Montabaur
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Nr. 23/94
Schluß wie folgt festgelegt:
1. Verkehrsberuhigende Maßnahmen Bergstraße/Hauptstraße (K101) mit Ausführung noch in diesem J ahr! Hier stehen die Kosten mit ca. 50.000,- DM bereits fest.
2. Umbau des Gemeindehauses Hauptstr. 52/54 mit entsprechender Umfeldgestaltung.
3. Ausbau- bzw. Begrünungsmaßnahmen an der Brunnenstraße ab dem »Tanzplatz« in nordöstlicher Richtung bis zur Nordstraße im Rahmen der Verlegung neuer Abwasser- rohre für das Neubaugebiet »Flurzaun-In den Appelstük- ker«. Dabei soll gleichzeitig auch der »Tanzplatz« neu gestaltet werden. Ein entsprechender Zuschußantrag nach dem sog. »Investitionsstock« wurde nach einer Begehung mit dem Bauausschuß im Herbst 1993 bereits gestellt. Vor der Ausführung sind noch weitere Besprechungen, auch mit den Anliegern, und Beschlüsse erforderlich.
4. Platzgestaltung vor der Kapelle in Goldhausen zusammen mit der Kirchengemeinde.
Die Planerin, Frau Redlin, erhielt den Auftrag, einen entsprechenden Planentwurf zu erarbeiten, jedoch in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger für die vorbeiführende Kreisstraße 103 (Kreis/Straßenbauamt) sowie unter Beachtung des Einmündungsbereiches in den »Mühlenweg« entsprechend den Festlegungen im gleichnamigen Bebauungsplan.
Die Maßnahmen 2. bis 4. sollen in den nächsten 3 Jahren durchgeführt werden, wenn sie finanziell möglich und die jeweiligen Zuschußmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Deshalb sollen die Planungen so weit wie möglich vorangetrieben werden.
Keinesfalls sollen jedoch übereilte Auftragsvergaben erfolgen.
Weitere Investitionen und deren Finanzierung in 1994
Unter Beachtung vorstehender Ausführungen sieht der Haushaltsplan 1994 folgende weiteren Investitionen 1994 und deren Finanzierung wie folgt vor:
1. Dorferneuerungsmaßnahme
Parkplatz/Hauptstraße 20.000 r - DM
2. Umbau des Gemeindehauses einschließlich
Umfeldgestaltung (Teilbetrag) 150.000,- DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe
vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 430.000,- DM veranschlagt.
3. Aufstellung von Spielgeräten 10.000,- DM
4. Finanzierungsanteil für den Kindergarten 10.600,- DM
5. Umbau der Turnhalle 100.000,- DM
6. Sanierung des Sportplatzes
(Planungskosten) 25.000,- DM
7. Bauausgaben im Landespflegebereich 10.000,- DM
8. Ausgleichszahlungen an Beteiligte von
Umlegungsverfahren 130.000,- DM
9. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen
10.000,- DM
10. Ausbau der Hauptstraße 33.310,- DM
11. Ausbau der K 101/Verkehrskreisel 400.000,- DM
Damit die Gesamtauftragsvergabe
vorgenommen werden kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 219.000,- DM veranschlagt.
Weitere 44.000,- DM an Verpflichtungsermächtigungen sind für den Grunderwerb vorgesehen.
12. Erschließung »Unter dem Dorf« 200.000,- DM
13. Erschließung »Im Flurzaun/Appelstücken«
einschließlich ' 230.000,— DM
Straßenoberflächenentwässerungsanteil
14. Ausbau Brunnenstraße/Tanzplatz
einschließlich 167.000,- DM
Straßenoberflächenentwässerungsanteil Damit die Gesamtauftragsvergabe erfolgen kann, sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 405.000,- DM veranschlagt.
15. Straßenbeleuchtungserweiterung
16. Bauausgaben Friedhof Goldhausen
17. Anschaffung von Geräten
5.000,- DM 25.000,- DM 10.000,- DM
18. Erwerb von Grundstücken 50.000,- DM
19. Haus- und Kanalanschlußkosten für
gemeindeeigene Grundstücke 40.000,- DM
20. Zuführung zum Verwaltungshaushalt 266.000,- DM
21. Zuführung zur allgemeinen Rücklage <
(Planabrundung) 358,- DM
22. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt 366.732,- DM Diese Tilgungsleistung verringert die Verschuldung der Ortsgemeinde zum 31.12.1994
auf 70.012,73 DM. Die Tilgung führt zu einer bedeutsamen Einsparung bei den Zinsausgaben und entlastet somit die Verwaltungshaushalte kommender Jahre.
Die Finanzierung des Ausgabenvolumens erfolgt durch die
nachfolgenden Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zu der Dorferneuerungsmaßnahme Parkplatz
2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten bei Umlegungsverfahren
3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge
4. Zuweisung des Landes zum Ausbau der Hauptstraße
5. Zuweisung der KEVAG für die Trafostation »Unter dem Dorf«
6. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
Ausblick 1995 bis 1997
15.000,-
DM
15.000,-
DM
780.000,-
DM
40.000,-
DM
32.300,-
DM
500.000,-
DM
1.112,-
DM
875.588,-
DM
Der Umbau des Gemeindehauses einschließlich Umfeldgestaltung, die Sanierung des Sportplatzes, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, der Ausbau der K 101/Verkehrskreisel, die Erschließung »Unter dem Dorf«, die Erschließung »Flurzaun/Appelstücken«, der Ausbau der Brunnenstraße/T anz- platz sowie die Erschließung »Steinheck« bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Die mittelfristige Finanzplanung signalisiert eine Finanzierung der beabsichtigten Vorhaben.
Ferdinand, Ortsbürgermeister
Stimmzettel für die Kommunalwahl am 12.06.1994
Die Wahl zum Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen wird als Mehrheitswahl durchgeführt, da 1 gemeinsame Bewerberliste als »Wählergruppe Tank« hierfür eingereicht wurde.
Dieser Ausgabe des Wochenblattes liegen die Amtlichen Stimmzettel (ohne Namensangaben) für die Ortsgemeinderatswahl bei, damit die Wähler die Möglichkeit haben, den zeitraubenden Vorgang des Ausfüllens bereits zu Hause vornehmen zu können. Daneben wird die Wählergruppe Tank die sog. Nichtamtlichen Stimmzettel mit den Namen ihrer Bewerber austeilen, die anstelle des Amtlichen Stimmzettels verwandt werden können. Es ist nicht statthaft, beide Stimmzettel zusammen zu verwenden, weil dies zu einer ungültigen Stimmabgabe führt! Neben der Wahl zum Ortsgemeinderat wird erstmals der Ortsbürgermeister in Direktwahl (Urwahl) von den Einwohnern gewählt. Hierfür gibt es gesonderte Stimmzettel, die zusammen mit allen übrigen Wahlunterlagen (Verbandsgemeinderats-, Kreistags- und Europawahl) im Wahllokal in der Schulturnhafle ausgegeben werden.
Ferdinand, Ortsbürgermeister als Gemeindewahlleiter
Öffentliche Bekanntmachung
Aufstellung des Bebauungsplanes »Ruppach-Ost« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen;
hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der Ortsgemeinderat von Ruppach-Goldhausen hat in seiner Sitzung am 06.12.1993 den Beschluß gefaßt, für den östlichen Ortsrand einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Ruppach-Ost« aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: von der verlängerten Nordstraße
- im Osten: tlw. von Tonabbauflächen
- im Süden: von der Hofstraße und der Bahnlinie

