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Montabaur

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Nr. 27/94

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Im Güren« wie folgt zu ändern:

Der Bebauungsplan »Im Güren« wird um eine Textfestsetzung »Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüg­lich einer Einliegerwohnung, begrenzt.« geändert und ergänzt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist begrenzt im Norden: durch die Südgrenze der Parz. 40 und 46

im Nordwesten: durch die Parz. 142 bis 146 im Süden: durch die Rheinstraße (K 152)

im Osten: durch den Bodener Weg

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

Amtseinführung zu beauftragenden Ratsmitgliedes b) Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung

4. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

5. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, den 05.07.94

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Jungtierschau des KZV RN 2 Montabaur

mit einem bunten Programm für Kinder und Jugendliche z. B.: Streichelzoo; Malwettbewerb; Sackhüpfen; Wurfstand an der Schule in Ruppach-Goldhausen am 13./14.08.94 für Essen, Trinken und Unterhaltung ist bestens gesorgt

PU

inan

AUGST

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung nach § 3Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 die Änderung des Bebauungsplanes »Im Güren« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

18.07. bis 18.08.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30und 14.00bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister.

56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Ruppach- Goldhausen als Ersatzmann (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Gerold Sprenger hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemein­derates nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl. Als nächster noch nicht berufe­ner Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Alfred Schönberger in den Ortsgemeinderat einberufen. Ruppach-Goldhäusen, 05.07.1994

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach-Goldhausen

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Ruppach- Goldhausen findet am Mittwoch, dem 10. August 1994, um 20.00 Uhr, im Bürgermeisteramt statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

2. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sit- zungsnie der Schriften

3. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Ein­führung in das Amt

a) Wahl des mit der Ernennung, der Vereidigung und

Öffentliche Bekanntmachung

über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Eitelbom als Ersatzmann (§ 45 KWG i. V. m. § 66 KWO)

Norbert Blath hat das Mandat als Mitglied des Ortsgemeinde­rates nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Verhältniswahl. Als nächste noch nicht berufe­ne Bewerberin des Wahlvorschlages Blath wurde Hannelore Hamerla nach der Anzahl der auf sie entfallenen Stimmen in den Ortsgemeinderat einberufen.

Eitelborn, 05.07.1994

gez. Hümmerich,

Ortsbürgermeister als Vorsitzender des Wahlausschusses

Westerwald-Verein Eitelbom

Am Sonntag, 10. Juli 1994, wandern wir von Kobern-Gondorf über Kreuzerhölzchen, Hohesteinsbachtal, Oberburg und Nie­derburg zum Ausgangspunkt zurück.

Abfahrt: 13.00 Uhr Parkplatz Augst-Schule, Führung: Frank Schneider, Wanderzeit: ca. 3 1/2 Stunden.

Männergesangverein »Mozart« Eitelbom

Der Männergesangverein »Mozart« wird am Samstag, dem 9. Juli, seinem Sänger Siegfried Knopp und Gattin ein Ständchen zur Silberhochzeit bringen. Hierzu treffen sich die Aktiven um 19.15 Uhr an der Augst-Halle.

Kadenbach

Öffentliche Bekanntmachung

des Ergebnisses der Stichwahl zum Ortsbürgermeister der Gemeinde Kadenbach am 26. Juni 1994 Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am 30. Juni 1994 das Ergebnis der Wahl zum Ortsbürgermeister der Ge­meinde Kadenbach wie folgt festgestellt:

I.

Zur Wahl des Ortsbürgermeisters waren 983 Personen wahl­berechtigt. Davon haben 685 Personen gewählt. Die Wahlbe­teiligung betrug 69,68 Prozent.

II.

Die Stimmabgabe von 680 Wählern war gültig, von 5 Wählern ungültig.

- III.

Von den 680 gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber folgende Stimmen:

1. Schaa, Herrmann 342 Stimmen (50,29 Prozent)

2. Dombo, Heinrich 338 Stimmen(49,71 Prozent)

Der Wahlausschuß stellte fest, daß der Bewerber Herrmann Schaa von den gültigen abgegebenen Stimmen c^ie höchste Stimmenzahl erhalten hat und somit gewählt ist. !

gez. Jansen, Wahlleiter