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Montabaur

Finanzausgleichsumlg.

2.000,- DM

Kreisumlage

538.685,- DM 586.316,- DM Verbandsgemeindeumlage

538.685,- DM 586.316,- DM

./. 2.000,- DM + 47.631,- DM + 47.631,- DM

1.117.305,-DM 1.228.632,-DM + 111.327,-DM Der Anstieg der Umlagegrundlage, hier identisch mit der eigenen örtlichen Steuerkraft, verursacht die Steigerungen bei den Umlagebeträgen, die an den Kreis und die Verbandsge­meinde zu zahlen sind:

Umlagegrundlage (örtliche Steuerkraft):

1993 1994

1.633.661,- DM 1.724.460,- DM + 90.799,- DM

5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 5,65 v. H.

- 1993 1994

62.000,- DM 126.000,- DM (+ 64.000,- DM)

Die echte, freie Finanzspitze, Ausdruck der. dauernden Lei­stungsfähigkeit, errechnet sich auf einen Überschußhetrag von 126.000,- DM.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaus­haltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen, das sich für 1994 auf2.309.000,DM beläuft. Für die nachfolgenden Investitionen und Investitions­förderungsmaßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Bau eines Gemeindehauses 20.000,- DM

Zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 290.000,- DM veranschlagt.

2. Bau eines Kindergartens 1.627.000,--

3. Bau eines Umkleidegebäudes 50.000,--

4. Ortsverschönerungsmaßnahmen 30.000,-

5. Ausgleichszahlungen im

Grenzregelungsverfahren 10.000,-

6. Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen 5.000,-

7. Ausbau der Ortsmitte 30.000,

8. Erschließung »Eisenköppel/Börnchen« 80.000,-

9. Erschließung Verbindungsweg

Simmerner Str./B 49 80.000,-

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

DM

10. Ausbau der Bürgersteige an der Hauptstraße zwischen Haskenstraße

und Tannenweg 20.000,- DM

11. Errichtung eines Lärmschutzwalles 10.000,- DM

12. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der

Simmerner Straße 20.000,- DM

13. Ausbau des Weges zwischen Gartenstraße und Kirchweg

14. Kostenanteil Ausbau K 114

15. Investitionskostenanteil W aldhof/Grüner

16. Verkabelung einer 20 kV-Freileitung

17. Ausbau weiterer Grabfelder auf dem Friedhof

18. Erwerb von Grundstücken

20.000,- DM 20.000,- DM 12.000,- DM 110.000,- DM

60.000,- DM 85.000,- DM

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch nachstehend benannte Einnahmen:

1. Zuweisung des Landes zum Kindergartenbau

2. Zuweisung des Kreises zum Kindergartenbau

3. Spende zum Kindergartenbau

4. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau eines Umkleidegebäudes

5. Erschließungsbeiträge

6. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken

7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt

8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage

9. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 507

500.000,-

DM

310.000,-

DM

500,-

DM

25.000,-

DM

100.000,-

DM

460.000,-

DM

126.000,-

DM

265.000,-

DM

; 507.500,-

-DM

Ausblick 1995 bis 1997

Der Bau eines Gemeindehauses, Ortsverschönerungsmaßnah­men, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Er-

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Nr. 21/94

Schließung »Eisenköppel/Börnchen«, die Anlegung von Grab­feldern sowie der Investitionskostenanteil zum Bau des Feuer­wehrgerätehauses bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Durch Grundstückserlöse in einer be­trächtlichen Größenordnung ist die Finanzierung der Vorha­ben als gesichert zu bezeichnen. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung werden sogar Sondertilgungen möglich, die die in 1994 erwartete Neuverschuldung vollstän­dig kompensieren.

Fortschreibung des Investitionsprogrammes Der Ortsgemeinderat erörterte die für die kommenden Jahre geplanten Maßnahmen und Vorhaben und beschloß einstim­mig das folgende Investitionsprogramm:

1995

Errichtung eines Gemeindehauses Anlage neuer Grabfelder auf dem Friedhof Erschließung des Neubaugebietes »Eisenköppel/Börnchen« Dorfverschönerungsmaßnahmen

Vorfinanzierung des Landeszuschusses für das Feuerwehrge­rätehaus etc.

Verkabelung der 20 kV-Freileitung

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Ortsstraßen

1996

Errichtung des Gemeindehausps

Erschließung des Neubaugebietes »Eisenköppel/Börnchen« Dorfverschönerungsmaßnahmen

Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Ortsstraßen Auflassung einer Grabreihe auf dem Friedhof Der Ortsgemeinderat beschloß, auf dem Friedhof eine Grabrei­he mit Einzelgrabstätten (Reihengräber), deren Nutzungszeit abgelaufen ist, aufzulassen. Hierzu ergeht noch eine besondere Bekanntmachung.

Baumaßnahmen zurückgestellt

In zwei Tagesordnungspunkten befaßte sich der Rat mit der Frage, ob für die in diesem Jahr vorgesehenen Ausbauvorha­ben (Anlage von neuen Grabfeldern auf dem Friedhof, Bürger­steigausbau und Ausbau eines Weges) die entsprechenden Schritte noch vor der kommenden Wahl eingeleitet und ent­sprechende Aufträge erteilt werden sollen (Ausschreibung etc.). Der Rat beschloß, dies vorerst zurückzustellen und die Entscheidung über die Ausführung der Maßnahmen dem neu zu wählenden Rat zu überlassen, zumal diese Vorhaben nicht eilbedürftig sind.

ProvisorischeUnterbringungder Ortsgemeindeverwaltung Im Zusammenhang mit der Neugestaltung im Bereich der Ortsmitte der Gemeinde, die den Abbruch des jetzigen Gemein­de- und Feuerwehrhauses nach sich zieht, war vom Rat die künftige, provisorische Unterbringung der Ortsgemeindever­waltung zu entscheiden. Vorab hatte sich bereits der Haupt- und Finanzausschuß diesem Problem gewidmet und dem Rat die Anmietung eines Bürokontainers empfohlen, der im Weg zwischen Hauptstraße und dem Festplatz Höhenweg/Taunus­straße aufgestellt werden soll. Der Rat folgte nach Beratung dem Vorschlag des Ausschusses und faßte einen entsprechen­den Beschluß.

Ausweisung eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit Sim- mern

Nach voraufgegangenen längeren Erörterungen und Verhand­lungen lag dem Rat das in Eckpunkten zusammengefaßte Ergebnis der Besprechungen zwischen Vertretern der Gemein­den Neuhäusel und Simmern in Form einer Vorlage vor. Der Rat diskutierte im einzelnen die ausgehandelten Punkte und stimmte am Ende der Erörterungen einer Vereinbarung auf der Grundlage der in der Vorlage dargelegten Eckpunkte zu.

gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister

Kirmes in Neuhäusel vom 28.05. bis 30.05.1994

Am kommenden Sonntag begeht die katholische Kirchenge­meinde St. Anna in Neuhäusel den Jahrestag der Weihe ihres Gotteshauses. Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde diesen Tag zum Anlaß, die »Neuhäuseler Kirmes« zu feiern. Insbesondere in unserer Zeit hat ein Dorffest wie die »Neuhäu­seler Kirmes« seinen Rang und seine Bedeutung, läßt doch bedauerlicherweise unsere von Hektik und Gewinnstreben geprägte Gegenwart altes, dörfliches Brauchtum mehr und mehr schwinden und verkümmern, gehen Sinn und Inhalt von Heimatfesten zusehends verloren. In unserem von starkem