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Montabaur

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fähigkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist. Der Geltungsbereich des Bebauunsplanses ist aus der nachfolgend abgedruckten Plan­skizze ersichtlich

' ln dem Schluder

Flur 2 \

\ \ \

56412 Nomborn, 17. Juni 1994

Brach, Ortsbürgermeister

Nr. 25/94

Niederelbert

ELBERTGEMEINDEN

Öffentliche Bekanntmachung

Bekanntmachung des Ergebnisses der Wahl zum Ortsgemeinderat Niederelbert

Der Gemeindewahlausschuß hat in seiner Sitzung am 16.06.1994 das Ergebnis der Wahl zum Ortsgemeinderat wie folgt festgestellt:

I.

Zur Ortsgemeinderatswahl waren 1.269Personen wahlberech­tigt, davon haben 936 Personen gewählt. Die Wahlbeteiligung betrug 73,76 Prozent.

Von den insgesamt abgegebenen Stimmzetteln waren 919

gültig und 17 ungültig.

Es entfielen auf

II.

Partei/Wählergruppe

Stimmen

Sitze

Hübinger

10025

12

Wiechering

3.469

4

Wahlgebiet insgesamt:

III.

13.494

16

Auf die Bewerber der Wahlvorschläge der nachstehend aufge­führten Parteien und Wählergruppen entfielen folgende Stim­menzahlen:

- Aufschlüsselung der Stimmen pro Bewerber -

Gemeinderatswahl OG Niederelbert

Anzahl der Stimmen:

insgesamt

direkt

über Liste

Hübinger

10025

5272

4753

1. Hübinger, Hubert J.

994

654

340

2. Bode, Uilli

1408

1126

282

3. Sanner, Manfred

543

184

359

4. Berkessel, Paul

611

258

353

5. Nink, Jürgen

583

238

345

6. Merz, Franz-Josef

872

539

333

7. Kemme, Joachim

554

218

336

8. Schmitz, Ferdinand

689

365

324

9. Ueyand, Volker

414

106

308

10. Müller, Uilhelm

614

315

299

11. Neuroth, Axel

589

298

291

12. Fiege, Christiene

522

251

271

13. Jelitte, Paul

413

155

258

14. Lenz, Hermann-Josef

489

245

244

15. Roth, Ulrich

332

122

210

16. Lipskey, Erika

398

198

200

Gemeinderatswahl OG Niederelbert

Anzahl der Stimmen:

insgesamt

direkt

über Liste

Wiechering

3469

2227

1242

1. Wiechering, Helga

369

288

81

2. Maier, Franz-Josef

404

317

87

3. Isbert, Heddo '

239

150

89

4. Windeck, Christa

289

204

85

52