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Montabaur

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Nr. 25/94

Stundenkilometern zu entkommen trachtet - was ihr auch oft gelingt - haben all die weißgescheckten, rostbraunen oder grünschillernden Straßentauben keine natürlichen Feinde mehr. Durch das milde Klima der letzten Jahrzehnte, zusätz­liche Nistplätze und ein Nahrungsüberangebot ist die Zahl der Tauben in unseren Städten so stark angestiegen, daß inzwi­schen sogar von einer Tauhenplage gesprochen wird.

Wilde Tauben fliegen auf Nahrungssuche täglich etwa 20 km. In den Städten fehlt es nie an Futter, seien es nun Pausenbrote, halbleere Chipstüten oder die direkte Fütterung sogenannter Tierfreunde.

Das hohe Futterangebot verringert den Aktionsradius des Vogels. Eine Stadttaube kann ihren gesamten Tagesbedarf innerhalb von fünf Minuten aufnehmen. Die durch die Unbe­weglichkeit eingesparte Energie wird in die Fortpflanzung investiert. Haustauben brüten inzwischen ganzjährig. So zieht ein Weibchen jedes Jahr durchschnittlich fünf Junge groß.

Gesundheitsgefahren durch Tauben

Tauben sind unter Umständen in der Lage, krankmachende Erreger zu verschleppen und zu übertragen. Um das Ubertra­gungsrisiko zu vermindern, rät das Bundesgesundheitsamt den direkten Kontakt sowie häufigen Aufenthalt an von Tau­ben verkoteten Orten, wie Dachböden, zu vermeiden. Tauben können auch Parasiten verbreiten. Die dichtgedrängten Nist­plätze der Vögel sind von Milben, Taubenzecken, Speckkäfern, Flöhen und Wanzen besiedelt. Diese können in benachbarte Wohnungen eindringen und Menschen und Haustiere befal­len. Federn und Kotstaub können außerdem Allergien hervor- rufen.

Stadttauben fügen aber nicht nur dem Menschen Schaden zu, sondern beschädigen auch massiv Kirchen, Denkmäler und Wohn- und Geschäftshäuser. Jede Taube produziert pro Jahr etwa 12 kg ätzenden Kot. Die Kosten zur Beseitigung der Schäden sind immens. 770 000 Mark kostete zum Beispiel die Kotentfernung und Taubenvergrämung an der Münchner Frauenldrche von 1990 bis 1992.

Reduzierung des Taubenbestandes

Es gibt einige Möglichkeiten den Taubenbestand einzuschrän­ken. Zum einen können Sie dafür sorgen, daß Tauben in Gebäuden keine Nistmöglichkeiten haben. So besteht die Mög­lichkeit, die Tiere durch Netze, Spikes und Spanndrähte von unerwünschten Nistplätzen fernzuhalten. Insbesondere zum Schutz ein- und ausgehenden Besucher können diese Maßnah­men, beispielsweise im Rahmen einer Fassadensanierung durchgeführt werden.

Um die Aufzucht von Jungvögeln zu verhindern werden Tau­ben auch gezielt an gut zugänglichen Orten angesiedelt. Dann wird das Gelege entfernt oder durch Gipseier ersetzt. Für die Menge der Tauben einer Stadt ist das Futterangebot aus­schlaggebend. Die wirkungsvollste Maßnahme ist ein Verzicht auf die Taubenfütterung. In vielen Städten gilt seit langem ein Fütterungsverbot. Von Rechts wegen nimmt jeder, der Stadt­tauben füttert, diese Tiere quasi in Besitz und kann somit für auftretende Schäden haftbar gemacht werden.

Sieht sich eine Stadt nicht mehr in der Lage den Taubenbe­stand mit diesen Mitteln einzuschränken, weil beispielsweise das Fütterungsverbot kaum eingehalten wird, greift sie oft zu radikaleren Mitteln. Die Vögel werden ein paar Tage lang an einem bestimmten Ort und festgelegter Fütterungszeit ange­lockt und dann mit vergiftetem Futter getötet. In der Schweiz gilt Taubenfütterung schon lange als Tierquälerei und wird auch entsprechend geahndet.

Bitte verzichten Sie, auch im Sinne der Tauben, auf eine Fütterung!

Quellen: Tiere auf Wohnungssuche, Deutscher Landwirtschaftsverlag und Gesundheitsgefahren durch Haustauben, Informationsblatt des Bundesgesundheitsamtes

Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Con­stanze Wunderlich, 02602-126196

Rattenbekämpfungsaktion 1994

In der Zeit vom 01.07.1994 bis 31.07.1994 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird bei Befallsfeststellung in der Kanalisation und in Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere damit in Berührung kommen.

Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Dornburg-Talheim, Limburg, Tel. 06436/7509 oder mitderVerhandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/ 126206, in Verbindung setzen.

Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefor­dert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herum­laufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff

Zumarin) für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen daraufhin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem Zumarinwirkstoff zu verwenden sind. Diese Vitamin K Tablet­ten sind in jeder Apotheke erhältlich.

Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grund­stücken entfernt werden müssen. Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeib'ehörde -

Hund und Katze als Fundsache

Am 18.06.1994 wurde zwischen Heilberscheid und Nomborn eine Schäferhündin mit Tätowierung aufgefunden.

Am 19.06.1994 wurde in Montabaur eine weiße Katze mit schwarzen Flecken aufgefunden. Die Katze trägt ein grünes Wildlederhalsband mit einem Vogelglöckchen.

Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur Fundamt, Tel. 02602/126124 melden oder unter Tel. 02602/7699.

06485-300

Archiv der Stadt Montabaur

Informationen zu Akten und Urkunden

IUS ARCHIVI

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Urkunden und Akten mit besonderer Beweiskraft bewahrte die Stadt früher in einer Kiste auf. Das war das ius archivi, das Hoheitsrecht der Stadt. - Auch heute ist das in unserem Stadtarchiv so, nur daß es viele Kisten auf vielen Regalen sind. - Wieder öffnen wir für Sie eine dieser Kisten:

Aus aktuellem Anlaß wollen wir uns einmal ansehen, wie z. B. eine Landtagswahl vor ca. 100 Jahren vor sich ging. Gleichbe­rechtigung der Frau und Mehrheitswahlrecht waren in Preu­ßen noch unbekannt. Von 1849 bis 1918 herrschte das Drei- klassenwahlrecht, wobei die Urwähler (Größter Kreis der überhaupt Wahlberechtigten = jeder volljährige, d. h. über 23 Jahre alte Staatsbürger = nur Männer) in einer Primärver­sammlung die Wahlmänner wählten, die ihrerseits die Abge­ordneten bzw. andere in indirekter Wahl zu wählende Perso­nen wählten.

Die Urwähler wurden in jedem Wahlbezirk derart in drei Klassen geteilt, daß die Höchstbesteuerten, die zusammen ein Drittel des gesamten Steueraufkommens aufbrachten, die er­ste Klasse bildeten (z. B. Fabrik- und Großgrundbesitzer), die Nächsthöchstbesteuerten mit einem Drittel die zweite Klasse (z. B. selbständige Handwerker, Kaufleute, Gastwirte usw.), alle übrigen wie Tagelöhner, kleine Landwirte und auch sol­che, die keine Steuern zahlten bildeten die dritte Klasse. Jede Klasse wählte gleichviel Wahlmänner.