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Montabaur

TuS Girod/Kleinholbach e.V.

Die neue Saison beginnt für die Seniorenmannschaft am Sonn­tag, 28.04.94, mit einem Heimspiel gegen den SV Welschneu­dorf. Das Spiel beginnt bereits um 14.30 Uhr. Zuschauer sind herzlich eingeladen.

Alte Herren

Am Samstag, 27.04.94, spielen wir um 16.30 Uhr in Girod gegen Dreikirchen.

E-ll Jugend

Das erste Spiel findet am Samstag, 27.08.94, um 13.30 Uhr, in Niederahr statt. Am Mittwoch, 31.08.94, wird um 18.00 Uhr in Girod gegen Steinefrenz gespielt.

Auch zu diesen beiden Spielen sind Zuschauer herzlich einge­laden.

Schützenverein Punkt 12 Kleinholbach

Am Freitg, 26.08.94, 18.30 Uhr, findet für die jugendlichen Mitglieder eine Schnitzeljagd statt. Treffpunkt am Schützen­haus. Die Rundenwettkämpfe werden demnächst wieder aus­getragen. Deshalb weisen wir auf die Trainingszeiten wie folgt hin: Schüler und Jugend: Montags und mittwochs ab 19.00 Uhr, Schützenklasse: Dienstags ah 20.00 Uhr, sonntags ah 10.00 Uhr. Auch Nichtmitglieder zum Probeschießen sind herzlich eingeladen.

Görgeshausen

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates Görgeshausen

vom 29.07.1994

In seiner jüngsten Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Burkard die Ratsmitglieder Klaus Müller und Kurt Feiden vor ihrem Amtsantritt durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten. Er verwies insbesondere auf die Schweigepflicht, die Treuepflicht sowie die Pflicht zur Meldung bei Vorliegen von Sonderinteressen.

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig, die in der Sitzung vorliegende Geschäftsordnung sowie die Hauptsatzung, deren Text noch gesondert öffentlich bekanntgemacht wird. Desweiteren wurde einstimmig beschlossen, folgende Angele­genheiten den nachstehend aufgeführten Ausschüssen zur abschließenden Entscheidung zu übertragen:

Bauausschuß:

Erteilung des Einvernehmens der Ortsgemeinde in den Fällen der §§ 14 Abs. 2, 19 Abs. 3 Satz 1, 31, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches sowie Entscheidung über die Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Baugesetzbuch.

Ausschuß für öffentliche Einrichtungen und Vereinsangele­genheiten:

Auftragsvergaben und Beschaffungen für Ersatzbeschaffun­gen und Reparaturen an und in öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde bis zu einer Wertgrenze von 5.000 DM im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel

Sodann wählte der Ortsgemeinderat die Ausschußbesetzun­gen.

Folgende Ratsmitglieder gehören dem Rechnungsprüfungs­ausschuß an:

Mitglied Stellvertreter

Georg Bendel Jürgen Rörig

Dietmar Brühl Klaus Müller

Klaus Bilo Volker Schumacher

Mitglieder und Stellvertreter des Bauausschusses sind: Mitglied Stellvertreter

Herbert Kunz KurtFeiden

Georg Bendel Wolfgang Metz

Jürgen Rörig Thomas Rörig

Dem Ausschuß für öffentliche Einrichtungen und Vereinsan­gelegenheiten gehören an:

Mitglied Stellvertreter

Kurt Feiden Klaus Müller

Norbert Münz Herbert Kunz

Walter Kindler Thomas Rörig

Anschließend beschlossen die Ratsmitglieder, bezüglich des

Baus eines Trainingsspielfeldes neben dem Sportplatz einen

Bauantrag an die Verbandsgemeinde zu richten.

Der Auftrag für die Erweiterung der Blitzschutzanlage in der Löwensteinhalle und am Kindergarten in Görgeshausen wur­de an eine in Limburg ansässige Firma vergeben.

Nr. 34/94

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Freitag, den 26.08.1994,17.30 Uhr JSG Görgeshausen, St./W., Nie, Dr. gegen Eisbachtal II

Das erste Spiel unserer F-Jugend in der Saison 94/95 auf dem Sportplatz in Görgeshausen. Die kleinen Kicker freuen sich, wenn ©pa und Oma sowie die Eltern zum Spiel erscheinen. Es trainieren die F-Jugend Mario Metz und Michael Scherer. Sonntag, den 28.08.1994, 14.30 Uhr Saisonbeginn des SV Grün-Weiß Görgeshausen gegen Spvgg. Steinefrenz-Weroth Gespielt wird auf dem Sportplatz in Görgeshausen.

Großholbach

Gemeindeverwaltung Großholbach - Umlegungsausschuß

Umlegungsplan ist unanfechtbar geworden

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungshiet »Strüthehen II« der Ortsgemeinde Großholbach ist am 28. Juli 1994 für einen Teilbereich unanfechtbar geworden. Dieser Teilbereich betrifft die Ordn. Nrn. 2, 3, 5, 9 und 1 bzgl. des Altflurstücks 160 und des Zuteilungsgrundstückes Flurstück Nr. 414.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wir bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß »71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Großholbach schriftlich oder zur Nie­derschrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 22.08.1994 Der Vorsitzende

des Umlegungsausschusses (S.)

gez. Reichling

Danke für Spielplatzspende

Der Spielplatz im Neubaugebiet wurde vor wenigen Tagen mit neuen Spielgeräten ausgestattet, die alten Spielgeräte wurden z. T. repariert und ergänzt, der Sandkasten neu angelegt.

Die Maßnahme hat ca. 11.000 DM gekostet. Ich danke sehr herzlich den Mitbürgerinnen und Mitbürgern, die ein Straßen­fest im Neubaugebiet veranstaltet und den Erlös von 2.700 DM für den Spielplatz gespendet haben.

Auf dem Dorfplatz wurden eine Schaukel und eine Reifen­schwinge durch neue Geräte ersetzt (Kosten 7.300 DM). Allen Kindern wünsche ich viel Spaß mit den neuen Spielgerä­ten.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

Alte Herren Eisbachtal G. G.

Am Samstag, dem 27.08.94, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportkameraden in Sessenhausen. Spielkleidung blau. Abfahrt 15.20 Uhr.

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