Montabaur
tes nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl. Als nächster noch nicht berufener Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Franz Höher in den Ortsgemeinderat einberufen.
Boden, 05.07.1994
gez. Eulberg,
Ortsbürgermeisterin als Vorsitzende des Wahlausschusses
Öffentliche Bekanntmachung
Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Boden
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, dem 4. August 1994, um 20.00 Uhr, im Sitzungsraum der Ahrbachhalle statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Ehrung von Ratsmitgliedern
2. Verpflichtung der Ratsmitglieder
3. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
4. Wahl des Ortsbürgermeisters
5. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Einführung in das Amt
a) Wahl des mit der Ernennung, der Vereidigung und Amtseinführung zu beauftragenden Ratsmitgliedes
b) Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Hinweis:
Bei Wiederwahl des Ortsbürgermeisters entfallen Vereidigung und Einführung in das Amt.
6. Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes
7. Neufassung der Hauptsatzung
8. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeördneten, Ernennung,
Vereidigung und Einführung in das Amt s ,
9. Wahl der Ausschüsse
10. Neufassung der Geschäftsordnung
11. Verschiedenes Boden, den 05.07.94
gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Hinweis über die Durchführung von Kabelarbeiten durch die RWE
Die RWE beabsichtigt, in der Zeit von Mitte Juli bis Ende November 1994 Arbeiten - Erdseilauswechslung - an der 110- kV-Hochspannungsfreileitung Goldhausen - Ebernhahn durchzuführen. Bei Durchführung dieser Arbeiten müssen zum Erreichen der Hochspannungsmasten die Wege und auch die Mastgrundstücke mit Fahrzeugen befahren werden. Sollten hierbei Flurschäden entstehen, wird sich die RWE mit den betroffenen Eigentümern bzw. Pächtern zwecks Schadensregulierung in Verbindung setzen.
gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin
Heiligenroth
Öffentliche Bekanntmachung
Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth
Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth findet am Dienstag, dem 9. August 1994, um 19.30 Uhr, in der Vogelsanghalle, im »Raum zur besonderen Verwendung«, statt.
Tagesordnung
Öffentliche Sitzung
1. Verpflichtung der Ratsmitglieder
2. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sitzungsniederschriften
3. Ernennung des Ortsbürgermeisters
a) Wahl des mit der Ernennung zu beauftragenden Ratsmitgliedes
b) Ernennung
4. Neufassung der Hauptsatzung
5. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt
6. Wahl der Ausschüsse
Nr. 27/94
7. Neufassung der Geschäftsordnung
8. Verschiedenes Heiligenroth, den 29.06.1994
gez. Zerfas, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Ortsmitte« wie folgt zu ändern:
Die Begründung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« wird um den Punkt 1 f)
»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüglich einer Einliegerwohnung, begrenzt.« geändert und ergänzt.
Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994
Zerfas, Ortsbürgermeister
Ortsgemeinde Heiligenroth Bebauungsplan »Ortsmitte«
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Öffentliche Bekanntmachung
Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth
hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gungnach § 3Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntmachung).
Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit
18.07. bis 18.08.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüblichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister.
56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994
12
Zerfas, Ortsbürgermeister

