Montabaur
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Nr. 23/94
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
am kommenden Sonntag, 12.06.1994, finden neben der Europawahl die Kommunalwahlen, also die Wahlen zum Kreistag, Verbandsgemeinderat, Stadtrat und den Ortsgemeinderäten statt. In den meisten Ortsgemeinden wird'auch der Oitsbürgermeister erstmals in Urwahl gewählt.
Ich bin in den letzten Tagen immer wieder angesprochen worden, das Wahlrecht sei zu kompliziert. Viele Mitbürgerinnen und Mitbürger sind verunsichert, weil sie nicht wissen, wie die Stimmabgabe zu erfolgen hat. Die nachfolgenden Hinweise sollen deutlich machen:
Wählen ist nicht kompliziert!
Bitte, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! Die schlechteste Wahl wäre, nicht zu wählen.
Wählen - wie geht das?
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■ eine S timm e
Bei den Wahlen zum Kreistag , Verbandsgemeinderat und Stadtrat bzw. Ortsgemeinderat hat jeder Wähler so viele Einzelstimmen, wie Mitglieder zu wählen sind, also
- für den Kreistag = 50 Einzelstimmen,
- für den Verbandsgemeinderat = 40 Einzelstimmen,
- für den Stadtrat von Montabaur = 28 Einzelstimmen.
Für die Ortsgemeinderäte richtet sich die Höchstzahl der Einzelstimmen nach der Zahl der zu wählenden Mitglieder. So beträgt
die Zahl zum Beispiel in Untershausen acht und in Nentershausen 16 und in Eitelbom 20.
Es handelt sich 'dabei um die Höchstzahl der möglichen Stimmen. Niemand muß so viele Stimmen abgeben.
Man kann nach wie vor mit einem einzigen Kreuzfür jede Wahl gültig wählen.
S
Wenn Sie einem Wahlvorschlag die Listenstimme geben, bewirken Sie damit, daß jede Bewerberin und jeder Bewerber dieses Wahlvorschlags eine Stimme erhält.
Wenn Sie aber einzelne Bewerberinnen und Bewerber stärken und dazu beitragen wollen, daß deren Chancen, gewählt zu werden, steigen, können Sie Einzelstimmen vergeben, und zwar
- einer Bewerberin bzw. einem Bewerber höchstens drei Einzelstimmen (auch wenn diese mehrfach benannt worden sind),
- insgesamt nicht mehr Einzelstimmen, als Mitglieder zu wählen sind.
Sie müssen die Listenstimme nicht vergeben. Wenn man aber nicht alle zur Verfügung stehenden Einzelstimmen vergibt, ist die Abgabe einer Listenstimme zweckmäßig. Sonst "verschenken" Sie nämlich Stimmen.
Ich will das an einem Beispiel deutlich machen: Für die Wahl zum Verbandsgemeinderat können Sie bis zu 40 Einzelstimmen vergeben. . Wenn Sie nur zehn Einzelstimmen und keine Listenstimme vergeben, haben Sie drei Viertel Ihrer Stimmen verschenkt. Geben Sie aber neben den zehn Einzelstimmen einem Wahlvorschlag Ihre Listenstimme, werden 30-Stimmen bei den Bewerbern dieses Wahlvorschlags aufgefüllt. Sie können auch einzelne Bewerber oder Bewerberinnen des Wahlvorschlags, dem Sie die Listenstimme geben, streichen. Die gestrichenen Bewerberinnen) werden beim Auffüllen übersprungen.
Die nachfolgenden Beispiele sollen Ihnen verdeutlichen, wie gewählt werden kann:
Die Beispiele beziehen sich jeweils auf einen Ortsgemeinderat mit zwölf Mitgliedern. Auf dem Stimmzettel steht für jede Wahl, wieviele Mitglieder zu wählen sind.
Beispiel l:
Wahlvorschlag 1 tOS A-Partei 'Ä'
Wahlvorschlag 2 S 0 ~'\ B-Partei
1. Mörsberger, Jean
l. Preuß, Sebastian
2. Sperber, Babette
2. Scharfe, Gustl •
3. Köhler, Traudl
3. Bubner, Karl
4. Sand, Karl
4. Kübel, Gerhard
5. Roth, Hans
5. Schletz, Renate
6. Möbus, Wilhelm
6. Stelzner, Hilde
7. Kasper, Ludwig
7. Mösch, Hermann
8. Haack, Dieter
8. Dr. Hickl, Emst
9. Gabler, Hertha
9. Drexler, Gabriele
10. Dr. Renner, Dieter
10. Kehlen, Emma
11. Küffher, Gerhard
11. Holzmann, Manfred
12. Grünewald, Kira
12. Herber, Marliese
Der Wähler hat nur die Listen s timm e vergeben. Damit erhalten alle Bewerber der A-Partei eine Stimme.
Beispiel 2:
Wahlvorschlag 1 /' N
A-Partei >—'
Wahlvorschlag 2 B-Partei v )
1. Mörsberger, Jean
X
X
X
1. Preuß, Sebastian
2. Sperber, Babette
x
2. Scharfe, Gustl
X
X
3. Köhler, Traudl
X
X
3. Bubner, Karl
4. Sand, Karl
4. Kübel, Gerhard
5. Roth, Hans
5. Schletz, Renate
6. Möbus, Wilhelm
6. Stelzner, Hilde
7. Kasper, Ludwig
7. Mösch, Hermann
8. Haack, Dieter
X
X
8. Dr. Hickl, Emst
9. Gabler, Hertha
9. Drexler, Gabriele
10. Dr. Renner, Dieter
10. Kehlen, Emma
11. Küffher, Gerhard
J
11. Holzn.ann, Manfred
12. Grünewald, Kira
X
12. Herber, Marliese
X
Der Wähler hat alle ihm zur Verfügung stehenden Einzelstimmen vergeben. Er hat dabei von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, einzelnen Bewerbern bis zu drei Einzelstimmen zu vergeben (kumulieren), und er hat seine Einzelstimme auf die Bewerber mehrerer Wahlvorschläge verteilt (panaschieren).

