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Montabaur

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Nr. 34/94

de Herr Christoph Langen nach der Anzahl der auf ihn entfal­lenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen.

Herr Christoph Langen hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinderates nicht angenommen. Er wurde in den Orts­gemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächster noch nicht berufener Bewerber des Wahlvorschlages der CDU wur­de Herr Aloysius Weisbrod nach der Anzahl der auf ihn entfal­lenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen.

Kadenbach, 23.08.1994

gez. Schaa, Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Sportfreunde Germania

Abteilung Alte Herren, Kadenbach

Krebbelfest 10. und 11. September 1994 Bald ist es soweit: Die Altherren-Fußballer der Sportfreunde Germania veranstalten das 3. Kadenbacher Krebbelfest wie­derum unter dem Motto: - Helft uns leben - Die große Hilfe für Kinder in Not - Durch den tollen Erfolg, auch im vergangenen Jahr, wir konnten der Aktion 1.393,93 DM, das sind fast 400, DM mehr als 1992 überweisen, setzen wir diese Aktion fort. Das gute Ergebnis verdanken wir natürlich den Besuchern des Festes sowie dem großen Engagement der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern. Nicht vergessen darf man dabei den Einsatz unserer Dippe- und Kuchenbäckerinnen, die durch ihre Spenden zu diesem Erfolg mächtig beigetragen haben. Wer sich noch am Backen beteiligen möchte, ist jederzeit herzlich willkommen.

Wir hoffen, daß wir wieder mit einem guten Besuch rechnen können und zählen insbesondere auf unsere Kadenbacher Einwohner, aber auch auf die treuen Gäste aus dem Umland. Um Sie schon heute auf dieses Ereignis einzustimmen, in Kurzform das Programm:

Samstag, 10.09.94, um 17.30 Uhr Eröffnung des Bierbrunnens und Anbraten der Kadenbacher Krebbel Sonntag, 11.09.94, ab 10.30 Uhr Frühschoppen (mit Überra­schung)

ab 12.30 Uhr Orig. Wäller Dippekuchen ab 14.00 Uhr Kaffee-Treff

Übrigens, unsere Krebbel bekommen Sie während der gesam­ten Veranstaltung. Außerdem können sich unsere kleinen Gäste in der Spielburg austoben.

Sportfreunde Germania Kadenbach 1910 e.V.

Abteilung Wandern

Am 3. und 4. September veranstalten wir unseren 10. IW Wandertag in Kadenbach, zu dem wir alle Wanderer recht herzlich einladen.

Wir bieten eine reizvolle 10 oder 20 Kilometerstrecke an. Gestartet wird an beiden Tagen ab 07.00 Uhr auf dem Sport­platz in Kadenbach. Wir, die Wanderabteilung, freut sich darauf, Sie am Wandertag auf dem Sportplatz in Kadenbach begrüßen zu können.

Abteilung Fußball

Am Sonntag, dem 28.08.94, muß unsere Mannschaft um 11.00 Uhr beim FC Germania Metternich II zu einem Meister­schaftsspiel antreten.

Neuhäusel

Französische Freunde kommen

Am kommenden Wochenende vom 26. bis 29.08.94 erwartet der deutsch-französische Freundschaftskreis Neuhäusel e.V. seine Freunde aus Sauvigny les Bois.

Die Gäste werden am Freitag gegen 17.00 Uhr in Neuhäusel eintreffen. Nach dem offiziellen Empfang in dem Wanderheim des Westerwaldvereines, erfolgt die Aufteilung auf die Gastfa­milien. Nach einem »Familientag« am Samstag, ist abends ein gemütliches Beisammensein für alle Mitglieder und Freunde im Rahmen des Sportwochenendes auf dem alten Sportplatz in Neuhäusel angesagt. Am Sonntag geht es dann auf Schusters Rappen auf eine größere Tour rund um Neuhäusel. Zur Stär­kung wird um die Mittagszeit ein deftiger Eintopf gereicht. Zu dieser Wanderung, die in mehrere Etappen unterteilt ist, sind alle recht herzlich willkommen.

Am Montag, gegen 08.00 Uhr, werden unsere französischen Freunde dann wieder die Heimreise antreten und sicher unver­geßliche Eindrücke von der Schönheit unserer Umgebung und der Gastlichkeit seiner Bewohner mitnehmen.

NOTAR-SPRECHTAG NOTAR DR. BUSCH

wegen Räumung des Gemeindehauses ab 18. August 1994 verlegt auf andere Straßenseite in GasthofLinde" donnerstags 16.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Sportgemeinschaft Neuhäusel

Endlich ist es wieder so weit. Die Alten Herren der SG Neuhäu­sel spielen wieder. Wann?

Am 30.08.94 um 19.00 Uhr gegen Arenberg und am 03.09.94 um 16.30 Uhr gegen Ehrenbreitsteiri. Beide Spiele finden im Augst-Stadion statt. Kommen Sie doch mal.

Internationaler Volkslauf und Dorfturnier Zu folgenden Veranstaltungen laden wir herzlich ein: Freitag, 26.06.1994, ab 17.30 Uhr Fußball-Dorfturnier Samstag, 27.08.1994, ab 15.30 Uhr 2. Int. Volkslauf (Nachmel­dungen bis kurz vor Start möglich)

Das SG-Team sorgt für das leibliche Wohl und bietet Steaks, Bratwurst und Pommes an. Dazu natürlich kühle Getränke und am Samstag, ab 15.30 Uhr gibt es Kaffee und Kuchen. Die Veranstaltungen finden am »alten« Sportplatz statt!

Simmern

Öffentliche Bekanntmachung

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« der Ortsgemeinde Simmern für das Grundstück Flur 2, Flurstück 225/2 gemäß § 13 des Baugesetzbuches (BauGB)

hier: Bekanntmachung gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Simmern hat in seiner Sitzung am 12.08.1994 die vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Im Altegarten« gemäß § 13 BauGB beschlossen.

Die Änderung hat zum Inhalt:

Erweiterung der überbaubaren Fläche gemäß der nachstehend abgedruckten Planskizze.

Die Bebauungsplanänderungsunterlägen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 07.30 bis 12.45 Uhr und von 13.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 07.30 bis 12.45 Uhr und 13.13 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jeder­mann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften öder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs « dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten