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Montabaur

Heinz Reusch erneut zum 1. Beigeordneten der Verbandsgemeinde ernannt

In der vorerst letz- ten Sitzung des Verbandsgemein­derates wurde Heinz Reusch er­neut zum 1. Bei­geordneten der Verbandsgemein­de Montabaur er­nannt. Mit großer Stimmenmehr­heit war er bereits im Oktober 1993 vom Verbandsge­meinderat fiir eine 3. Amtsperiode wiedergewählt worden.

In einer kurzen

Laudatio würdig- , , _

te Bürgermeister Dr. Possel-Dölken das große Engagement seines Stellvertreters, das gepaart ist mit hohem Fachwissen und Gemeinschaftssinn.

In zahllosen Sitzungen, Bürgerversammlungen und Gesprächs­verhandlungen, so führte der Vorsitzende aus, habe der seit nunmehr 29 Jahren in Verbandsgemeindeverwaltung und Räten tätige Heinz Reusch immer wieder die Gebote der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gelehrt. »Insgesamt 46 Jahre öffentlicher Dienst und immer noch jung und dynamisch, das ist mehr als die Hälfte des eigenen Lebensalters«, hob Dr. Possel-Dölken hervor. Anschließend, sprach er Heinz Reusch auch persönli" u pn Dank aus für die gr^e gemeinsame Zusam­menarbeit m n, und Verwaltung, die stets geprägt ist von Offenheit, Freun<, schaftlichkeit und Fairness. Er wünschte ihm für die nächsten Jahre seiner Tätigkeit als 1. Beigeordneter Glück und Erfolg.

Die Vertreter der Ratsfraktionen schlossen sich den Glück­wünschen an. Für die CDU-Fraktion dankte Wolfgang Müller mit den Worten: »Man sagt, ältere Menschen machen mit Erfahrung den nachlassenden Elan wett. Sie haben beides: den Elan und die Erfahrung.«

Paul Widner (SPD) wünschte sich für die Zukunft weiterhin eine gedeihliche Zusammenarbeit frei nach dem Filmtitel: »Sie küßten und sie schlugen sich«.

Nach den Glückwünschen der Vertreter der FWG, Richard Betram und der »Grünen«, Bernd Welz, gratulierte auch Theo Hannappel (Girod) im Namen seiner Ortsbürgermeisterkolle­gen ganz herzlich. Für-die Zukunft wünschte er Heinz Reusch Standfestigkeit und eine glückliche Hand für die Lösung der anstehenden Probleme.

! Im Anschluß daran bedankte sich Beigeordneter Reusch für die zahlreichen Glückwünsche und äußerte seine Zuversicht, daß /sich die bisherige gute Zusammenarbeit fortsetzt. Für die 'Zukunft hat er sich vorgenommen, die Dinge mit dem Augen­maß anzusehen, wie in der Vergangenheit:

I »Das Kleine klein und nur das wirklich Große groß«

[; Bericht über die Sitzung des Stadtrates der i Stadt Montabaur vom 03.05.1994

jBebauungsplan »Verlängerte Südstraße« aufgestellt iDer Stadtrat faßte den Aufstellungsbeschluß gemäß § 2 Abs. 1 JBaugesetzbuch sowie den Zustimmungsbeschluß zum vorge- Ijegten Planentwurf. Er beschloß außerdem die Einleitung der lyorgezögerten Bürgerbeteiligung, in deren Rahmen die Plan- linterlagen einschließlich Begründung und Textfestsetzung jpr die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt werden. Es fcrfolgte außerdem der Beschluß über die Einleitung des Betei- BigungsVerfahrens der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 i&ugesetzbuch).

)a die vorhandenen Baugebiete fast vollständig bebaut sind, yeist die Stadt Montabaur im Bereich des Stadtteiles Elgen- em weiteres Wohngebiet aus. Um der gegebenen Nachfra- ftä" von Baugrundstücken entsprechen zu können, wurde im üanentwurf eine Bebauung mit Reihenhäusern und Dorfgrup- entwickelt, damit eine möglichst große Anzahl von Wohn- ipheiten angeboten werden kann.

Bebauungsplan »In den Fichten - Auf der Trift« im Stadtteil fcgendorfgeändert

Bier Stadtrat faßte den Zustimmungs- sowie den Satzungsbe- fthluß zur vorgelegten Planänderung. Hiernach wird das Flur-

_______ Nr. 20/94

stück Nr. 170 südlich der Straße »Auf der Trift« als öffentliche Verkehrsflache ausgewiesen zur verkehrsmäßigen Andienuns der Flurstücke Nr. 167 und 168. Die überbaubaren Grund­stücksflächen der angrenzenden Flurstücke Nr. 166 bis 169 171 und 172 werden der Planänderung angepaßt.

Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Grundstück des ehe­maligen Hotels (Flurstücke 2/1 und 2/2, Flur 39) geändert Neben der Beratung und Beschlußfassung über die eingegan­genen Bedenken und Anregungen im Rahmen der Offenlage faßte der Stadtrat den Zustimmungs- und Satzungsbeschluß zur vorgelegten Planänderung.

Die Änderung des Bebauungsplanes war erforderlich, um die auf dem Grundstück befindliche Bauruine beseitigen zu kön­nen. Der Planänderung liegt ein Antrag des Grundstücksei­gentümers zugrunde, der auf dem Grundstück sechs Bau­körper für eine Mehrfamilienhausbebauung unter Abbruch der vorhandenen Bausubstanz errichten will.

Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Flurstück 16/2 (ehe­mals Bolzplatz) geändert

Der Rat faßte den Änderungs- sowie Zustimmungsbeschluß, beschloß die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbeteili­gung sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

Das Grundstück Nr. 16/2 an der Straße »Am Himmelfeld« war bisher als Fläche für den Gemeingebrauch ausgewiesen. Da hierfür derzeit kein Bedarf mehr besteht, soll eine Aufteilung des Grundstückes in bebaubare Flächen erfolgen und ein reines Wohngebiet ausgewiesen werden.

Bebauungsplan »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 98 an der Straße »Sonnenring« geändert

Der Stadtrat faßte den Änderungs- und Zustimmungsbeschluß und beschloß die Durchführung der vorgezogenen Bürgerbetei­ligung sowie die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange.

Das städtische Grundstück an der Straße »Sonnenring« war bisher als Kinderspielplatz ausgewiesen. Da zwischenzeitlich in unmittelbarer Nähe die Errichtung eines Kindergartens mit einem Kinderspielplatz erfolgt, besteht keine Notwendigkeit mehr, eine weitere Spielfläche zur Verfügung zu stellen. Daher soll mit der Änderung des Bebauungsplanes die Möglichkeit zur Ausweisung von zwei Baugrundstücken für eine spätere Wohnbebauung geschaffen werden.

Bebauungsplan »Lindchen« für das Flurstück 2101/8 geän­dert

Der Stadtrat faßte den Änderungs- sowie Zustimmungsbe­schluß zur Änderung des Bebauungsplanes »Lindchen« für obige Parzelle. Erbeschloß, auf die vorgezogene Bürgerbeteili­gung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch zu verzichten, da sich die Planänderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt. Außerdem wurde die öffentliche Aus­legung (§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens der Träger öffentlicher Belange (§§ 4 Abs. 2, 3 Abs. 2 Baugesetzbuch) beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung erfolgt, um die Errichtung eines weiteren Bürogebäudes mit Tiefgarage zu ermöglichen. Die Stadt Montabaur befürwortet dieses Vorhaben sowohl aus arbeitsmarktpolitischen als auch städtebaulichen Gesichts­punkten. Mit der beabsichtigten Änderung der Geschoßzahl auf drei Geschosse und der F estsetzung einer F irsthöhe von 13 m wird gewährleistet, daß sich das Bauwerk in die Umge­bungsbebauung einfügt.

Baulandumlegungsverfahren für das Baugebiet »Koblenzer Straße - 2. Teil« angeordnet

Der Stadtrat ordnete für das Baugebiet »Koblenzer Straße - 2. Teil« das Baulandumlegungsverfahren gemäß § 46 Bau­gesetzbuch an und beauftragte den amtierenden Umlegungs­ausschuß mit der Durchführung.

Der entsprechende Beschluß erfolgte im Zusammenhang mit der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den Plan­bereich, um eine Neuordnung der Baugrundstücke zu ermög­lichen.

Die Stadt beim Rundgang kennenlemen

Neues und Altes über die Stadt Montabaur - locker aufbereitet - können Gäste und Einheimische bei den jetzt wieder begin­nenden Stadtführungen erfahren.

Jeden Dienstag um 16.00 Uhr, erstmals am 24. Mai 1994, lädt das Verkehrsamt der Verbandsgemeinde Montabaur zur etwa einstündigen Führung ab dem alten Rathaus in der Fußgän­gerzone ein. Die Teilnahme ist kostenlos. Geschichtsträchtiges erfahren Interessenten auch im Wolfs­turm, der ebenfalls ab dem 24. Mai 1994 wieder jeden Dienstag (14.00 bis 16.00 Uhr) zur Besichtigung geöffnet ist.

Mftlf