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lontabaur

Nr. j

Görgeshausen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die Durchführung der Mehrheitswahl zum Ortsgeneinderat der Ortsgeaeinde Görgeshausen am 12. Juni 1994

I.

lie Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Hehrheitswahl ohne lindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung durch- |efübrt.

II.

ler Wahlausschuß der Ortsgemeinde Görgeshausen hat 1n seiner Sitzung am 11.05.1994 Ken von der Wählergruppe 8endel eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl zum rtsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

11. Bendel, Georg, geb. 13.05.1941, Maurer, Feldstraße 7

12. Rörig, Thomas, geb. 10.03.1958, Beamter, Niedererbacher Straße 4

13. Kunz, Herbert, geb. 22.11.1960, Regierungsangestellter, Westerwaldstraße 15

14. Schumacher, Volker, geb. 25.02.1941, Verwaltungsangestellter, Rathausstraße 13 V 5. Münz, Norbert, geb. 12.02.1951, Technischer Angestellter, Feldstraße 15

6. Metz, Wolfgang, geb. 22.12.1941, Elektromeister, Feldstraße 8 I 7. Felden, Kurt, geb. 14.06.1955, Schlosser, Limburger Straße 20 a

8. Klndler, Walter, geb. 26.06.1945, KFZ-Meister, Westerwaldstraße 1

9. Rörig, Jürgen 14.04.1963, Elektriker, Limburger Straße 27

ho. B1lo, Klaus, geb. 0: '3.1*52, Angestellter, Auf der 81tz 13

lll. Burkhard, Theodor, geb. 09.11.1951, Dipl.-Ing. (FH), lange Straße 10 | 12. Müller, Klaus, geb. 26.02.1959, Druckformenhersteller, Mittelstraße 9

III.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtig­ten Personen amtliche weiße Stimnzettel verteilt. Oer Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimnzettel vorgedruckt sind. Öen Namen der Vor­geschlagenen sind weitere Personalangaben (z. 8. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuschlie­ßen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst 1n Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

IV.

Die Wählergruppe Bendel hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimnzettel mit den unter Abschnitt II. aufgeführten Personen herzustellen; die Stimmzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Der Wähler kann an Stelle des amtlichen weißen St1n*n2ettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stimn- zettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weise eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wähl­barer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stinvnenhäufung (kumulieren) Ist nicht zugelassen!

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlraum ab­geben. Eine Vertretung ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und, falls er dies wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Wahl­zelle, wählt und steckt den Stimmzettel fn den Wahlumschlag. Danach geht er an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, so­bald der Wahlvorsteher dies gestattet.

56412 Görgeshausen, den 16. Mai 1994

gez. Schumacher

Der Gemelndewahlleiter

der Ortsgemeinde Görgeshausen

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG zur Wahl des OrtsbQrgermeisters der Ortsgeaeinde Görgeshausen * am 12. Juni 1994

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

über die Durchführung der Hehrheitswahl zu* Ortsgeaeinde rat der Ortsgeaeinde Großholbach am 12. Juni 1994

Die Wahl zum Ortsgemeinderat wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl oh Bindung an vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmenhäufung du

II.

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Großholbach hat in seiner Sitzung am 10 ne den von der Wählergruppe RÖther eingereichten Wahlvorschlag für die Wahl i\m' Ortsgemeinderat mit folgenden Bewerbern zugelassen:

1. Röther, Winfried Werner, geb. 03.08.1948, Rechtsanwalt, Limburger Straße 4

2. Quirmbach, Stefan, geb. 30.07.1938, Magazinverwalter, Am Strüthehen 2

3. Ferdinand, Otto, geb. 11.01.1940, Fliesenleger, Orgelsweg 6

4. Meckel, Jürgen, geb. 28.09.1947, Beamter, Hauptstraße 45

5. Ferdinand, Herbert, geb. 02.03.1934, Fernmelde- und Elektrotechniker, Orgel weg 3

6. Helbel, Walter, geb. 04.03.1933, Rentner, Hauptstraße 26

7. Garth, Helga, geb. 05.11.1952, Hausfrau, Hohe Straße 11

8. Püscb, Gottfried, geb. 04.01.1942, Kfz-Me1ster, Hauptstraße 23

9. Kohlhaas, Michael, geb. 31.05.1951, Lehrer, Parkstraße 10

10. Maier, Erwin, geb. 18.09.1954, Technischer Beamter, Hohe Straße 17

11. Stich, Peter Andreas, geb. 30.11.1958, Malermeister, Bergstraße 9

12. Sucke, Peter Josef, geb. 10.11.1955, Schreinermeister, Hauptstraße 60 A

13. Schmitt, Doris, geb. 20.02.1952, Krankenschwester, Parkstraße 7

14. Stach, Dieter, geb. 28.07.1955, Finanzbeamter, Alte Straße 9

15. Müller, Peter Josef, geb. 23.07.1951, Polizeibeamter, Parkstraße 9

16. Kaffei, Günter Karl, geb. 06.05.1951, Polizeibeamter, Kirchstraße 15

III.

Vor dem Wahltag werden an alle für die Wahl zum Ortsgemeinderat wahlberechtig­ten Personen amtliche weiße Stimnzettel verteilt. Der Wähler kann so viele wählbare, mindestens 18 Jahre alte Personen mit Familiennamen und Vornamen eintragen wie Nummern auf dem Stimnzettel vorgedruckt sind. Den Namen der Vor­geschlagenen sind weitere Personalangaben ( z. B. Alter, Beruf oder Wohnung) beizufügen, um eine Verwechslung mit anderen gleichnamigen Personen auszuscMi ßen. Die Eintragungen müssen leserlich, dürfen handgeschrieben (möglichst in Blockschrift) oder maschinengeschrieben sein.

IV.

Die Wählergruppe Röther hat das Recht, nichtamtliche weiße Stimmzettel mit den unter Abschnitt II. aufgeführten Personen herzustellen; die Stimnzettel dürfen vor dem Eingang zum Wahlraum ausgelegt werden. Der Wähler kann an Stell des amtlichen weißen Stimmzettels auch den zugelassenen nichtamtlichen Stirn Zettel verwenden. Er kennzeichnet darin durch ein Kreuz oder auf andere Weisej eindeutig die Personen, die er wählen will, er kann auch Namen anderer wähl- . barer Personen hinzufügen oder Namen streichen und sie durch andere ersetzen. Stirrmenhäufung (kumulieren) ist nicht zugelassen!

V.

Der Wähler kann am Wahltag nur persönlich seinen Stimmzettel im Wahlrau» ab­geben. Eine Vertretung Ist unzulässig. Nach Betreten des Wahlraumes erhält der Wähler einen weißen Wahlumschlag für die Mehrheitswahl und, falls ® r wünscht, einen amtlichen weißen Stimmzettel. Sodann begibt er sich in die Vthl zelle, wählt und steckt den Stimmzettel in den Wahlumschlag. Danach geht er I an den Tisch des Wahlvorstands und legt den Wahlumschlag in die Wahlurne, so*! bald der Wahlvorsteher dies gestattet.

56412 Großholbach, den 16. Mai 1994

gez. Röther

Der Gemeindevrahlleiter

für die Ortsgemeinderatswahl

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUN6

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B1s zum Ablauf der Einreichungsfrist am 09. Mai 1994, 18.00 Uhr wurde für die Wahl des Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Görgeshausen kein gültiger Wahlvor­schlag eingereicht.

Gemäß § 61 Abs. 6 KWG wird daher hiermit bekanntgemacht, daß die Urwahl- des Orts- bürgermeisters der Ortsgemeinde Görgeshausen am 12. Juni 1994 nicht stattfindet.

Die Wahl des Ortsbürgermeisters für die Ortsgemeinde Görgeshausen erfolgt nach der Wahl des neuen Ortsgemeinderates gemäß § 53 Abs. 3 GemO durch den Ortsge­meinderat.

Görgeshausen, den 15. Mai 1994

der Wahlvorschl5ge für die Wahl des OrtsbQrgernelsters der Ortsgeaeinde 6roßholbach am 12. Juni 1994

Der Wahlausschuß der Ortsgemeinde Großholbach hat in der Sitzung am* 0 * die folgenden eingereichten und nachstehend aufgeführten Wahlvorsch*«9 e tf Wahl des Ortsbörgermeisters der Ortsgemeinde Großholbach am 12. Juni W®* 0 lassen, die hiermit gemäß §§ 24 Abs. 3, 61 Abs. 5 des Kofrmuna1wah9j*J2 in Verbindung mit I 30 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung öffentlich bekannt»*^ werden: