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Montabaur

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den § § 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

56410 Montabaur, 1. Juni 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur;

hier: Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteiligung pach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat vonMontabaur hatin seiner Sitzung am 03.05.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstra­ße« beschlossen (siehe vorstehende öffentliche Bekanntma­chung).

Nach § 3 Abs. 1 BauGB sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, die Zwecke und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihnen ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Zu diesem Zweck wird Einsichtnahme in die Entwurfsskizze gewährt in der Zeit

vom 20.06.1994 bis 20.07.1994 (einschließlich) bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitgzeit (montags, dienstags und mitt­wochs von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr).

56410 Montabaur, 6. Juni 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes »Verlängerte Südstraße« der Stadt Montabaur; hier: Veröffentlichung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat vonMontabaur hat in seiner Sitzung am 01.02.1990 den Beschluß gefaßt, für den Bereich zwischen Süd- und Köppelstraße in Montabaur-Elgendorf einen Bebauungsplan mit der Bezeichnung »Verlängerte Südstraße« aufzustellen.

Dieser Beschluß wurde durch den Stadtrat von Montabaur in der Sitzung am 03.05.1994 dahingehend abgeändert, als das Plangebiet vergrößert wird.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist aus der nachste­hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

Der Aufstellungsbeschluß des Stadtrates von Montabaur wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

56410 Montabaur, 6. Juni 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Nr. 23/94

Aufhellung des 3ebauunjSf>. t Verlang eik. SuoLsfUo^e- ' QtadMeiL S/ßenda^.

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Montabaur

hier: Veröffentlichung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 4 und 1 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat vonMontabaur hat in seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« wie folgt zu ändern:

1. Die Zahl der Vollgeschosse wird auf max. drei (bisher zwei) festgeschrieben.

2. Für den an diesem Standort vorgesehenen Baukörper wird die Firsthöhe auf max. 13 m begrenzt; Bezugspunkt hierfür ist die derzeit vorhandene Geländeoberfläche.

3. Für die Errichtung einer Tiefgarage wird eine Baugrenze festgelegt.

4. Für die Errichtung des Gebäudes wird die Baugrenze im nordwestlichen Teil geringfügig erweitert.

Der Änderungsbeschluß wird hiermit gemäß § 2 Abs. 4 und 1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

Der Planbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

56410 Montabaur, 30. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« der Stadt Montabaur

hier: Öffentliche Auslegung der Änderungsunterlagen ge­mäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der Stadtrat vonMontabaur hatin seiner Sitzung am 03.05.1994 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Lindchen« zu än­dern (s. vorstehende öffentliche Bekanntmachung). Gleichzeitig hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 03.05,1994 den Beschluß gefaßt, auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung zu verzichten.

Die Änderungsplanung einschließlich Begründung liegt ge­mäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 20.06.1994 bis 20.07.1994 (einschließlich)