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Montabaur

Ortsgemeinde Horbach in der Sitzung am 19.05.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zu­geordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ih­rer Planung,-Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit­stellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund­sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä­che als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostener­stattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent­standen ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtli­chen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grund­stücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe der Anforderung fällig.

§ 7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer­den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Horbach, den 07.06.1994

gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­

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Nr. 24/94

den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Urlaub des Ortsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Wilhelmi befindet sich in der Zeit vom 20.06. bis 03.07.1994 im Urlaub. Die Vertretung übernimmt der 1. Beigeordnete, Herr Bruno Schmidt, Telefon 06439/203. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur. Während des Urlaubs fallen die Dienststunden aus.

Wilhelmi, Ortsbürgermeister

MGV »Cäcilia« Horbach

Für alle Sänger ist am Freitag, dem 17.06.1994 die Gesangs­probe von 18.00 bis 19.00 Uhr.

Hübingen

Aus der Sitzung des Ortsgemeinderates vom 1. Juni 1994

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates beschlossen die Ratsmitglieder einstimmig, dieHübinger Jagd ab 1. April 1995 auf weitere 12 Jahre zu verpachten. Gleichzeitig wurden der Pachtpreis und die Wildschadenspauschale festgelegt. Des weiteren beschlossen die Ratsmitglieder, das Investitionspro­gramm für die Jahre 1994 bis 1998. Der Ausbau für die Wirtschafts- und Waldwege wurde einstimmig an eine in Heiligenroth ansässige Firma vergeben.

Tennisverein Hübingen

Mehr Spaß mit Spiel und Sport in den Ferien am Ort mit dem TV Hübingen vom 15. bis 17. Juli 1994 mit Zeltlager am Tennisplatzgelände für alle Kinder u. Jugendliche des Vereins! Der Tennisverein Hübingen möchte in diesem Jahr seinen jüngeren Mitgliedern etwas besonderes bieten:

Für alle, die in der Ferienzeit zuhause sind, veranstalten wir ein »Freizeitwochenende« mit viel Spaß, Spiel und Sport. Ball- und Geschicklichkeitsspiele, »Jux- und Handicap-Tur­niere«, Geschicklichkeitskurs und Orientierungsfahrt mit dem Mountain-Bike, Staffelspiele und vieles andere mehr stehen auf dem Programm.

Gezeltet wird auf der Wiese heben der Tennisanlage. Für Betreuung und Verpflegung ist gesorgt. (Unkostenbeitrag DM 10,- p.P.)

Neugierig geworden!? Information und Anmeldung beim Ju­gendwart Raimund Roos Tel. 06439-1603.

Alte Herren Welschneudorf-Hübingen

Erinnerung: Sonntag Familientag, 10.00 Uhr, Sportplatz Hü­bingen.

Training: Freitag, 18. Juni, 19.00 Uhr.

Letztes Spiel vor der Sommerpause:

Samstag, 25. Juni, 16.30 Uhr gegen Girod in Welschneudorf.

Ci

EISBACHGEMEINDEN

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DRK-Ortsverein Nentershausen e.V.

Blutspendetermin Nentershausen

Am 16. Juli 1994 von 14.00 bis 18.00 Uhr findet in der Haupt­schule Nentershausen in Zusammenarbeit mit dem Blutspen­dedienst Bad Kreuznach ein Blutspendetermin statt.

Hierzu sind alle Bürgerinnen und Bürger von 18 bis 65 Jahren recht herzlich eingeladen.

Eisbachtaler Sportfreunde 1919 e.V.

Einladung

Zur Jahreshauptversammlung am 01.07.1994 um 19.30 Uhr im Bürgerhaus Girod laden wir hiermit herzlich ein.

Um vollzähliges Erscheinen aller Mitglieder wird gebeten. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den Präsidenten, Karl- Heinz Braden, und Totenehrung, 2. Wahl des Protokollführers,

3. Bericht des geschäftsführenden Vorsitzenden, Eberhard Münch, 4. Bericht der Jugendabteilung, 5. Bericht des Schatz-