezüglich der o. g. Maßnahme hat gegenüber dem Antragsteller, nicht jedoch gegenüber etwaigen anderen Betroffenen, Bestandskraft erlangt.
Gern. § 114Abs. 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland- Pfalz (Landeswassergesetz—LWG—) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) i. V. m. § 74Abs. 4 Satz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) vom 25.05.1976 (BGBl. I S. 1253) ist eine Äusfertigung des Bescheides mit einer Ausfertigung der Antragsunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, in deren Gebiet die Gemeinden Hegen, in denen sich das Vorhaben auswirkt bzw. bei verbandsfreien Gemeinden bei der Stadtverwaltung, zwei Wochen zur Einsicht auszulegen.
Der Bewilfigungsbescheid mit den Auflagen und Bedingungen sowie Antrags- und Planunterlagen werden zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
26.09.1994 bis 10.10.1994 einschließlich bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Großer Markt 10, 56410 Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer-Nr. 30 während der allgemeinen Kernarbeitszeit montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr ausgelegt.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt.
56410 Montabaur, 26.08.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Bekanntmachung
zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes (Anhörungsverfahren)
1. Im Interesse der öffentfichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz — WHG —) vom 23.09.1987 (BGBl. I S. 1529) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Wirges, Bahnhofstraße 10,56422 Wirges.
Das Wasserschutzgebiet soll in den Gemarkungen Dernbach, Fluren 52, 53 und 54 Montabaur, Flur 41 mit 3 Schutzzonen, nämlich
Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),
Zone II = Engere Schutzzone (grüne Umrandung) und Zone III = Weitere Schutzzone (rote Umrandung) gebildet werden.

