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Montabaur

15 Prozent-Grenze für Erhaltungsaufwendungen bei selbstge­nutzten Objekten (§ 10 e Abs. 6 Einkommensteuergesetz) auch bei vermieteten Objekten.

Frau K. schließt am 30.04.1994 den notariellen Kaufvertrag für ihre neue Eigentumswohnung ab. Preis: 220.000 Mark (darin enthalten 20.000 Mark Grundstücksanteil). Sie muß allerdings, bevor sie einzieht, das Bad erneuern und zwei neue Fenster einbauen lassen. Es entstehen ihr Kosten in Höhe von 25.000 Mark.

Nach der neuen Einkommenssteuerrichtlinie kann sie 15 Pro-, zent ihrer Anschaffungskosten von 210.000 Mark (50 Prozent der Grundstückskosten sind berücksichtigungsfähig) maximal jedoch 22.500 Mark, als Erhaltungsaufwand bei der Einkom­menssteuer absetzen.

Würde sie dieselbe Wohnung vermieten, könnte sie die 25.000 Mark (15 Prozent von 200.000 Mark wären 30.000 Mark) voll absetzen, da im vermieteten Bereich bei den Anschaffungsko­sten keine Höchstgrenze gilt.

Diese Neuregelung, darauf weist die Landes-Bausparkasse hin, gilt für Erwerbsvorgänge aufgrund von nach dem 31.12.1993 abgeschlossenen obligatorischen Verträge.

Das Finanzamt darf Arbeitszimmer unangemeldet be­sichtigen.

Manche Arbeitnehmer setzen die Kosten für ein Arbeitszim­mer bei der Einkommenssteuer ab. Das Finanzamt erkennt ein häusliches Arbeitszimmer an, wenn vor allem zwei Kriterien vorhegen:

1. Die Wohnung muß so groß sein, daß neben dem Arbeitszim­mer für das Wohnbedürfnis des Arbeitnehmers und seiner Familie genügend Raum bleibt.

2. Das häusliche Arbeitszimmer muß der Arbeitnehmer nahe­zu ausschließlich beruflich nutzen.

Das Finanzamt darf diesen Sachverhalt, so die Landes-Bau­sparkasse, an Ort und Stelle überprüfen und, wie das Nieder­sächsische Finanzgericht in einem rechtskräftigen Urteil fest­stellte, auch ohne vorherige Anmeldung anklopfen.

Das Nachsehen hatte hier der klagende Studienrat, der die Finanzbeamten, die ohne vorherige Teminabsprache erschie­nen waren, nicht einließ. Die Kosten für das Arbeitszimmer wurden ihm nicht anerkannt.

Den Richtern des Finanzgerichtes Düsseldorf ging allerdings der (unangemeldete) Besuch der Finanzbeamten, die um 19.40 Uhr schellten, zu weit.

Wenn sie auch grundsätzlich eine unangemeldete Besichti­gung bejahten, so erkannten sie in diesem Fall das Arbeitszim­mer an. Eine Besichtigung müsse ausschließlich in den übli­chen Geschäfts- und Arbeitszeiten erfolgen.

Folgeschäden von Formaldehyd-, Holzschutzmittel-und Asbestimmissionen in eigengenutzten Häusern und Wohnungen steuerlich absetzbar.

Die Landes-Bausparkasse weist daraufhin, daß gemäß einer Verfügung der Oberfinanzdirektion München Betroffene jetzt Kosten zur Vermeidung oder Behebung von Gesundheitsschä­den hieraus steuerlich als außergewöhnliche Belastungen ab­setzen können.

Unter diese Kosten fallen solche, die für die Wiederbeschaf­fung von Kleidung und Hausrat sowie für die Sanierung einer eigengenutzten Wohnung entstanden sind.

Wer solche außergewöhnlichen Belastungen geltend macht, muß durch ein ärztliches Attest nachweisen, daß durch diese Stoffe in seinem Haus gesundheitliche Schäden bereits einge­treten oder zu befürchten sind.

Ferner muß er ein Gutachten einer technischen Stelle beibrin- gen, aus dem die präzise beschriebene Quelle für die Schad­stoffimmissionen hervorgehen.

Das Gutachten muß auch Angaben zu den für die Dekontami­nierung notwendigen Baumaßnahmen enthalten.

Kosten für nicht wiederverwendbare Kleider und Hausrat, die der Geschädigte erneut beschaffen muß, werden nur in ange­messener Höhe anerkannt.

Diese Gegenstände müssen auch im Gutachten genannt sein. Die Kosten für das Gutachten können im übrigen auch als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.

Hypothekendarlehen

Bausparer können sich jetzt langfristig gute Konditionen sichern

Die Zinsen für Hypothekendarlehen haben zur Zeit einen Tiefstand erreicht. Bauherren und Immobilienkäufer können sich günstige Kreditkonditionen jetzt langfristig sichern.

Denn Baudarlehen mit zehnjähriger Zinsbindung gibt es be­reits ab einem Effektivzins von sieben Prozent.

Nr. 19/94

Die Finanzierung nach Maß erhält, so die von der Stiftung Warentest herausgegebene Zeitschrift FINANZtest in ihrer neuesten Ausgabe, wer die Übersicht behält und richtig ver­handelt.

Bei hohen Darlehensbeträgen und langen Laufzeiten nämlich summieren sich selbst kleine Zinsunterschiede zu enormen Beträgen.

Schon ein viertel Prozent Unterschied beim Effektivzins wirkt sich bei einem Darlehen von 300.000 Mark nach zehn Jahren mit rund 9.000 Mark in der Restschuld aus.

Eine Stichprobe der Stiftung Warentest bei über 90 Kreditin­stituten ergab je nach Zinsbindungsdauer Effektivzinsunter­schiede zwischen 0,8 und 1,4 Prozentpunkten.

Bei Darlehen mit variablem Zinssatz lagen das günstigste und das teuerste Angebot sogar um 4,7 Prozentpunkte auseinan­der.

Auch die Festlegung der Zinsbindung - zur Auswahl stehen 5, 10 und 15 Jahre - erfordert Überlegung. Welche Variante unter dem Strich günstiger ist, hängt vom künftigen Zinsniveau ab. Derzeit, so rät FINANZtest, liegen Baufinanzierer mit zehn­jähriger Zinsbindung richtig.

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PurAquar Quellwasser jetzt auch in Bad Ems und Lahnstein

Günter Frischmuth liefert gesundes Wasser frei Haus

Seit kurzem ist er in Bad Ems sowie auch in Lahnstein und in den Ortschaften ringsum zu sehen: der mit einer Gebirgsland­schaft und einem lustigen Wassertropfen versehene PurAqua Lieferwagen vom Günter Frischmuth.

Mit diesem Wagen transportiert er ein natürliches und außer­gewöhnlich reines Mineralwasser zu seinen Kunden. Günter Frischmuth hat sich mit seinem PurAqua Quellwasser-Heim­dienst etwas geschaffen, was sich viele Menschen wünschen: ein eigenes Unternehmen.

Diese Chance zur Selbständigkeit gab ihm die PurAqua Ver­triebsgesellschaft aus Zeven bei Bremen, die seit 1993 ihr gesundes Wasser aus den Südtiroler Hochalpen mit großem Erfolg in Deutschland vertreibt.

Die PurAqua bietet nicht nur gesundes Wasser, sondern auch Existenzgründungen an. Bis zu 750 selbständige PurAqua Quellwasser-Heimdienste sollen in den nächsten Jahren über­all in Deutschland entstehen, davon 25 im Gebiet Koblenz- Trier.

Der frischgebackene Unternehmer wirbt insbesondere mit der hohen Qualität des PurAqua Wassers: »Es ist natürlich und rein und ist für natriumarme Ernährung und zur Herstellung von Säuglingsnahrung bestens geeignet. Es entschlackt und entgiftet den menschlichen Körper und schmeckt sehr gut. Mit diesem Wasser, das außerdem preiswert ist, biete ich wirklich eine Alternative zum Leitungswasser und zu allen übrigen in Flaschen abgefüllten Wässern an«. Zusätzlich liefert Günter Frischmuth auch Fruchtkonzentrate, mit denen seine Kunden das PurAqua Wasser in köstliche Erfrischungsgetränke Ver wandeln können: heiß oder kalt, mit oder ohne Kohlensäure. Sein Service-Angebot beschreibt er überzeugend: »Wer an den gesunden und köstlichen PurAqua Getränken interessiert ist, kann auch telefonisch bei mir bestellen. Ich liefere dann zuverlässig und schnell frei Haus. Mit schweren und sperrigen Ge tränkelasten brauchen sich meine Kunden nicht mehr abzu­mühen«.

Ratgeber für Senioren

Ein Patenhund aus dem Tierheim

Ein Hund hält gesund und fit - bis ins hohe Alter. Untersuchun­gen beweisen, daß gerade bei alten Menschen Heimtiere zu einem geregelten Tagesablauf beitragen und diese zufriedener machen. Ein Hund sorgt außerdem für die tägliche Bewegung. Und wer sich bewegt, bleibt fit.

Viele Senioren überlegen sich deshalb, ob sie sich einen Vier­beiner anschaffen sollen. Doch lassen es Wohnverhältnisse oder Gesundheitszustand nicht immer zu, einen Hund als ständigen Hausgenossen zu haben.

Vielen fällt es auch nicht leicht, sich sofort zu entscheiden. Für sie gibt es eine einfache Lösung: Patenschaft für Hunde - wie übrigens auch für andere Tiere.

Weitere Informationen gibt es bei:

Deutscher Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn, Tel. 0228/631005.

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