Montabaur
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fähigkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Der Geltungsbereich des Bebauunsplanses ist aus der nachfolgend abgedruckten Planskizze ersichtlich
' ln dem Schluder
Flur 2 \
\ \ \
56412 Nomborn, 17. Juni 1994
Brach, Ortsbürgermeister
Nr. 25/94
Niederelbert
ELBERTGEMEINDEN
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Niederelbert
Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat wie folgt festgestellt:
I.
■Zur Ortsgemeinderatswahl waren 1.269Personen wahlberechtigt, davon haben 936 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 73,76 Prozent.
Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 919
gültig und 17 ungültig.
Es entfielen auf
II.
Partei/Wählergruppe
Stimmen
Sitze
Hübinger
10025
12
Wiechering
3.469
4
Wahlgebiet insgesamt:
III.
13.494
16
Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufgeführten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stimmenzahlen:
- Aufschlüsselung der Stimmen pro Bewerber -
Gemeinderatswahl OG Niederelbert
Anzahl der Stimmen:
insgesamt
direkt
über Liste
Hübinger
10025
5272
4753
1. Hübinger, Hubert J.
994
654
340
2. Bode, Uilli
1408
1126
282
3. Sanner, Manfred
543
184
359
4. Berkessel, Paul
611
258
353
5. Nink, Jürgen
583
238
345
6. Merz, Franz-Josef
872
539
333
7. Kemme, Joachim
554
218
336
8. Schmitz, Ferdinand
689
365
324
9. Ueyand, Volker
414
106
308
10. Müller, Uilhelm
614
315
299
11. Neuroth, Axel
589
298
291
12. Fiege, Christiene
522
251
271
13. Jelitte, Paul
413
155
258
14. Lenz, Hermann-Josef
489
245
244
15. Roth, Ulrich
332
122
210
16. Lipskey, Erika
398
198
200
Gemeinderatswahl OG Niederelbert
Anzahl der Stimmen:
insgesamt
direkt
über Liste
Wiechering
3469
2227
1242
1. Wiechering, Helga
369
288
81
2. Maier, Franz-Josef
404
317
87
3. Isbert, Heddo '
239
150
89
4. Windeck, Christa
289
204
85
52

