Montabaur
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Nr. 25/94
Stundenkilometern zu entkommen trachtet - was ihr auch oft gelingt - haben all die weißgescheckten, rostbraunen oder grünschillernden Straßentauben keine natürlichen Feinde mehr. Durch das milde Klima der letzten Jahrzehnte, zusätzliche Nistplätze und ein Nahrungsüberangebot ist die Zahl der Tauben in unseren Städten so stark angestiegen, daß inzwischen sogar von einer Tauhenplage gesprochen wird.
Wilde Tauben fliegen auf Nahrungssuche täglich etwa 20 km. In den Städten fehlt es nie an Futter, seien es nun Pausenbrote, halbleere Chipstüten oder die direkte Fütterung sogenannter Tierfreunde.
Das hohe Futterangebot verringert den Aktionsradius des Vogels. Eine Stadttaube kann ihren gesamten Tagesbedarf innerhalb von fünf Minuten aufnehmen. Die durch die Unbeweglichkeit eingesparte Energie wird in die Fortpflanzung investiert. Haustauben brüten inzwischen ganzjährig. So zieht ein Weibchen jedes Jahr durchschnittlich fünf Junge groß.
Gesundheitsgefahren durch Tauben
Tauben sind unter Umständen in der Lage, krankmachende Erreger zu verschleppen und zu übertragen. Um das Ubertragungsrisiko zu vermindern, rät das Bundesgesundheitsamt den direkten Kontakt sowie häufigen Aufenthalt an von Tauben verkoteten Orten, wie Dachböden, zu vermeiden. Tauben können auch Parasiten verbreiten. Die dichtgedrängten Nistplätze der Vögel sind von Milben, Taubenzecken, Speckkäfern, Flöhen und Wanzen besiedelt. Diese können in benachbarte Wohnungen eindringen und Menschen und Haustiere befallen. Federn und Kotstaub können außerdem Allergien hervor- rufen.
Stadttauben fügen aber nicht nur dem Menschen Schaden zu, sondern beschädigen auch massiv Kirchen, Denkmäler und Wohn- und Geschäftshäuser. Jede Taube produziert pro Jahr etwa 12 kg ätzenden Kot. Die Kosten zur Beseitigung der Schäden sind immens. 770 000 Mark kostete zum Beispiel die Kotentfernung und Taubenvergrämung an der Münchner Frauenldrche von 1990 bis 1992.
Reduzierung des Taubenbestandes
Es gibt einige Möglichkeiten den Taubenbestand einzuschränken. Zum einen können Sie dafür sorgen, daß Tauben in Gebäuden keine Nistmöglichkeiten haben. So besteht die Möglichkeit, die Tiere durch Netze, Spikes und Spanndrähte von unerwünschten Nistplätzen fernzuhalten. Insbesondere zum Schutz ein- und ausgehenden Besucher können diese Maßnahmen, beispielsweise im Rahmen einer Fassadensanierung durchgeführt werden.
Um die Aufzucht von Jungvögeln zu verhindern werden Tauben auch gezielt an gut zugänglichen Orten angesiedelt. Dann wird das Gelege entfernt oder durch Gipseier ersetzt. Für die Menge der Tauben einer Stadt ist das Futterangebot ausschlaggebend. Die wirkungsvollste Maßnahme ist ein Verzicht auf die Taubenfütterung. In vielen Städten gilt seit langem ein Fütterungsverbot. Von Rechts wegen nimmt jeder, der Stadttauben füttert, diese Tiere quasi in Besitz und kann somit für auftretende Schäden haftbar gemacht werden.
Sieht sich eine Stadt nicht mehr in der Lage den Taubenbestand mit diesen Mitteln einzuschränken, weil beispielsweise das Fütterungsverbot kaum eingehalten wird, greift sie oft zu radikaleren Mitteln. Die Vögel werden ein paar Tage lang an einem bestimmten Ort und festgelegter Fütterungszeit angelockt und dann mit vergiftetem Futter getötet. In der Schweiz gilt Taubenfütterung schon lange als Tierquälerei und wird auch entsprechend geahndet.
Bitte verzichten Sie, auch im Sinne der Tauben, auf eine Fütterung!
Quellen: Tiere auf Wohnungssuche, Deutscher Landwirtschaftsverlag und Gesundheitsgefahren durch Haustauben, Informationsblatt des Bundesgesundheitsamtes
Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, 02602-126196
Rattenbekämpfungsaktion 1994
In der Zeit vom 01.07.1994 bis 31.07.1994 wird im Bereich der gesamten Verbandsgemeinde eine Rattenbekämpfungsaktion durchgeführt. Das Gift wird bei Befallsfeststellung in der Kanalisation und in Bachläufen so ausgelegt, daß keine Kinder oder Haustiere damit in Berührung kommen.
Wir fordern alle Haus- und Grundstückseigentümer auf, sich bei Rattenbefall an dieser Aktion zu beteiligen. Sie können sich ab sofort direkt mit dem Schädlingsbekämpfermeister Helmut Diefenbach, Dornburg-Talheim, Limburg, Tel. 06436/7509 oder mitderVerhandsgemeindeverwaltung Montabaur, Tel. 02602/ 126206, in Verbindung setzen.
Besitzer von Hunden und Katzen werden vorsorglich aufgefordert, in dem genannten Zeitraum ihre Tiere nicht frei herumlaufen zu lassen, da die ausgelegten Giftköder (Wirkstoff
Zumarin) für Haustiere schädlich sein können. Wir weisen daraufhin, daß Vitamin K Tabletten als Gegenmittel zu dem Zumarinwirkstoff zu verwenden sind. Diese Vitamin K Tabletten sind in jeder Apotheke erhältlich.
Bitte beachten Sie, daß die Giftköder nach dem Ende der Bekämpfungsaktion aus Sicherheitsgründen von den Grundstücken entfernt werden müssen. Verbandsgemeindeverwaltung - Ortspolizeib'ehörde -
Hund und Katze als Fundsache
Am 18.06.1994 wurde zwischen Heilberscheid und Nomborn eine Schäferhündin mit Tätowierung aufgefunden.
Am 19.06.1994 wurde in Montabaur eine weiße Katze mit schwarzen Flecken aufgefunden. Die Katze trägt ein grünes Wildlederhalsband mit einem Vogelglöckchen.
Die rechtmäßigen Verlierer können sich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur Fundamt, Tel. 02602/126124 melden oder unter Tel. 02602/7699.
06485-300
Archiv der Stadt Montabaur
Informationen zu Akten und Urkunden
IUS ARCHIVI
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Urkunden und Akten mit besonderer Beweiskraft bewahrte die Stadt früher in einer Kiste auf. Das war das ius archivi, das Hoheitsrecht der Stadt. - Auch heute ist das in unserem Stadtarchiv so, nur daß es viele Kisten auf vielen Regalen sind. - Wieder öffnen wir für Sie eine dieser Kisten:
Aus aktuellem Anlaß wollen wir uns einmal ansehen, wie z. B. eine Landtagswahl vor ca. 100 Jahren vor sich ging. Gleichberechtigung der Frau und Mehrheitswahlrecht waren in Preußen noch unbekannt. Von 1849 bis 1918 herrschte das Drei- klassenwahlrecht, wobei die Urwähler (Größter Kreis der überhaupt Wahlberechtigten = jeder volljährige, d. h. über 23 Jahre alte Staatsbürger = nur Männer) in einer Primärversammlung die Wahlmänner wählten, die ihrerseits die Abgeordneten bzw. andere in indirekter Wahl zu wählende Personen wählten.
Die Urwähler wurden in jedem Wahlbezirk derart in drei Klassen geteilt, daß die Höchstbesteuerten, die zusammen ein Drittel des gesamten Steueraufkommens aufbrachten, die erste Klasse bildeten (z. B. Fabrik- und Großgrundbesitzer), die Nächsthöchstbesteuerten mit einem Drittel die zweite Klasse (z. B. selbständige Handwerker, Kaufleute, Gastwirte usw.), alle übrigen wie Tagelöhner, kleine Landwirte und auch solche, die keine Steuern zahlten bildeten die dritte Klasse. Jede Klasse wählte gleichviel Wahlmänner.

