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Montabaur

tes nicht angenommen. Er wurde in den Ortsgemeinderat gewählt durch Mehrheitswahl. Als nächster noch nicht berufe­ner Bewerber mit der höchsten Stimmenzahl wurde Franz Höher in den Ortsgemeinderat einberufen.

Boden, 05.07.1994

gez. Eulberg,

Ortsbürgermeisterin als Vorsitzende des Wahlausschusses

Öffentliche Bekanntmachung

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Boden

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Boden findet am Donnerstag, dem 4. August 1994, um 20.00 Uhr, im Sitzungsraum der Ahrbachhalle statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Ehrung von Ratsmitgliedern

2. Verpflichtung der Ratsmitglieder

3. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sit­zungsniederschriften

4. Wahl des Ortsbürgermeisters

5. Ernennung des Ortsbürgermeisters, Vereidigung und Ein­führung in das Amt

a) Wahl des mit der Ernennung, der Vereidigung und Amts­einführung zu beauftragenden Ratsmitgliedes

b) Ernennung, Vereidigung und Amtseinführung Hinweis:

Bei Wiederwahl des Ortsbürgermeisters entfallen Verei­digung und Einführung in das Amt.

6. Verpflichtung des nachrückenden Ratsmitgliedes

7. Neufassung der Hauptsatzung

8. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeördneten, Ernennung,

Vereidigung und Einführung in das Amt s ,

9. Wahl der Ausschüsse

10. Neufassung der Geschäftsordnung

11. Verschiedenes Boden, den 05.07.94

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Hinweis über die Durchführung von Kabelarbeiten durch die RWE

Die RWE beabsichtigt, in der Zeit von Mitte Juli bis Ende November 1994 Arbeiten - Erdseilauswechslung - an der 110- kV-Hochspannungsfreileitung Goldhausen - Ebernhahn durch­zuführen. Bei Durchführung dieser Arbeiten müssen zum Erreichen der Hochspannungsmasten die Wege und auch die Mastgrundstücke mit Fahrzeugen befahren werden. Sollten hierbei Flurschäden entstehen, wird sich die RWE mit den betroffenen Eigentümern bzw. Pächtern zwecks Schadensre­gulierung in Verbindung setzen.

gez. Eulberg, Ortsbürgermeisterin

Heiligenroth

Öffentliche Bekanntmachung

Konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligenroth

Die konstituierende Sitzung des Ortsgemeinderates Heiligen­roth findet am Dienstag, dem 9. August 1994, um 19.30 Uhr, in der Vogelsanghalle, im »Raum zur besonderen Verwen­dung«, statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Verpflichtung der Ratsmitglieder

2. Wahl von Ratsmitgliedern zur Unterzeichnung der Sit­zungsniederschriften

3. Ernennung des Ortsbürgermeisters

a) Wahl des mit der Ernennung zu beauftragenden Rats­mitgliedes

b) Ernennung

4. Neufassung der Hauptsatzung

5. Wahl der ehrenamtlichen Ortsbeigeordneten, Ernennung, Vereidigung und Einführung in das Amt

6. Wahl der Ausschüsse

Nr. 27/94

7. Neufassung der Geschäftsordnung

8. Verschiedenes Heiligenroth, den 29.06.1994

gez. Zerfas, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB) Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Orts­mitte« wie folgt zu ändern:

Die Begründung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« wird um den Punkt 1 f)

»Die Anzahl der Wohneinheiten wird auf höchstens 2, zuzüg­lich einer Einliegerwohnung, begrenzt.« geändert und ergänzt.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994

Zerfas, Ortsbürgermeister

Ortsgemeinde Heiligenroth Bebauungsplan »Ortsmitte«

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Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmitte« der Ortsgemeinde Heiligenroth

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili- gungnach § 3Äbs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Heiligenroth hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 die Änderung des Bebauungsplanes »Ortsmit­te« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

18.07. bis 18.08.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) oder während der ortsüb­lichen Dienststunden beim Ortsbürgermeister.

56412 Heiligenroth, 4. Juli 1994

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Zerfas, Ortsbürgermeister