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Montabaur

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Nr. 23/94

Der Umlegungsplan kann beim Katasteramt in Montabaur, Koblenzer Straße 15, Zimmer 134, während der Dienststunden von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt.

Gemäß § 70 Abs. 1 BauGB wird den an der Umlegung Beteilig­ten ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungs­plan mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugestellt.

Montabaur, den 27.05.1994

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

der Ortsgemeinde Nentershausen (S.)

gez. Reichling

Freiwillige Feuerwehr Nentershausen

Die nächste Übung findet am Freitag, dem 10.06.1994 um 19.00 Uhr statt.

Es wird über den Stand der Vorbereitungen bzw. Ablauf des Festes 1996 informiert. Die geplante Übung mit der FF Girod fällt aus und wird später nachgeholt.

Spielmannszug Nentershausen

Einladung zu außerordentlichen Jahreshauptversammlung

Hiermit laden wir alle aktiven und passiven Mitglieder des Spielmannszuges zur außerordentlichen Jahreshauptversamm­lung am 23. Juni 1994, um 20.00 Uhr, in die Alte Wirtschaft des Gasthauses Ohly ein.

Tagesordnung: 1. Begrüßung, 2. Genehmigung der Tagesord­nung, 3. Beratung und Beschlußfassung über die Umstellung des Vereins zu einem Musikorchester, 4. Beratung und Be­schlußfassung über evtl. Anträge, 5. Verschiedenes.

Die Zukunft des Spielmannszuges hängt in hohem Maße von der Entscheidung über Tagesordnungspunkt 3. ab.

Mitgliederversammlung ITC Nentershausen

10.06.1994 20.00 Uhr Gasthaus Ohly

Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden, 2. Bericht des 1. Vorsitzenden, 3. Berichte der Mannschaftsfüh­rer, 4. Bericht des Kassierers, 5. Bericht der Kassenprüfer, 6. Entlastung des Vorstandes, 7. Neuwahlen des Vorstandes, 8. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und außerordentlichen Bei­träge, 9. Verschiedenes.

Im Anschluß an die Mitgliederversammlung wollen wir noch über die Mannschaftsaufstellung für die kommende Saison sprechen.

Niedererbach

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 24,- DM

für den zweiten Hund 36,- DM

für jeden weiteren Hund 48,- DM

II.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Nie­dererbach für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 102.000,- DM

56410 Montabaur, 24.05.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises

Abt. 1 Az. 029/901-10

Im Aufträge: gez. Meckel

III.

Der Haushaltsplan hegt zur Einsichtnahme vom 13.06.1994 bis 22.06.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer- Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (mon­tags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Ühr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Niedererbach, 24.05.1994 Ortsgemeindeverwaltung Niedererbach (S.)

gez. Zey, Ortsbürgermeister Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Niederer­bach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel­tend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändertdurch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Niedererbach für das Jahr 1994 vom 27.05.1994 I.

Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeinde­ordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmi­gung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbe­hörde vom 24.05.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im

Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf in der Ausgabe auf

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern

Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

1.130.000,- DM 1.130.000,-DM

342.000,- DM 342.000,- DM

225.000,- DM

werden für das

250 v. H.

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 15.04.1994 der Ortsgemeinde Niedererbach für das Haushaltsjahr 1992

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt haushalt DM DM DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen ./. Abgang alter Kasseneinnahme­reste

1.083.436,01

643,77

708.192,06

1.791.628,07

643,77

Summe

bereinigte Soll- Einnahmen

1.082.792,24

708.192,06

1.790.984,30

Soll-Ausgaben

1.082.792,24

698.647,46

1.781.439,70

+ Neue Haushalts­ausgabereste

9.544,60

9.544,60

Summe bereinigte

Soll-Ausgaben

1.082.792,24

708.192,06

1.790.984,30

Überschütt/

Fehlbetrag =

m y mm