Montabaur
Nr. 23/94
m
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56410 Montabaur, 30. Mai 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Görgeshausen öffentlich aus:
Kindergartenerweiterung 104 qm
Löwenstein-Hallenerweiterung 105 qm
Schutzgebühr
Los 1 Heizung- und Sanitäranlagen 35,- DM
Los 2 Elektroarbeiten 35,- DM
Los 3 Innenputzarbeiten 20,- DM
Los 4 Estricharbeiten 20,- DM
Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Arch.-Büro Horst Reich wein, Limburger Straße 55, 65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrechnüngsschecks in Höhe der o. g. Schutzgebühren schriftlich anfordern. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis 20. Juni 1994 bei der Verbandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, den 4. Juni 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Zustellung
Gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VWZG) in der
jeweils gültigen Fassung wird hiermit die Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 27.05.1994, Az.: 902.620/T zur Pfändung des Anspruches auf Auszahlung von hinterlegtem Geld beim Amtsgericht Montabaur, Az.: 9 HL 78/93 öffentlich zugestellt:
Zuletzt bekannte Anschrift:
Mohamed Ben Belgacem Torech
Brückenstraße 2
56410 Montabaur-Ettersdorf.
Die o. a. Pfändungs- und Überweisungsverfügung kann während der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Verbandsgemeindekasse - Montabaur, Rathaus, I. Stock, Zimmer 117, von dem Schuldner einsehen werden.
Gebot an Schuldner:
Der Schuldner hat sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten.
Rechtsbehelfebelehrung:
Gegen diese Pfändungs- und Überweisungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde - Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 117, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
56410 Montabaur, 31.05.1994
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -
Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems am 14. Juni 1994
Die nächste Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems findet am 14. Juni 1994,17.00 Uhr, im Sitzungsraum der Kläranlage Bad Ems statt.
Auf der Tagesordnung stehen:
1. Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1993
2. Auftragsvergabe;
Kläranlage Bad Ems - Neubau einer Phosphateliminationsanlage -
3. Auftragsvergabe;
Kläranlage Bad Ems - Einbau einer Sauerstoffineßeinrich- tung mit Gebläsesteuerung -
4. Mitteilungen
5. Anfragen
Die Sitzung ist öffentlich.
gez. Rink, Verbandsvorsteher
Die Verwaltung informiert
Öffnungszeiten der
Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur
jeweils vormittags von. 8.00 bis 12.00 Uhr
sowie donnerstags von. 16.00 bis 18.00 Uhr
Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie
montags- bis donnerstagsnachmittags
von. 14.00 bis 16.00 Uhr
Fünf Dörfer aus der Verbandsgemeinde Montabaur stehen im Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«
24 Gemeinden und Ortsteile aus dem Westerwaldkreis wird die Bewertungskommission im diesjährigen Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« besichtigen.
Aus der Verbandsgemeinde Montabaur streben den Titel »Schönstes Dorf« die Gemeinden Niederelbert und Daubach (beide Gemeinden treten aufgrund ihrer bisherigen Plazierungen in der Sonderklasse an), Niedererbach, Simmern und Welschneudorf (alle Hauptklasse) an. Am Freitag, 10. Juni 1994, soll die Bewertung aller Gemeinden abgeschlossen sein und das' Ergebnis veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein, welche Dörfer den Westerwald auf der nächsthöheren Wettbewerbsebene im Bezirksentscheid vertreten.
Fotos hierzu auf der nächsten Seite!

