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Montabaur

Nr. 23/94

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bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 30. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeinde Montabaur schreibt für die Orts­gemeinde Görgeshausen öffentlich aus:

Kindergartenerweiterung 104 qm

Löwenstein-Hallenerweiterung 105 qm

Schutzgebühr

Los 1 Heizung- und Sanitäranlagen 35,- DM

Los 2 Elektroarbeiten 35,- DM

Los 3 Innenputzarbeiten 20,- DM

Los 4 Estricharbeiten 20,- DM

Interessenten können die Ausschreibungsunterlagen beim Arch.-Büro Horst Reich wein, Limburger Straße 55, 65604 Elz, gegen Vorlage eines Verrechnüngsschecks in Höhe der o. g. Schutzgebühren schriftlich anfordern. Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis 20. Juni 1994 bei der Ver­bandsgemeinde Montabaur, Bauamt, Zimmer 201, Kon­rad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, den 4. Juni 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Zustellung

Gemäß § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwaltung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes (VWZG) in der

jeweils gültigen Fassung wird hiermit die Pfändungs- und Überweisungsverfügung vom 27.05.1994, Az.: 902.620/T zur Pfändung des Anspruches auf Auszahlung von hinterlegtem Geld beim Amtsgericht Montabaur, Az.: 9 HL 78/93 öffentlich zugestellt:

Zuletzt bekannte Anschrift:

Mohamed Ben Belgacem Torech

Brückenstraße 2

56410 Montabaur-Ettersdorf.

Die o. a. Pfändungs- und Überweisungsverfügung kann wäh­rend der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung - Verbandsgemeindekasse - Montabaur, Rathaus, I. Stock, Zimmer 117, von dem Schuldner einsehen werden.

Gebot an Schuldner:

Der Schuldner hat sich jeder Verfügung über die Forderung zu enthalten.

Rechtsbehelfebelehrung:

Gegen diese Pfändungs- und Überweisungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erho­ben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeinde­verwaltung - Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbe­hörde - Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 117, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzule­gen.

56410 Montabaur, 31.05.1994

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Verbandsgemeindekasse als Vollstreckungsbehörde -

Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems am 14. Juni 1994

Die nächste Sitzung des Abwasserverbandes Bad Ems findet am 14. Juni 1994,17.00 Uhr, im Sitzungsraum der Kläranlage Bad Ems statt.

Auf der Tagesordnung stehen:

1. Beratung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 1993

2. Auftragsvergabe;

Kläranlage Bad Ems - Neubau einer Phosphateli­minationsanlage -

3. Auftragsvergabe;

Kläranlage Bad Ems - Einbau einer Sauerstoffineßeinrich- tung mit Gebläsesteuerung -

4. Mitteilungen

5. Anfragen

Die Sitzung ist öffentlich.

gez. Rink, Verbandsvorsteher

Die Verwaltung informiert

Öffnungszeiten der

Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

jeweils vormittags von. 8.00 bis 12.00 Uhr

sowie donnerstags von. 16.00 bis 18.00 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zu den o.g. Öffnungszeiten sowie

montags- bis donnerstagsnachmittags

von. 14.00 bis 16.00 Uhr

Fünf Dörfer aus der Verbandsgemeinde Montabaur stehen im Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden«

24 Gemeinden und Ortsteile aus dem Westerwaldkreis wird die Bewertungskommission im diesjährigen Wettbewerb »Un­ser Dorf soll schöner werden« besichtigen.

Aus der Verbandsgemeinde Montabaur streben den Titel »Schönstes Dorf« die Gemeinden Niederelbert und Daubach (beide Gemeinden treten aufgrund ihrer bisherigen Plazierun­gen in der Sonderklasse an), Niedererbach, Simmern und Welschneudorf (alle Hauptklasse) an. Am Freitag, 10. Juni 1994, soll die Bewertung aller Gemeinden abgeschlossen sein und das' Ergebnis veröffentlicht werden. Man darf gespannt sein, welche Dörfer den Westerwald auf der nächsthöheren Wettbewerbsebene im Bezirksentscheid vertreten.

Fotos hierzu auf der nächsten Seite!