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Montabaur

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Nr. 30/94

Öffentl. Bekanntmachungen

Bekanntmachung

zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes

(Anhörungsverfahren)

1. Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung ist durch die Bezirksregierung Koblenz die Festsetzung eines Was­serschutzgebietes gemäß § 19 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG -) vom 23.09.1987 (BGBl. I S. 1529) beabsichtigt. Begünstigt durch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes sind die Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur. Das Wasserschutzgebiet soll in der Gemarkung Montabaur, Flur 41

mit 1 Schutzzone, nämlich

Zone I = Fassungsbereich (blaue Umrandung),

gebildet werden.

Der Tiefbrunnen IX (ehemals Versuchsbohrung VIII), für den das v. g. Wasserschutzgebiet ausgewiesen werden soll, befindet sich innerhalb der bereits festgesetzten Schutzzo­nen II (RVO vom 12.12.1969, veröffentlicht im Staatsanzei­ger für Rheinland-Pfalz Nr. 1 vom 12.01.1970) und Schutz­zone III (RVO vom 25.11.1988, veröffentlicht im Staatsan­zeiger für Rheinland-Pfalz Nr. 46 vom 12.12.1988).

2. Zum Erlaß einer Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Wasserschutzgebietes ist gemäß § 122 Abs. 1 Satz 1 des Wassergesetzes für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswas­sergesetz LWG) vom 04.03.1983 (GVB1. S. 31) in der Fassung vom 14.12.1990 (GVB1. 1991 S. 11) von Amts wegen die Durchführung eines Verfahrens gemäß den Be­stimmungen der §§ 110 bis 115 LWG erforderlich. Weitere Rechtsgrundlagen für dieses Verfahren sind neben den vorgenannten Bestimmungen die §§ 13,123 und 105 Abs. 2 LWG.

3. Geltungsbereich der Rechtsverordnung:

Die Schutzzone 1 wird wie folgt beschrieben (Grenzbe­schreibung):

Zone I:

Der Tiefbrunnen IX (ehemals Versuchsbohrung VIII) liegt in der Gemarkung Montabaur, Flur 41, Flurstück 6173/1.

Die Schutzzone I wird aus einem ungleichseitigen Siebeneck gebildet. Der nördlichste Eckpunkt ist 32 m von der Bernhard­quelle in südöstlicher Richtung festgelegt. Er befindet sich am rechten Ufer des Biebrichsbaches. Von hier verläuft die Schutz­zonengrenze auf eine Länge von 11,50 m entlang des Biebrichs­baches in südöstlicher Richtung. Dort befindet sich 1 m vom Eckpunkt in westliche Richtung der Brunnenkopf des Tief­brunnens IX (Montabaur).

Von diesem letzt beschriebenen Punkt verläuft die Grenze auf eine Länge von 11,90 m in Richtung des alten Brunnenkopfes. Der Abstand zwischen Schutzzonengrenze und altem Brun­nenkopfbeträgt 5,00 m. Die Schutzzonengrenze verläuft dann in westliche Richtung auf eine Länge von 9,70 m, knickt dann um 100 Grad in fast nördliche Richtung ab. Die neue Strecke beträgt 7,50 m.

Der nach innen abgeknickte neue Eckpunkt liegt ca. 13,00 m gegenüber dem neu ausgebauten Tiefbrunnen IX. Von diesem letzt beschriebenen Eckpunkt knickt der Grenzverlauf in nord­westliche Richtung ab und erreicht nach einer Strecke von 9,70 m den oberen westlichen Einzäunungspunkt (linker Tor­pfosten). Dieser Torpfosten ist zugleich neuer Eckpunkt, von dem die Grenze im Eingangsbereich auf eine Länge von 3,40 m in nordöstlicher Richtung verläuft. Hier befindet sich der letzte (7.) Eckpunkt des ungleichschenkeligen Siebenecks (rechter Torpfosten). Das Siebeneck wird dann nach einer Strecke von 8,80 m geschlossen.

4. Näheres über den Geltungsbereich der geplanten Rechts­verordnung, Az.: 56-61-43-16/92, bzw. über die nach den einzelnen Schutzzonen gestaffelten Verbote, Beschränkun­gen und Duldungspflichten kann den Antrags- und Planun­terlagen

- Lageplan

- Auszug aus dem Flurbuch

- Eigentümerverzeichnis

- etc.

aus denen sich Ausdehnung und Grenzen des Wasser­schutzgebietes im einzelnen ergeben und dem

- Entwurf der vorgesehenen Rechtsverordnung (mit dem voraussichtlichen Verbotskatalog)

entnommen werden, die wie folgt zu jedermanns Ein­sichtnahme ausgelegt werden.

Die Planunterlagen liegen aus

vom 08.08.1994 bis 08.09.1994 einschließlich bei der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Dienstzimmer Nr. 30 (Rathausaltbau, 2. Stock), Dienstzei­ten: montags bis mittwochs von 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr; donnerstags von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr; freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr.

5. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der o.g. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. Diese Einwendungen müssen also bis spätestens 22.09.1994 einschließlich entweder bei der unter 4. genannten Behörde oder bei der Bezirksregierung Koblenz, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, erhoben werden.

Das Datum des Eingangs bei den erwähnten Behörden ist maßgebend. Mit Ablauf der Einwendungsfrist werden alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechthchen Titeln beruhen.

6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der Behörden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, in einem Termin erörtert.

Dieser Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekanntgemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn im Erörterungstermin verhandelt werden.

Verspätet erhobene Einwendungen können bei der Erörte­rung und der Entscheidung unberücksichtigt bleiben.

7. Bei mehr als 100 vorzunehmenden Benachrichtigungen oder Zustellung

- können die Personen, die Einwendungen erhoben ha­ben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Be­kanntmachung benachrichtigt werden,

- kann die Zustellung der Entscheidung über die Ein­wendungen auch durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Montabaur, den 26.07.1994

gez. Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Stadt Montabaur den Ausbau eines Rad- und Gehweges entlang der Alleestraße öffentlich aus. Leistungsumfang:

700 m Bordsteine und Rinne erneuern 1.500 m 2 Betonverbundpflaster aufhehmen 1.000 m 2 vorhandenes Betonpflaster verlegen 1.500 m 2 Verbundpflaster liefern und verlegen 10 Stück Pflanzgruben herstellen 10 Stück Regeneinläufe erneuern Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 12. August 1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500017beider Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen. Termin für die Abgabe des Angebotes ist ' Donnerstag, 1. September 1994, 10.00 Uhr. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 218, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 26.07.1994

Dr. Hütte, 1. Beigeordneter