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Montabaur

Nr. 29/94

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Öffentl. Bekanntmachungen

Vollzug der Wassergesetze

Festsetzung eines Wasserschutzgebietes gemäß § 19 Wasserhaushaltsgesetz i. V. m. § 13 Landeswassergesetz für die Brunnen III, IV, V, VI, Via, VII

Begünstigte: Verbandsgemeindewerke Montabaur, 56410 Montabaur

Lage: Gemarkung Montabaur, Horressen, Eigendorf, Dernbach

Verbandsgemeinde: Montabaur Landkreis: Westerwaldkreis

Das Verfahren zur Festsetzung des o.a. Wasserschutzgebietes ist abgeschlossen, die Rechtsverordnung vom 25.11.1988 wur­de am 12.12.1988 im Staatsanzeiger für Rheinland-Pfalz ver- öffenthcht und ist am 13.12.1988 in Kraft getreten.

Ein Abdruck der Rechtsverordnung sowie eine Ausfertigung der Planunterlagen werden bei den Verbandsgemeindewerken Montabaur, Rathaus-Altbau, Zimmer-Nr. 30, in der Zeit vom 01.08.1994 bis 15.08.1994 öffentlich ausgelegt. Verbandsgemeindewerke Montabaur

Piwowarsky, Werkleiter

Die Verwaltung informiert

Qflhungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von.8.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von.16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von..14.00 bis 16.00 Uhr

Schließung der Schulturnhallen der Verbandsgemeinde Montabaur

In der Zeit von Montag, 25.07.1994 bis einschheßlich Sonntag, 07.08.1994 werden folgende Schulturnhallen der Verbandsge­meinde Montabaur wegen Grundreinigungsarbeiten geschlos­sen:

Schulturnhalle an der Joseph-Kehrein-Schule Montabaur

- Schulturnhalle an der Waldschule Montabaur-Horressen

- Schulturnhallen an der Augstschule Neuhäusel Schultumhalle an der Grundschule Horbach

- Schulturnhalle an der Freiherr-vom-Stein-Schule Nenters­hausen

Schulturnhalle an der Grundschule Niederelbert Schultumhalle an der Grundschule Ruppach-Goldhausen Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

- Schulamt -

Parken von Lkw und Anhängern in Wohngebieten

Wegen der zur Urlaubszeit besonders häufig vorgetragenen Beschwerden über abgestellte Wohnwagen, Bootsanhänger und Lkw's in Wohngebieten möchten wir an dieser Stelle noch einmal auf die Rechtslage hinweisen.

- Mit Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie mit Kfz-Anhängern über 2 t zulässiges Gesamtgewicht, ist innerhalb geschlossener Ortschaften in reinen und allgemeinen Wohngebieten das regelmäßige Parken von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feier­tagen unzulässig (§ 12 Ahs. 3 a StVO).

- Mit Kfz-Anhängern ohne Zugfahrzeug darf nicht länger als 2 Wochen geparkt werden (§ 12 Abs. 3 b StVO).

Wir bitten alle Lkw-Fahrer sowie die Besitzer von Wohnwagen, Boots- und sonstigen Anhängern, die o. g. Vorschriften zu

beachten; Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne des § 49 Abs. 1 Nr. 12 StVO dar, sie können mit Verwarn- und Bußgeldern geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung - Ordnungsamt - Montabaur

Freibadesaison

im Hallen- und Freibad Montabaur

SCHWIMM' MIT I

Badezeitenplan I. Für die Schwimmhalle

Montag

vormittags

13.30 bis 19.00 Uhr 19.00 bis 20.15 Uhr

Dienstag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr

14.30 bis 21.00 Uhr

Mittwoch

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr

13.00 bis 19.30 Uhr 19.30 bis 21.00 Uhr

Donnerstag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 14.30 Uhr

14.30 bis 21.00 Uhr

Freitag

07.00 bis 09.00 Uhr 09.00 bis 13.00 Uhr

13.00 bis 17.00 Uhr 17.00 bis 19.00 Uhr

19.00 bis 21.00 Uhr

Samstag

08.00 bis 17.30 Uhr 17.30 bis 19.00 Uhr

Sonntag

08.00 bis 18.00 Uhr

II. Für das beheizte Freibad Montag vormittags

13.30 bis 19.00 Uhr

für Reinigungsarbeiten geschlossen Familienbad Vereinsbad

(Behindertensportgruppe

Montabaur)

Bundeswehr

Familienbad und

Schulbadebetrieb

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad und

Schulen

F amilienbad

Frauenbad

Bundeswehr

Familienbad und

Schulen

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad und

Schulen

Familienbad

Vereinsbad

(TuS Montabaur)

Vereinsbad

(DLRG Montabaur)

Familienbad

Vereinsbad

(TSG Montabaur)

Familienbad

für Reinigungsarbeiten

geschlossen

Familienbad

- bei heißem Sonnenwetter kann ggf. das Freibad schon ab 11.00 Uhr geöffnet werden -

Di@nstä^ bis

Freitag 11.00 bis 19.00 Uhr Familienbad Samstag und

Sonntag 10.00 bis 18.00 Uhr Familienbad

Bei entsprechendem Badebetrieb und Wetter kann die Bade­zeit nach Bedarf vom diensthabenden Schwimmeister verlän­gert oder auch aus Gründen der Wirtschaftlichkeit verkürzt werden.

Insbesondere wird das Freibad vormittags bei heißem Sonnen­wetter und genügendem Besucherandrang früher geöffnet. Der diensthabende Schwimmeister gibt hierzu gerne telefo­nisch Auskunft (02602/4611). Eine evtl, geänderte Badezeit wird vom Schwimmeister oder durch schriftlichen Aushang am Schwimmbad bekanntgegeben.

Die Beschränkung der Badezeit ist während der Freibadesai­son aufgehoben.