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Montabaur

Satzung beschlossen

Mit 10 Ja- und 1 Nein-Stimme beschlossen die Ratsmitglieder die Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträ­gen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnah­men nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgeset- z'es. Die Satzung wird zu einem späteren Zeitpunkt gesondert bekanntgegeben.

Turn- und Sportverein 1921 Ahrbach e.V.

Abteilung Handball

SG Saynbachtal/Ahrbach II. Mannschaft Sonntag, 29. Mai 1994 09.30 Uhr: Turnier TuS Hachenburg Spielort: Rundsporthalle, Hachenburg

Treffpunkt: bei Oliver Köllig erfragen!

Trainingszeiten:

Herren:

dienstags. 19.30 bis 21.30 Uhr

freitags. 19.30 bis 21.30 Uhr

Sporthalle Oberwaldsehule, Selters

Damen: montags. 18.30 bis 20.00 Uhr

Kreissporthalle II, Montabaur

SG Großholbach/Ahrbach

Am Sonntag, dem 29.05.1994 um 15.00 Uhr spielt unsere II. Mannschaft in Ruppach gegen Holler (Religationsspiel).

AUGST

CDU Kadenbach

Die CDU Kadenbach veranstaltet am Montag, dem 30. Mai um 20.00 Uhr im Gasthaus »Westerwald« in Kadenbach einen Informations- und Diskussionsahend.

Das Motto lautet: Die Augst, das besondere Gebiet zwischen Koblenz und Montabaur. - Eine Chance der CDU -.

Die CDU freut sich zu diesem Thema den intimen Kenner der Augst und Ersten Beigeordneten der Verbandsgemeinde Mon­tabaur Heinz Reusch begrüßen zu dürfen. Aus der gesamten Augst sind alle Mitglieder, Freunde und Gönner sowie alle Interessierten herzlich eingeladen.

Evangelische Kirchengemeinde Neuhäusel

Gemeindefest

der Ev. Kirchengemeinde Neuhäusel am 19. Juni 1994 rund um das Gemeindezentrum Coermannstraße Neuhäusel.

Nach dem Erfolg im letzten Jahr gibt es auch diesmal einen Flohmarkt und ein Kuchenbuffet.

Deshalb bitten wir um Spenden für unseren Flohmarkt, (z. B. Bücher, Spielzeug, Schallplatten, Haushaltsgegenstände ...) und unser Kuchenbuffet.

Bitte im ev. Pfarramt, Römerstraße 3, Neuhäusel, abgeben!

Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein »Augst« e.V.

Blutspendetermin

Am Dienstag, dem 31. Mai 1994, findet in der Augstschule Neuhäusel ein Blutspendetermin statt in der Zeit von 16.30 bis 20.00 Uhr. Hierzu laden wir Sie herzlich ein. Spenden kann jeder gesunde Mensch im Alter von 18 bis 65 Jahren. Helfen Sie Leben retten durch Ihre Spende.

Kamevalsclub Simmerner Käscher e.V.

Frühlingsfest und RKK-Tagung in SimmernAVw.

27.05.1994, 20.00 Uhr, 1. Prinzen- und Exprinzentreffen im Festzelt gegenüber Haus Siebenborn

Es wirken mit: die Trachtenkapelle Nenzing Österreich, der Musikverein Simmern und die KCSK-Tanzgarden. Tanzkapelle: Los-Solos.

28.05.1994, 14.00 Uhr, RKK-Frühjahrstagung im Haus Sie­benborn >

19.30 Uhr Festumzug durch die Gemeinde mit anschließen­dem »Bunten Abend« im Festzelt.

Es wirken mit: die Trachtenkapelle Nenzing/Österreich, der Musikverein Simmern, KG Wirges, KG Uhu-Bollendorf, NCV Lahnstein, Schwarz-Weiß Siegburg, die Haubitzen Nenters­hausen, KG Heddesdorf, KG Steinbach-Lehbach, die KCSK-

Nr. 21/94

Tanzgarden. Conferencier: Karl Rosenbaum Tanzkapelle: Los-Solos

29.05.1994, 08.30 Uhr, Festmesse in der Pfarrkirche St. Ro­chus; musik. Gestaltung: Trachtengruppe Nenzing 10.00 Uhr, Frühschoppenkonzert mit der Trachtenkapelle Nenzing im Festzelt

11.00 Uhr, 4. Westerwaldmeisterschaft im Laien-Tanzsport im Haus Siebenborn (Teilnehmer s. beihegende Liste)

12.00 Uhr, Mittagessen im Festzelt

Zu Mittag kocht nicht die Mama, wir essen alle im Festzelt beim KCSK.

Für Speisen und Getränke (am Sonntag auch Kaffee und Kuchen) ist an allen Tagen bestens gesorgt.

Eitelborn

Öffentliche Bekanntmachung

zur Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat Eitelborn am 12. Juni 1994

In der Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl zum Ortsgemeinderat Eitelborn vom 11. Mai 1994 waren die Be­zeichnungen der an der Wahl beteiligten Parteien und Wähler- gruppen nicht richtig wiedergegeben. Die richtige Bezeich­nung muß lauten:

Liste Nr. 1: Sozialdemokratische Partei Deutschlands Liste Nr. 2: Christlich Demokratische Union Deutschlands Liste Nr. 7: Wählergruppe Blath

56337 Eitelborn, 24.05.1994

gez. Hümmerich, Gemeindewahlleiter

Öffentliche Bekanntmachung

zur Berichtigung der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eitelborn am 12. Juni 1994

In der öffentlichen Bekanntmachung der Wahlvorschläge für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Eitelborn vom 11. Mai 1994 waren die Bezeichnungen der an der Wahl beteiligten Parteien und Wählergruppen nicht richtig wieder­gegeben. Die richtige Bezeichnung muß lauten:

Liste Nr. 1: Sozialdemokratische Partei Deutschlands Liste Nr. 2: Wählergruppe Blath 56337 Eitelborn, 24.05.1994

gez. Hümmerich, Gemeindewahlleiter

Vorkommnisse im Stadion

machten erneute Gespräche mit den Vertretern der Sportvereine notwendig

Einige vermögen nach wie vor nicht zu begreifen, daß die Stadionanlage als Sportstätte und nicht für Randale oder zum Abreagieren von Aggressionen gebaut wurde.

Mit Verwunderung und Enttäuschung mußten die Vertreter der Gemeinden Eitelborn und Neuhäusel sowie die örtlichen Vertreter der Sportvereine in der letzten gemeinsamen Sit­zung von den Unzulänglichkeiten, die sich vor-, während und nach Sportveranstaltungen auf der Anlage ab­spielen, Kenntnis nehmen.

Das geht soweit, daß dem Stadionwart für seine Bemühungen, Ordnung zu halten, Schaden an Leib und Leben telef. anonym angedroht wird.

Es ist daher selbstverständlich, daß denjenigen gegenüber, die meinen, sich weder benehmen zu können, noch an die Benut­zungsordnung oder an sonstige Hausregeln halten zu müssen, mit entsprechenden Maßnahmen begegnet wird.

Wer den Stadioneingang über den Zaun dem normalen Eingangstor vorzieht - wer meint, an den Einrichtungen seine Wut, seine Aggressionen abbauen zu müssen

wer nicht im Stande ist, den von ihm verursachten Dreck, Müll oder sonstigen Unrat zu beseitigen

wer meint, die Hinweise, Anweisungen des Stadionwarts sind für ihn Luft, treffen für ihn nicht zu

wer meint, die Anlage benutzen zu können, ohne das vorher bekannt zu geben und demzufolge im Aushängekasten fehlt

wer meint, seinen PKW unberechtigter Weise innerhalb der Anlage parken zu müssen, obwohl dem nur in Ausnah-

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