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Montabaur

2. Bauangelegenheiten

3. Verschiedenes

Ruppach-Goldhausen, den 21.06.1994

gez. Ferdinand, Ortsbürgermeister

Herzlich willkommen zur Kirmes in Ruppach-Goldhausen

Am kommenden Wochenende, vom 25. bis 27. Juni 1994, feiert unsere Gemeinde ihr traditionelles Kirchweihfest, verbunden mit dem Patronatsfest »Johannes der Täufer« am 24. Juni 1994.

Hierzu wünsche ich uns allen ein paar frohe und gesellige Stunden im Kreise unserer sicherlich zahlreichen Gäste, die ich hiermit ganz herzlich willkommen heiße. Mein besonderer Dank gilt denjenigen Jugendlichen, die sich erfreulicherweise doch noch zu »Kirmesjugend 1994« zusammengeschlossen und die Ausrichtung der Kirmes nach gutem altem Brauch über­nommen haben. Wir alle können unsere Verbundenheit mit den Kirmesburschen und -mädchen am besten dadurch zum Ausdruck bringen, indem wir sie unterstützen, z. B. beim Stellen der Kirmesbäume, und an den Veranstaltungen teil­nehmen, wie z. B. beim Kirmeszug am Sonntagmittag ab 14.00 Uhr auf dem bekannten Weg. In Bezug auf diesen Kirmeszug würde ich mich sehr freuen, recht viele Mitbürgerinnen, Mit­bürger und Gäste am Sonntagmittag in der Gartenstraße 3 zu einem Umtrunk begrüßen zu können, weil es meine letzte Kirmes als Ortsbürgermeister sein wird.

Das Geschehen auf dem Kirmesplatz wird wie seit gut 30 Jahren durch die Schaustellerfamilie Pfeiffer aus Limburg- Eschhofen gestaltet, und auch die einheimischen Gaststätten freuen sich auf Ihren zahlreichen ,Besuch.

Deshalb nochmals meine Bitte: Überlassen Sie das Kirmes­feiern nicht »den andern«, sondern gehen Sie selbst hin, feiern Sie mit und helfen dadurch, daß eine gute alte Tradition erhalten bleibt.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Kehren und Mähen nicht vergessen

Im Hinblick auf die Kirmes sollte es eine Selbstverständlich­keit seih, daß die Straßen und Bürgersteige gekehrt und die Unkräuter beseitigt sind, damit unsere Gäste wiederum einen positiven Eindruck mit nach Hause nehmen. Dazu gehört auch, an den Kirmestagen die Häuser mit Fahnen zu schmük- ken.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 31.05.1994

Beratung und Beschlußfassung über die Verkehrsregelung in der Dammstraße

Im Rahmen der Erörterungen über das Dorferneuerungspro­gramm war auch über eine evtl. Einbahn-Regelung in der Dammstraße gesprochen worden. Da sich jedoch fast alle Anheger hiergegen in einem gemeinsamen Schreiben ausge­sprochen hatten und auch im Ortsgemeinderat eine unter­schiedliche Auffassung bestand, kam es zusammen mit Herrn Saal von der Ortspolizeibehörde zu einem Ortstermin. Dabei wurde folgendes Ergebnis erzielt und von den Ratsmitgliedern mehrheitlich beschlossen:

a) Der Begegnungsverkehr in der Dammstraße soll entspre­chend dem Schreiben der Anheger »Interessengemeinschaft Dammstraße« vom 20.01.1994 beibehalten werden.

b) Im Einmündungsbereich Dammstraße/Bergstraße sohen die Anheger ihre Sträucher und Bäume auf die Grenze zurückschneiden und das Sichtdreieck freischneiden (von Gottfried Gerharz im Ortstermin zugesagt). Die Ausfüh­rung soll von der Ortspohzeibehörde überwacht werden.

c) Mit der Straßenbauverwaltung soll beim nächsten Ortster­min Verbindung aufgenommen werden wegen der Bürger­steigerweiterung im Einmündungsbereich in die Bergstra­ße hinein.

d) Der Einfahrtbereich in die Dammstraße soll als »optische Grenze« gepflastert werden (1 bis 2 m breit). Gleichzeitig sollen die Bordsteine der Bürgersteig-Übergänge abgesenkt werden.

Vorstellung der Planung über den Neubau eines Sportplatzes Der Landschaftsarchitekt Alexander Brüh erläutert die von ihm erstehten Planunterlagen mit Kostenermittlungen.

Nr. 25/94

Zunächst verweist er auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der Nord-Süd-Richtung. Der Platz selbst sollte auf die Norm­größe 68 x 105 m erweitert werden und zusätzhch eine Stehtri­büne, Weitsprunganlage und 75-m-Laufbahn erhalten.

Die Kosten hierfür betragen lt. bes. Ermittlung = ca. 1,1 Mio. DM.

Desweiteren stellt Herr Brüh die Planung für einen besonde­ren Trainingsplatz (Tennenplatz) von 38 x 60 m im Freizeitge­lände (rechts vom Weiher) vor, geschätzte Kosten ca. 266.000,- DM.

Lt. Schreiben von Herrn 1. Beig. Reusch vom 27.05.1994 beteiligt sich die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur hieran mit einem Betrag zwischen 150.000,- DM und 180.000,- DM.

Die Frage nach den Folgekosten beantwortet der Planer wie folgt:

für einen Rasenplatz = geschätzt 50.000,- DM pro Jahr; für einen Tennenplatz = gesch. 40.000,- DM pro Jahr.

Die Herstellungskosten für einen Rasen- bzw. Tennenplatz sind lt. Herrn Brüll gleichhoch. Eine Sanierung des jetzigen Tennenplatzes - über 30 Jahre alt! - beziffert er mit ca. 700.000,- DM.

Die vorgestellte Planung wird ausführlich, z. T. kontrovers, diskutiert.

Die Aussagen hierzu von Ratsmitglied Detlev Tank, zugleich 1. Vorsitzender des TuS Ahrbach und Betreuer der Damenfuß- ball-Bundesligamannschaft, haben folgenden wesentlichen Inhalt:

a) Der TuS Ahrbach sieht sich in der Lage, ca. 10 v. H. der Baukosten = ca. 140.000,- DM als Eigenleistung zu erbrin­gen.

b) Ein Tennenplatz als 2. Sportplatz (bei Sperrung des Rasen­platzes) wird in Ruppach-Goldhausen nicht benötigt, da durch die Bildung einer Spielgemeinschaft ein solcher Platz zur Verfügung steht.

c) Der jetzige Tennenplatz ist über 30 Jahre alt und erneuerungsbedürftig, geschätzte Kosten ca. 700.000,- DM (siehe vorstehend). Dies darf nach seiner Ansicht bei der ganzen Diskussion nicht übersehen werden.

d) Die Errichtung eines Rasenplatzes soll nicht nur auf die Damenfußball-Bundeshgamannschaft bezogen werden, son­dern ist wichtig für den Fortbestand aller Sportvereine. Daher sollte sich die Gemeinde insgesamt mit der Maßnah­me identifizieren.

Nach Abschluß der Diskussion wird folgender Beschluß gefaßt:

1) Der vorgestellten Planung wird grds. zugestimmt.

2) Es soll geklärt werden, welche Zuschüsse erhältlich sind von Verbandsgemeinde, Kreis, Land, Bund, Sportbund etc. Das Planungsbüro Brüll stellt der Verbandsgemeindever­waltung Montabaur hierfür die entsprechenden Unterla­gen zur Verfügung einschl. Be- und Entwässerungsplan sowie Beleuchtungsplan (Flutlichtstandorte etc.).

3) Es soll geklärt werden, welche Leistungen die Fa. Martin & Pagenstecher erbringen kann.

4) Der TuS Ahrbach soll sich zur Erbringung von Eigenlei­stungen schriftlich äußern.

5) Der TuS Ahrbach soll zur Möglichkeit der Übernahme von (anteiligen) Folgekosten Stellung nehmen.

6) Der TuS Ahrbach soll eine verbindliche Aussage dazu machen, wie der Spielbetrieb bei Sperrung des Rasenplat­zes aufrechterhalten wird.

7) Eine endgültige Entscheidung soll nach Klärung vorste­hender Punkte erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 12 Ja - 1 Enthaltung.

Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung von zusätzlichen Spielgeräten auf dem Kinderspielplatz

Die Ratsmitglieder Kl. Wirth (1. Ortsbeig.) und R. Schäfer erläutern das Angebot der Fa. ABC-Team, Ransbach-Baum­bach, vom 25.05.1994, das folgende Spielgeräte umfaßt:

a) 2 herausnehmbare Basketballständer (für Plattenfläche);

b) 1 Geländerutschbahn (breit);

c) 1 Reifenschwinge;

d) 1 Karussell

Die Gesamtkosten einschl. Voll-Montage (3.785,- DM) belau­fen sich auf insgesamt 25.799,10 DM.

Nach Erörterung wird folgender Beschluß gefaßt: a) Der Anschaffung der genannten Spielgeräte wird zuge­stimmt. Es soll jedoch keine Gesamt-Montage der F a. ABC-

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