Montabaur
Nr. 29/94
0
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Vollzug der Wassergesetze
Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 13 Landeswassergesetz für die Brunnen III, IV, V, VI, Via, VII
Begünstigte: Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur
Lage: Gemarkung Montabaur, Horressen, Eigendorf, Dernbach
Verbandsgemeinde: Montabaur Landkreis: Westerwaldkreis
Das Verfahren zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen, die Rechtsverordnung vom 25.11.1988 wurde am 12.12.1988 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz ver- öffenthcht und ist am 13.12.1988 in Kraft getreten.
Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer-Nr. 30, in der Zeit vom 01.08.1994 bis 15.08.1994 öffentlich ausgelegt. Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Die Verwaltung informiert
Qflhungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von.8.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von..14.00 bis 16.00 Uhr
Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur
In der Zeit von Montag, 25.07.1994 bis einschheßlich Sonntag, 07.08.1994 werden folgende Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlossen:
Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur
- Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen
- Schulturnhallen an der Augstschule Neuhäusel Schultumhalle an der Grundschule Horbach
- Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nentershausen
Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
- Schulamt -
Parken von Lkw und Anhängern in Wohngebieten
Wegen der zur Urlaubszeit besonders häufig vorgetragenen Beschwerden über abgestellte Wohnwagen, Bootsanhänger und Lkw's in Wohngebieten möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Rechtslage hinweisen.
- Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kfz-Anhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht, ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig (§ 12 Ahs. 3 a StVO).
- Mit Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als 2 Wochen geparkt werden (§ 12 Abs. 3 b StVO).
Wir bitten alle Lkw-Fahrer sowie die Besitzer von Wohnwagen, Boots- und sonstigen Anhängern, die o. g. Vorschriften zu
beachten; Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO dar, sie können mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden.
Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt - Montabaur
Freibadesaison
im Hallen- und Freibad Montabaur
SCHWIMM' MIT I
Badezeitenplan I. Für die Schwimmhalle
Montag
vormittags
13.30 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 20.15 Uhr
Dienstag
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr
14.30 bis 21.00 Uhr
Mittwoch
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr
Donnerstag
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr
14.30 bis 21.00 Uhr
Freitag
07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr
13.00 bis 17.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr
19.00 bis 21.00 Uhr
Samstag
08.00 bis 17.30 Uhr 17.30 bis 19.00 Uhr
Sonntag
08.00 bis 18.00 Uhr
II. Für das beheizte Freibad Montag vormittags
13.30 bis 19.00 Uhr
für Reinigungsarbeiten geschlossen Familienbad Vereinsbad
(Behindertensportgruppe
Montabaur)
Bundeswehr
Familienbad und
Schulbadebetrieb
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad und
Schulen
F amilienbad
Frauenbad
Bundeswehr
Familienbad und
Schulen
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad und
Schulen
Familienbad
Vereinsbad
(TuS Montabaur)
Vereinsbad
(DLRG Montabaur)
Familienbad
Vereinsbad
(TSG Montabaur)
Familienbad
für Reinigungsarbeiten
geschlossen
Familienbad
- bei heißem Sonnenwetter kann ggf. das Freibad schon ab 11.00 Uhr geöffnet werden -
Di@nstä^ bis
Freitag 11.00 bis 19.00 Uhr Familienbad Samstag und
Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr Familienbad
Bei entsprechendem Badebetrieb und Wetter kann die Badezeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlängert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden.
Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißem Sonnenwetter und genügendem Besucherandrang früher geöffnet. Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefonisch Auskunft (02602/4611). Eine evtl, geänderte Badezeit wird vom Schwimmeister oder durch schriftlichen Aushang am Schwimmbad bekanntgegeben.
Die Beschränkung der Badezeit ist während der Freibadesaison aufgehoben.

