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Montabaur

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Nr. 27/94

AOK

Die Gesundheitskasse. Ferienjob sozialabgabefrei?

Viele Schüler nutzen die Ferien, um ihre Finanzen aufzubessern. Wie sieht es aber eigentlich mit Sozialabgaben für diesen Verdienst aus?

Schüler, die nur in den Sommerferien arbeiten, kön­nen in ihrem Ferienjob soviel verdienen, wie sie wollen. Sie brauchen keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abzuführen. Meistens sind sie über ihre Eltern mitversichert. Dieser Krankenversicherungsschutz läuft während des Jobs weiter.

Für Schüler, die mehrere Ferienjobs annehmen oder auch außerhalb der Ferien arbeiten wollen, gilt diese Regelung nicht in jedem Fall. Sie bleiben kranken- und rentenversicherungsfrei, wenn sie innerhalb eines Jahres nur zwei Monate oder höch­stens 50 Arbeitstage arbeiten.

Beitragsfreiheit besteht auch dann, wenn Schüler während eines längeren Arbeitsverhältnisses weni­ger als 15 Stunden pro Woche jobben. Sie dürfen dann derzeit in den alten Bundesländern monatlich nicht mehr als 560 DM verdienen. Für die Arbeitslosenversicherung brauchen Schüler allgemeinbildender Schulen keine Beiträge zu zahlen.

Noch etwas unklar? Wer mehr zum ThemaFerienjob und Sozialabgaben wissen möchte, erhält bei jeder AOK-Geschäftsstelle Informatio­

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Francine leitet die Bank

Was kochst du heute, Francine1 Eines ist schon klar: Zuerst mußt Du Mais mahlen. Zwei Stunden harte Handarbeit, jeden Tag aufs neue.

Moderne Mühlen machen das in ein paar Minuten.

Wie Francine und die anderen Frauen in Usungwel Malawi an die Mühle kommen ? Am Anfang steht > das gemeinsame Nachdenken. y

Wie leben wir Frauen und welche Ziele verbinden uns? Dann kommt die gemeinsame Kasse. Francine trägt die Verantwortung für die Bank. Mit einem Startkapital von MISEREOR-Spenden kann dann die Mühle gekauft werden. Wer sie nutzt, muß aber trotzdem dafür bezahlen. Denn nur so kann das Geld für Reparaturen und Neu­anschaffung Zusammenkommen. So trägt sich die Hilfe selbst Und mit den Überschüssen können die Frauen über die nächsten Schritte nachdenken. Frauenförderung in Afrika: wer auf MISEREOR-Konten spendet, macht sie möglich.

Klar, daß es weitergehen muß.

Bitte mit Ihrer Hilfe.

Postgiro Köln 556-505

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Mmgest/nFmgttfm

Krankheit in dtrMf

Postfach 1450 52015 Aachen