Montabaur
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Nr. 30/94
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Bekanntmachung
zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes
(Anhörungsverfahren)
1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 23.09.1987 (BGBl. I S. 1529) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur. Das Wasserschutzgebiet soll in der Gemarkung Montabaur, Flur 41
mit 1 Schutzzone, nämlich
Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),
gebildet werden.
Der Tiefbrunnen IX (ehemals Versuchsbohrung VIII), für den das v. g. Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden soll, befindet sich innerhalb der bereits festgesetzten Schutzzonen II (RVO vom 12.12.1969, veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 12.01.1970) und Schutzzone III (RVO vom 25.11.1988, veröffentlicht im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 46 vom 12.12.1988).
2. Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz — LWG —) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.
3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:
Die Schutzzone 1 wird wie folgt beschrieben (Grenzbeschreibung):
Zone I:
Der Tiefbrunnen IX (ehemals Versuchsbohrung VIII) liegt in der Gemarkung Montabaur, Flur 41, Flurstück 6173/1.
Die Schutzzone I wird aus einem ungleichseitigen Siebeneck gebildet. Der nördlichste Eckpunkt ist 32 m von der Bernhardquelle in südöstlicher Richtung festgelegt. Er befindet sich am rechten Ufer des Biebrichsbaches. Von hier verläuft die Schutzzonengrenze auf eine Länge von 11,50 m entlang des Biebrichsbaches in südöstlicher Richtung. Dort befindet sich 1 m vom Eckpunkt in westliche Richtung der Brunnenkopf des Tiefbrunnens IX (Montabaur).
Von diesem letzt beschriebenen Punkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 11,90 m in Richtung des alten Brunnenkopfes. Der Abstand zwischen Schutzzonengrenze und altem Brunnenkopfbeträgt 5,00 m. Die Schutzzonengrenze verläuft dann in westliche Richtung auf eine Länge von 9,70 m, knickt dann um 100 Grad in fast nördliche Richtung ab. Die neue Strecke beträgt 7,50 m.
Der nach innen abgeknickte neue Eckpunkt liegt ca. 13,00 m gegenüber dem neu ausgebauten Tiefbrunnen IX. Von diesem letzt beschriebenen Eckpunkt knickt der Grenzverlauf in nordwestliche Richtung ab und erreicht nach einer Strecke von 9,70 m den oberen westlichen Einzäunungspunkt (linker Torpfosten). Dieser Torpfosten ist zugleich neuer Eckpunkt, von dem die Grenze im Eingangsbereich auf eine Länge von 3,40 m in nordöstlicher Richtung verläuft. Hier befindet sich der letzte (7.) Eckpunkt des ungleichschenkeligen Siebenecks (rechter Torpfosten). Das Siebeneck wird dann nach einer Strecke von 8,80 m geschlossen.
4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechtsverordnung, Az.: 56-61-43-16/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkungen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planunterlagen
- Lageplan
- Auszug aus dem Flurbuch
- Eigentümerverzeichnis
- etc.
aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasserschutzgebietes im einzelnen ergeben und dem
- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)
entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt werden.
Die Planunterlagen liegen aus
vom 08.08.1994 bis 08.09.1994 einschließlich bei der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Dienstzimmer Nr. 30 (Rathausaltbau, 2. Stock), Dienstzeiten: montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr; freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr.
5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.09.1994 einschließlich entweder bei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.
Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechthchen Titeln beruhen.
6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.
Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.
Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörterung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.
7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Montabaur, den 26.07.1994
gez. Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau eines Rad- und Gehweges entlang der Alleestraße öffentlich aus. Leistungsumfang:
700 m Bordsteine und Rinne erneuern 1.500 m 2 Betonverbundpflaster aufhehmen 1.000 m 2 vorhandenes Betonpflaster verlegen 1.500 m 2 Verbundpflaster liefern und verlegen 10 Stück Pflanzgruben herstellen 10 Stück Regeneinläufe erneuern Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12. August 1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500017beider Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist ' Donnerstag, 1. September 1994, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 26.07.1994
Dr. Hütte, 1. Beigeordneter

