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Montabaur

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Nr. 23/94

Schluß wie folgt festgelegt:

1. Verkehrsberuhigende Maßnahmen Bergstraße/Hauptstra­ße (K101) mit Ausführung noch in diesem J ahr! Hier stehen die Kosten mit ca. 50.000,- DM bereits fest.

2. Umbau des Gemeindehauses Hauptstr. 52/54 mit entspre­chender Umfeldgestaltung.

3. Ausbau- bzw. Begrünungsmaßnahmen an der Brunnen­straße ab dem »Tanzplatz« in nordöstlicher Richtung bis zur Nordstraße im Rahmen der Verlegung neuer Abwasser- rohre für das Neubaugebiet »Flurzaun-In den Appelstük- ker«. Dabei soll gleichzeitig auch der »Tanzplatz« neu ge­staltet werden. Ein entsprechender Zuschußantrag nach dem sog. »Investitionsstock« wurde nach einer Begehung mit dem Bauausschuß im Herbst 1993 bereits gestellt. Vor der Ausführung sind noch weitere Besprechungen, auch mit den Anliegern, und Beschlüsse erforderlich.

4. Platzgestaltung vor der Kapelle in Goldhausen zusammen mit der Kirchengemeinde.

Die Planerin, Frau Redlin, erhielt den Auftrag, einen entspre­chenden Planentwurf zu erarbeiten, jedoch in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger für die vorbeiführende Kreisstraße 103 (Kreis/Straßenbauamt) sowie unter Beachtung des Ein­mündungsbereiches in den »Mühlenweg« entsprechend den Festlegungen im gleichnamigen Bebauungsplan.

Die Maßnahmen 2. bis 4. sollen in den nächsten 3 Jahren durchgeführt werden, wenn sie finanziell möglich und die jeweiligen Zuschußmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Deshalb sollen die Planungen so weit wie möglich vorangetrieben wer­den.

Keinesfalls sollen jedoch übereilte Auftragsvergaben erfolgen.

Weitere Investitionen und deren Finanzierung in 1994

Unter Beachtung vorstehender Ausführungen sieht der Haus­haltsplan 1994 folgende weiteren Investitionen 1994 und de­ren Finanzierung wie folgt vor:

1. Dorferneuerungsmaßnahme

Parkplatz/Hauptstraße 20.000 r - DM

2. Umbau des Gemeindehauses einschließlich

Umfeldgestaltung (Teilbetrag) 150.000,- DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe

vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.000,- DM veranschlagt.

3. Aufstellung von Spielgeräten 10.000,- DM

4. Finanzierungsanteil für den Kindergarten 10.600,- DM

5. Umbau der Turnhalle 100.000,- DM

6. Sanierung des Sportplatzes

(Planungskosten) 25.000,- DM

7. Bauausgaben im Landespflegebereich 10.000,- DM

8. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von

Umlegungsverfahren 130.000,- DM

9. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen

10.000,- DM

10. Ausbau der Hauptstraße 33.310,- DM

11. Ausbau der K 101/Verkehrskreisel 400.000,- DM

Damit die Gesamtauftragsvergabe

vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 219.000,- DM veranschlagt.

Weitere 44.000,- DM an Verpflich­tungsermächtigungen sind für den Grunderwerb vorgesehen.

12. Erschließung »Unter dem Dorf« 200.000,- DM

13. Erschließung »Im Flurzaun/Appelstücken«

einschließlich ' 230.000, DM

Straßenoberflächenentwässerungsanteil

14. Ausbau Brunnenstraße/Tanzplatz

einschließlich 167.000,- DM

Straßenoberflächenentwässerungsanteil Damit die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungs­ermächtigungen in Höhe von 405.000,- DM veranschlagt.

15. Straßenbeleuchtungserweiterung

16. Bauausgaben Friedhof Goldhausen

17. Anschaffung von Geräten

5.000,- DM 25.000,- DM 10.000,- DM

18. Erwerb von Grundstücken 50.000,- DM

19. Haus- und Kanalanschlußkosten für

gemeindeeigene Grundstücke 40.000,- DM

20. Zuführung zum Verwaltungshaushalt 266.000,- DM

21. Zuführung zur allgemeinen Rücklage <

(Planabrundung) 358,- DM

22. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 366.732,- DM Diese Tilgungsleistung verringert die Ver­schuldung der Ortsgemeinde zum 31.12.1994

auf 70.012,73 DM. Die Tilgung führt zu einer bedeutsamen Einsparung bei den Zinsausgaben und entlastet somit die Verwaltungshaushalte kommender Jahre.

Die Finanzierung des Ausgabenvolumens erfolgt durch die

nachfolgenden Einnahmen:

1. Zuweisung des Landes zu der Dorfer­neuerungsmaßnahme Parkplatz

2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten bei Umlegungsverfahren

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge

4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Hauptstraße

5. Zuweisung der KEVAG für die Trafo­station »Unter dem Dorf«

6. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

Ausblick 1995 bis 1997

15.000,-

DM

15.000,-

DM

780.000,-

DM

40.000,-

DM

32.300,-

DM

500.000,-

DM

1.112,-

DM

875.588,-

DM

Der Umbau des Gemeindehauses einschließlich Umfeldgestal­tung, die Sanierung des Sportplatzes, Zuweisungen für Dorfer­neuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskrei­sel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/Appelstücken«, der Ausbau der Brunnenstraße/T anz- platz sowie die Erschließung »Steinheck« bilden die Investi­tionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung der beabsich­tigten Vorhaben.

Ferdinand, Ortsbürgermeister

Stimmzettel für die Kommunalwahl am 12.06.1994

Die Wahl zum Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da 1 gemeinsame Be­werberliste als »Wählergruppe Tank« hierfür eingereicht wur­de.

Dieser Ausgabe des Wochenblattes liegen die Amtlichen Stimm­zettel (ohne Namensangaben) für die Ortsgemeinderatswahl bei, damit die Wähler die Möglichkeit haben, den zeitrauben­den Vorgang des Ausfüllens bereits zu Hause vornehmen zu können. Daneben wird die Wählergruppe Tank die sog. Nicht­amtlichen Stimmzettel mit den Namen ihrer Bewerber austei­len, die anstelle des Amtlichen Stimmzettels verwandt werden können. Es ist nicht statthaft, beide Stimmzettel zusammen zu verwenden, weil dies zu einer ungültigen Stimmabgabe führt! Neben der Wahl zum Ortsgemeinderat wird erstmals der Ortsbürgermeister in Direktwahl (Urwahl) von den Einwoh­nern gewählt. Hierfür gibt es gesonderte Stimmzettel, die zusammen mit allen übrigen Wahlunterlagen (Verbandsge­meinderats-, Kreistags- und Europawahl) im Wahllokal in der Schulturnhafle ausgegeben werden.

Ferdinand, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Ruppach-Ost« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;

hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses ge­mäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 06.12.1993 den Beschluß gefaßt, für den östlichen Ortsrand einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Rup­pach-Ost« aufzustellen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt be­grenzt:

- im Norden: von der verlängerten Nordstraße

- im Osten: tlw. von Tonabbauflächen

- im Süden: von der Hofstraße und der Bahnlinie