Montabaur
TuS Girod/Kleinholbach e.V.
Die neue Saison beginnt für die Seniorenmannschaft am Sonntag, 28.04.94, mit einem Heimspiel gegen den SV Welschneudorf. Das Spiel beginnt bereits um 14.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.
Alte Herren
Am Samstag, 27.04.94, spielen wir um 16.30 Uhr in Girod gegen Dreikirchen.
E-ll Jugend
Das erste Spiel findet am Samstag, 27.08.94, um 13.30 Uhr, in Niederahr statt. Am Mittwoch, 31.08.94, wird um 18.00 Uhr in Girod gegen Steinefrenz gespielt.
Auch zu diesen beiden Spielen sind Zuschauer herzlich eingeladen.
Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach
Am Freitg, 26.08.94, 18.30 Uhr, findet für die jugendlichen Mitglieder eine Schnitzeljagd statt. Treffpunkt am Schützenhaus. Die Rundenwettkämpfe werden demnächst wieder ausgetragen. Deshalb weisen wir auf die Trainingszeiten wie folgt hin: Schüler und Jugend: Montags und mittwochs ab 19.00 Uhr, Schützenklasse: Dienstags ah 20.00 Uhr, sonntags ah 10.00 Uhr. Auch Nichtmitglieder zum Probeschießen sind herzlich eingeladen.
Görgeshausen
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen
vom 29.07.1994
In seiner jüngsten Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Burkard die Ratsmitglieder Klaus Müller und Kurt Feiden vor ihrem Amtsantritt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Er verwies insbesondere auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht sowie die Pflicht zur Meldung bei Vorliegen von Sonderinteressen.
Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, die in der Sitzung vorliegende Geschäftsordnung sowie die Hauptsatzung, deren Text noch gesondert öffentlich bekanntgemacht wird. Desweiteren wurde einstimmig beschlossen, folgende Angelegenheiten den nachstehend aufgeführten Ausschüssen zur abschließenden Entscheidung zu übertragen:
Bauausschuß:
Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde in den Fällen der §§ 14 Abs. 2, 19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches sowie Entscheidung über die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Baugesetzbuch.
Ausschuß für öffentliche Einrichtungen und Vereinsangelegenheiten:
Auftragsvergaben und Beschaffungen für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen an und in öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 5.000 DM im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel
Sodann wählte der Ortsgemeinderat die Ausschußbesetzungen.
Folgende Ratsmitglieder gehören dem Rechnungsprüfungsausschuß an:
Mitglied Stellvertreter
Georg Bendel Jürgen Rörig
Dietmar Brühl Klaus Müller
Klaus Bilo Volker Schumacher
Mitglieder und Stellvertreter des Bauausschusses sind: Mitglied Stellvertreter
Herbert Kunz KurtFeiden
Georg Bendel Wolfgang Metz
Jürgen Rörig Thomas Rörig
Dem Ausschuß für öffentliche Einrichtungen und Vereinsangelegenheiten gehören an:
Mitglied Stellvertreter
Kurt Feiden Klaus Müller
Norbert Münz Herbert Kunz
Walter Kindler Thomas Rörig
Anschließend beschlossen die Ratsmitglieder, bezüglich des
Baus eines Trainingsspielfeldes neben dem Sportplatz einen
Bauantrag an die Verbandsgemeinde zu richten.
Der Auftrag für die Erweiterung der Blitzschutzanlage in der Löwensteinhalle und am Kindergarten in Görgeshausen wurde an eine in Limburg ansässige Firma vergeben.
Nr. 34/94
SV Grün-Weiß Görgeshausen
Freitag, den 26.08.1994,17.30 Uhr JSG Görgeshausen, St./W., Nie, Dr. gegen Eisbachtal II
Das erste Spiel unserer F-Jugend in der Saison 94/95 auf dem Sportplatz in Görgeshausen. Die kleinen Kicker freuen sich, wenn ©pa und Oma sowie die Eltern zum Spiel erscheinen. Es trainieren die F-Jugend Mario Metz und Michael Scherer. Sonntag, den 28.08.1994, 14.30 Uhr Saisonbeginn des SV Grün-Weiß Görgeshausen gegen Spvgg. Steinefrenz-Weroth Gespielt wird auf dem Sportplatz in Görgeshausen. ■
Großholbach
Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß —
Umlegungsplan ist unanfechtbar geworden
Bekanntmachung
Der Umlegungsplan für das Umlegungshiet »Strüthehen II« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 28. Juli 1994 für einen Teilbereich unanfechtbar geworden. Dieser Teilbereich betrifft die Ordn. Nrn. 2, 3, 5, 9 und 1 bzgl. des Altflurstücks 160 und des Zuteilungsgrundstückes Flurstück Nr. 414.
Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.
Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.
Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftskatasters wir bei den zuständigen Behörden veranlaßt.
Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß »71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grundbuches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Gemeinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.
Montabaur, den 22.08.1994 Der Vorsitzende
des Umlegungsausschusses (S.)
gez. Reichling
Danke für Spielplatzspende
Der Spielplatz im Neubaugebiet wurde vor wenigen Tagen mit neuen Spielgeräten ausgestattet, die alten Spielgeräte wurden z. T. repariert und ergänzt, der Sandkasten neu angelegt.
Die Maßnahme hat ca. 11.000 DM gekostet. Ich danke sehr herzlich den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ein Straßenfest im Neubaugebiet veranstaltet und den Erlös von 2.700 DM für den Spielplatz gespendet haben.
Auf dem Dorfplatz wurden eine Schaukel und eine Reifenschwinge durch neue Geräte ersetzt (Kosten 7.300 DM). Allen Kindern wünsche ich viel Spaß mit den neuen Spielgeräten.
Winfried Röther, Ortsbürgermeister
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Am Samstag, dem 27.08.94, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Sessenhausen. Spielkleidung blau. Abfahrt 15.20 Uhr.
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