Montabaur
Finanzausgleichsumlg.
2.000,- DM —
Kreisumlage
538.685,- DM 586.316,- DM Verbandsgemeindeumlage
538.685,- DM 586.316,- DM
./. 2.000,- DM + 47.631,- DM + 47.631,- DM
1.117.305,-DM 1.228.632,-DM + 111.327,-DM Der Anstieg der Umlagegrundlage, hier identisch mit der eigenen örtlichen Steuerkraft, verursacht die Steigerungen bei den Umlagebeträgen, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind:
Umlagegrundlage (örtliche Steuerkraft):
1993 1994
1.633.661,- DM 1.724.460,- DM + 90.799,- DM
5. Zuführung zum Vermögenshaushalt 5,65 v. H.
- 1993 1994
62.000,- DM 126.000,- DM (+ 64.000,- DM)
Die echte, freie Finanzspitze, Ausdruck der. dauernden Leistungsfähigkeit, errechnet sich auf einen Überschußhetrag von 126.000,- DM.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Vorhaben bestimmen das Volumen, das sich für 1994 auf2.309.000,—DM beläuft. Für die nachfolgenden Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Bau eines Gemeindehauses 20.000,- DM
Zum Bau eines Feuerwehrgerätehauses sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 290.000,- DM veranschlagt.
2. Bau eines Kindergartens 1.627.000,--
3. Bau eines Umkleidegebäudes 50.000,--
4. Ortsverschönerungsmaßnahmen 30.000,-
5. Ausgleichszahlungen im
Grenzregelungsverfahren 10.000,-
6. Zuweisung für Dorferneuerungsmaßnahmen 5.000,-
7. Ausbau der Ortsmitte 30.000,—
8. Erschließung »Eisenköppel/Börnchen« 80.000,-
9. Erschließung Verbindungsweg
Simmerner Str./B 49 80.000,-
DM
DM
DM
DM
DM
DM
DM
DM
10. Ausbau der Bürgersteige an der Hauptstraße zwischen Haskenstraße
und Tannenweg 20.000,- DM
11. Errichtung eines Lärmschutzwalles 10.000,- DM
12. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der
Simmerner Straße 20.000,- DM
13. Ausbau des Weges zwischen Gartenstraße und Kirchweg
14. Kostenanteil Ausbau K 114
15. Investitionskostenanteil W aldhof/Grüner
16. Verkabelung einer 20 kV-Freileitung
17. Ausbau weiterer Grabfelder auf dem Friedhof
18. Erwerb von Grundstücken
20.000,- DM 20.000,- DM 12.000,- DM 110.000,- DM
60.000,- DM 85.000,- DM
Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch nachstehend benannte Einnahmen:
1. Zuweisung des Landes zum Kindergartenbau
2. Zuweisung des Kreises zum Kindergartenbau
3. Spende zum Kindergartenbau
4. Zuweisung der Ortsgemeinde Eitelborn zum Bau eines Umkleidegebäudes
5. Erschließungsbeiträge
6. Einnahmen aus der Veräußerung von Grundstücken
7. Zuführung vom Verwaltungshaushalt
8. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
9. Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt 507
500.000,-
DM
310.000,-
DM
500,-
DM
25.000,-
DM
100.000,-
DM
460.000,-
DM
126.000,-
DM
265.000,-
DM
; 507.500,-
-DM
Ausblick 1995 bis 1997
Der Bau eines Gemeindehauses, Ortsverschönerungsmaßnahmen, Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Er-
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Nr. 21/94
Schließung »Eisenköppel/Börnchen«, die Anlegung von Grabfeldern sowie der Investitionskostenanteil zum Bau des Feuerwehrgerätehauses bilden die Investitionsschwerpunkte der kommenden Jahre. Durch Grundstückserlöse in einer beträchtlichen Größenordnung ist die Finanzierung der Vorhaben als gesichert zu bezeichnen. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung werden sogar Sondertilgungen möglich, die die in 1994 erwartete Neuverschuldung vollständig kompensieren.
Fortschreibung des Investitionsprogrammes Der Ortsgemeinderat erörterte die für die kommenden Jahre geplanten Maßnahmen und Vorhaben und beschloß einstimmig das folgende Investitionsprogramm:
1995
Errichtung eines Gemeindehauses Anlage neuer Grabfelder auf dem Friedhof Erschließung des Neubaugebietes »Eisenköppel/Börnchen« Dorfverschönerungsmaßnahmen
Vorfinanzierung des Landeszuschusses für das Feuerwehrgerätehaus etc.
Verkabelung der 20 kV-Freileitung
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Ortsstraßen
1996
Errichtung des Gemeindehausps
Erschließung des Neubaugebietes »Eisenköppel/Börnchen« Dorfverschönerungsmaßnahmen
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung von Ortsstraßen Auflassung einer Grabreihe auf dem Friedhof Der Ortsgemeinderat beschloß, auf dem Friedhof eine Grabreihe mit Einzelgrabstätten (Reihengräber), deren Nutzungszeit abgelaufen ist, aufzulassen. Hierzu ergeht noch eine besondere Bekanntmachung.
Baumaßnahmen zurückgestellt
In zwei Tagesordnungspunkten befaßte sich der Rat mit der Frage, ob für die in diesem Jahr vorgesehenen Ausbauvorhaben (Anlage von neuen Grabfeldern auf dem Friedhof, Bürgersteigausbau und Ausbau eines Weges) die entsprechenden Schritte noch vor der kommenden Wahl eingeleitet und entsprechende Aufträge erteilt werden sollen (Ausschreibung etc.). Der Rat beschloß, dies vorerst zurückzustellen und die Entscheidung über die Ausführung der Maßnahmen dem neu zu wählenden Rat zu überlassen, zumal diese Vorhaben nicht eilbedürftig sind.
ProvisorischeUnterbringungder Ortsgemeindeverwaltung Im Zusammenhang mit der Neugestaltung im Bereich der Ortsmitte der Gemeinde, die den Abbruch des jetzigen Gemeinde- und Feuerwehrhauses nach sich zieht, war vom Rat die künftige, provisorische Unterbringung der Ortsgemeindeverwaltung zu entscheiden. Vorab hatte sich bereits der Haupt- und Finanzausschuß diesem Problem gewidmet und dem Rat die Anmietung eines Bürokontainers empfohlen, der im Weg zwischen Hauptstraße und dem Festplatz Höhenweg/Taunusstraße aufgestellt werden soll. Der Rat folgte nach Beratung dem Vorschlag des Ausschusses und faßte einen entsprechenden Beschluß.
Ausweisung eines gemeinsamen Gewerbegebietes mit Sim- mern
Nach voraufgegangenen längeren Erörterungen und Verhandlungen lag dem Rat das in Eckpunkten zusammengefaßte Ergebnis der Besprechungen zwischen Vertretern der Gemeinden Neuhäusel und Simmern in Form einer Vorlage vor. Der Rat diskutierte im einzelnen die ausgehandelten Punkte und stimmte am Ende der Erörterungen einer Vereinbarung auf der Grundlage der in der Vorlage dargelegten Eckpunkte zu.
gez. Hümmerich, Ortsbürgermeister
Kirmes in Neuhäusel vom 28.05. bis 30.05.1994
Am kommenden Sonntag begeht die katholische Kirchengemeinde St. Anna in Neuhäusel den Jahrestag der Weihe ihres Gotteshauses. Aus alter Tradition nimmt die Zivilgemeinde diesen Tag zum Anlaß, die »Neuhäuseler Kirmes« zu feiern. Insbesondere in unserer Zeit hat ein Dorffest wie die »Neuhäuseler Kirmes« seinen Rang und seine Bedeutung, läßt doch bedauerlicherweise unsere von Hektik und Gewinnstreben geprägte Gegenwart altes, dörfliches Brauchtum mehr und mehr schwinden und verkümmern, gehen Sinn und Inhalt von Heimatfesten zusehends verloren. In unserem von starkem

