Montabaur
Ortsgemeinde Horbach in der Sitzung am 19.05.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung,-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§4
Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§ 7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Horbach, den 07.06.1994
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über
a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)
und
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün
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Nr. 24/94
den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Urlaub des Ortsbürgermeisters
Ortsbürgermeister Wilhelmi befindet sich in der Zeit vom 20.06. bis 03.07.1994 im Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete, Herr Bruno Schmidt, Telefon 06439/203. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur. Während des Urlaubs fallen die Dienststunden aus.
Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV »Cäcilia« Horbach
Für alle Sänger ist am Freitag, dem 17.06.1994 die Gesangsprobe von 18.00 bis 19.00 Uhr.
Hübingen
Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1. Juni 1994
In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, dieHübinger Jagd ab 1. April 1995 auf weitere 12 Jahre zu verpachten. Gleichzeitig wurden der Pachtpreis und die Wildschadenspauschale festgelegt. Des weiteren beschlossen die Ratsmitglieder, das Investitionsprogramm für die Jahre 1994 bis 1998. Der Ausbau für die Wirtschafts- und Waldwege wurde einstimmig an eine in Heiligenroth ansässige Firma vergeben.
Tennisverein Hübingen
Mehr Spaß mit Spiel und Sport in den Ferien am Ort mit dem TV Hübingen vom 15. bis 17. Juli 1994 mit Zeltlager am Tennisplatzgelände für alle Kinder u. Jugendliche des Vereins! Der Tennisverein Hübingen möchte in diesem Jahr seinen jüngeren Mitgliedern etwas besonderes bieten:
Für alle, die in der Ferienzeit zuhause sind, veranstalten wir ein »Freizeitwochenende« mit viel Spaß, Spiel und Sport. Ball- und Geschicklichkeitsspiele, »Jux- und Handicap-Turniere«, Geschicklichkeitskurs und Orientierungsfahrt mit dem Mountain-Bike, Staffelspiele und vieles andere mehr stehen auf dem Programm.
Gezeltet wird auf der Wiese heben der Tennisanlage. Für Betreuung und Verpflegung ist gesorgt. (Unkostenbeitrag DM 10,- p.P.)
Neugierig geworden!? Information und Anmeldung beim Jugendwart Raimund Roos Tel. 06439-1603.
Alte Herren Welschneudorf-Hübingen
Erinnerung: Sonntag Familientag, 10.00 Uhr, Sportplatz Hübingen.
Training: Freitag, 18. Juni, 19.00 Uhr.
Letztes Spiel vor der Sommerpause:
Samstag, 25. Juni, 16.30 Uhr gegen Girod in Welschneudorf.
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EISBACHGEMEINDEN
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DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.
Blutspendetermin Nentershausen
Am 16. Juli 1994 von 14.00 bis 18.00 Uhr findet in der Hauptschule Nentershausen in Zusammenarbeit mit dem Blutspendedienst Bad Kreuznach ein Blutspendetermin statt.
Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger von 18 bis 65 Jahren recht herzlich eingeladen.
Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.
Einladung
Zur Jahreshauptversammlung am 01.07.1994 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Girod laden wir hiermit herzlich ein.
Um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Präsidenten, Karl- Heinz Braden, und Totenehrung, 2. Wahl des Protokollführers,
3. Bericht des geschäftsführenden Vorsitzenden, Eberhard Münch, 4. Bericht der Jugendabteilung, 5. Bericht des Schatz-

