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Montabaur

sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorchriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Geset­zes zustande gekommen sind, gelten 1 Jahre nach der Be­kanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbe­hörde den Beschluß beanstandet oder jemand die Verlet­zung der Verfahrens- oder Form Vorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhal­tes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

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56337 Simmern, 22. August 1994

Schmidt, Ortsbürgermeister

Bürgermeisterdienststunde verlegt

Wegen anderweitiger Verpflichtung wird die Bürgermeister­dienststunde von Donnerstag, 25.08., ^.uf Freitag, 26.08.1994, verlegt. Um Beachtung wird gebeten.

Schmidt, Ortsbürgermeister

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Nr. 34/94

Bürgermeisterdienststunde fallt aus

Wegen anderweitigen Verpflichtungen fällt die Bürgermei­sterdienststunde am Donnerstag, 1. September 1994, aus. Um Beachtung wird gebeten.

Schmidt, Ortsbürgermeister

Verkehrs - und Verschönerungsverein Simmern e.V.

Samstag, 3. September, 19.00 Uhr Hüttenabend

Wir möchten unsere Mitglieder mit Partner ganz herzlich zu diesem Samstagabend zum Bier und Imbiss einladen. Ganz besonders die Damen und Herren, die so aktiv bei der Maifeier an der Hütte und bei der Instandsetzung und Reinigung des Dorfbrunnens geholfen haben. Wir würden uns freuen, Sie am

3. September um 19.00 Uhr an der Hütte begrüßen zu können.

Alte Herren Sportclub Simmern

Die Tradition verpflichtet!

Auch in diesem Jahr veranstalten die Alten Herren des Vereins wieder das Krebbelchesfest am ersten Septemberwochenende. Veranstaltungsbeginn ist am Samstag, 3. September, um 17.00 Uhr und am

Sonntag, 4. September, um 10.00 Uhr (mit Frühschoppen). Alle Dorfbewohner und Gäste sind eingeladen, mit uns auf dem Dorfplatz »Am Schullhoff« zünftig zu feiern.

BUCHFINKENLAND

Sommerfest

im Ignatius-Lötscherfr-Haus der Barmherzigen Brüder 56412 Horbach am Sonntag, den 4. September 1994

Unsere herzliche Einladung ergeht an alle Heimbewohner und ihre Angehörigen, an alle Mitarbeiter und ihre Angehörigen, alle die sich mit unserem Haus verbunden wissen, die Bevölke­rung des-Buchfinkenlandes und an alle Bürger aus nah und fern.

Um 11.00 Uhr wird das Sommerfest mit Liedvorträgen der Chöre aus Horbach, Gackenbach und Hübingen eröffnet.

Zu Ihrer Unterhaltung spielt der Musikverein Heiligenroth. Nach der Modernisierung des Speiseraum im Jahre 1993 und der gerade abgeschlossenen Neugestaltung des Innenhof im Altenheim zu einem Wintergarten wurde die Attraktivität und der Wohnwert unseres Hauses weiter gesteigert.

Wir laden die Bevölkerung zu einem »Tag der offenen Tür« sehr herzlich ein.

Mit der Möglichkeit der Besichtigung unseres Alten- u. Pflege­heimes sowie unseres Kurzzeitpflegeheimes möchten wir dazu beitragen, Vorurteile zu überwinden und Hemmschwellen abzubauen.

Schon zum Mittagessen sind Sie bei Spießbraten, Eintopf oder Bratwurst mit Pommes, herzlich willkommen.

Ab 13.30 Uhr ist das Kuchenbuffet im Speiseraum eröffnet. Es lädt ein: Der Brüderkonvent und die Heimleitung.

Gackenbach

Bericht über die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Gackenbach

vom 09.08.1994

Am 09.08.1994 tagte erstmals der neugewählte Ortsgemeinde­rat von Gackenbach. Zu Beginn der Sitzung verpflichtete Ortsbürgermeister Weidenfeller die Ratsmitglieder durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Pflichten als Mandatsträger. Insbesondere machte der Ortsbürgermeister auf die Schweige- und Treuepflicht sowie die Verpflichtung zur Anzeige möglicher Sonderinteressen aufmerksam.

Der Ortsgemeinderat wählte anschließend die Ratsmitglieder Christiane Stadtfeld und Hans-Jürgen Merfels zur Unter­zeichnung der Sitzungsniederschriften. Die Ratsmitglieder bestätigen künftig mit ihrer Unterschrift die Richtigkeit der Sitzungsprotokolle.

Für die Ernennung des Ortsbürgermeisters für die neue Wahl­zeit wurde in der Sitzung einstimmig das Ratsmitglied Franz- Josef Hassenteufel gewählt. Dieser ernannte Ulrich Weiden­feiler mit Wirkung vom 09.08.1994 zum Ortsbürgermeister für