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Montabaur

rat und die Mitglieder des Ausschusses für Bauwesen, Ortspla­nung und Dorferneuerung für die Maßnahme »Umfeldgestal­tung Gemeindehaus mit Parkplatz und Ausbau der Hauptstra­ße bis Einmündung K103« ausgesprochen und die Planungen an das Büro Redlin vergeben. Auf den im gleichen Jahr gestellten Zuschußantrag, so Ferdinand, habe sich lange Zeit nichts getan. Erst nach einem Jahr sei der allerdings dann negative Bescheid der Bezirksregierung eingegangen. Darauf­hin habe man den Antrag getrennt und für die Umgestaltung am Gemeindehaus Mittel aus dem Dorferneuerungsprogramm und für den Ausbau der Hauptstraße Mittel aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz beantragt. Im Mai und Juli 1993 wurden die beantragten Zuschüsse bewilligt und im August konnten die Auftragsvergaben an die Firmen Ferdi­nand (Tiefbau/-Straßenbau) aus Heiligenroth und die Firma Hölzgen (Gartengestaltung) aus Großholbach erfolgen.

SG Saynbachtal/Ahrbach

Freitag, 03. Juni 1994

18.00 Uhr: Er und Sie Turnier VfR 19 Limburg Spielort: Sportplatz Lahnkampfbahn, Limburg

Treffpunkt: Sonnenhof Ruppach-Goldhausen um 17.30 Uhr

Trainingszeiten

Herren: Dienstags . 19.30 bis 21.30 Uhr

Freitags. 19.30 bis 21.30 Uhr

Oberwaldhalle, Selters

Damen: Montags. 18.30 bis 20.00 Uhr

Kreissporthalle II, Montabaur

SG Ahrbach-Großholbach

Auch über das »Sommerloch« hin bitten wir unsere Spieler zum Training. Bis zum Beginn der Vorbereitung am 04.07.1994 findet einmal wöchentlich - freitags um 19.00 Uhr in Ruppach- Goldhausen - ein Training statt.

AUGST

»Wer hilft mit beim DRK«

Mit über 25jähriger Tradition sind wir jung und dynamisch geblieben. Ausgebildete ehrenamtliche Helfer und Helferin­nen betreuen die verschiedensten Veranstaltungen in unseren Gemeinden und sind immer ein Helfer in Notfällen. Mit den Jahren sind immer neue Aufgaben hinzugekommen. Wir brau­chen Leute, die Spaß an der Rotkreuzidee haben und in unserem Team mitmachen wollen.

Gruppenabende sind alle 14 Tage montags in der Augsthalle. Der nächste Gruppenabend ist am 06.06.1994.

Info auch unter Tel. 02620/2254.

Schuljahrgang 1953/54

40 Jahre, ein Grund zum Feiern!

Ein Teil von uns hat von 1966 bis 1968 gemeinsam die Augst- Schule besucht. Deshalb wollen wir mit allen interessierten »Augstern« feiern.

Die Grillhütte in Neuhäusel ist für den 18.06.1994 reserviert. Um 15.30 Uhr geht es los.

Wer feiert noch mit?

Selbstverständlich sind auch Neubürger herzlich wil l kommen. Bei Interesse bitte Peter Stein, Eitelborn anrufen, Telefon 2005.

100 Jahre in 2 Stunden

Radwanderung für Kinder zwischen 7 bis 12 Jahren (incl. Eltern)

Im Rahmen der diesjährigen Wanderungen und Seminare im Naturpark Nassau wird am Sonntag, dem 05.06.1994 eine Radwanderung für Kinder von FOI Achim Kern vom Forstre­vier geleitet.

Treffpunkt ist um 10.00 Uhr am alten Kadenbacher Sportplatz neben der B 49, Ortsausgang Neuhäusel in Richtung Monta­baur.

Schwerpunkt bei der Radwanderung mit dem Förster ist das Thema: »Vom Bäumchen zum Baum«. Während der Zwischen- stops ist einiges über den Lebenszyklus bzw. das lange Leben der Bäume zu erfahren.

Die Strecke wird etwa 5 bis 6 km lang sein.

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Nr. 22/94

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltsrechnung und des Entlastungsbeschlusses des Ortsgemeinderates vom 28.04.1994 der Ortsgemeinde Eitelborn für das Haushaltsjahr 1992

I.

Haushaltsrechnung

Verwaltungs- Vermögens- Gesamt haushalt haushalt

DM

DM

DM

Feststellung des Ergebnisses:

Soll-Einnahmen

2.341.409,25

990.874,67

3.332.283,92

Summe

bereinigte Soll- Einnahmen

2.341.409,25 -

990.874,67

3.332.283,92

Soll-Ausgaben

2.341.409,25

982.728,58

3.324.137,83

+ Neue Haushalts-

ausgabereste

8.146,09

8.146,09

Summe bereinigte Soll-Ausgaben

2.341.409,25

990.874,67

3.332.283,92

Überschuß/ Fehlbetrag =

Festgestellt:

Montabaur, 27.04.1993 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur

gez. Reusch, I. Beigeordneter

II.

Entlastungsbeschluß

Der Ortsgemeinderat beschließt die von der Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 aufge­stellte Jahresrechnung gemäß § 114 GemO. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Ortsbürgermeister, den Ortsbeigeordneten, dem Bürgermeister und den Beigeordneten der Verbandsge­meinde für das Haushaltsjahr 1992 Entlastung zu erteilen. Auf die Vorlage der Rechnungsbelege wird verzichtet. SoweitMehr- ausgaben bei einzelnen Haushaltsstellen bislang nicht geneh­migt worden sind, wird hiermit die Genehmigung nach § 100 GemO erteilt.

HI.

Öffentliche Auslegung

Die Haushaltsrechnung mit dem Rechenschaftsbericht hegt zur Einsichtnahme vom 06.06. bis 15.06.1994 bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zim­mer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, wäh­rend der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.

Eitelborn, 25.05.1994

Ortsgemeindeverwaltung Eitelborn (S.)

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes der Ortsgemeinde Eitelborn vom 24.05.1994 Aufgrund von § 8 a Abs. 5 BNatSchG i. d. F. der Bekanntma­chung vom 12.03.1987 (BGBl. IS. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der Rat der Ortsgemeinde Eitelborn in der Sitzung am 28.04.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§!

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zu­geordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach

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