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Montabaur

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dem Nörrberg den Spitzenreiter aus Immendorf.

Bereits um 11.00 Uhr spielt die 2. Mannschaft gegen SV Hülscheid II in Neuhäusel.

Sowohl die 1. - wie auch die 2. Mannschaft haben gute Chancen aufzusteigen.

Mit Ihrer tatkräftigen Unterstützung können wir es schaffen!

Eitelborn

Aus der Arbeit des Rates der Ortsgemeinde Eitelborn

Zu einer der letzten Ratssitzungen in seiner Amtszeit hatte Ortsbürgermeister W. Hümmerich für Donnerstag, den 28. April 1994 ins Gemeindehaus eingeladen, in der wiederum eine umfangreiche Tagesordnung abzuwickeln war.

Haushalt für 1994 verabschiedet

Wichtigster Punkt war - wie könnte es anders sein, wenns ums Geld geht - die Verabschiedung des Haushaltsplanes der Ge­meinde für 1994.

Hierzu die Übersicht:

Haushaltsjahr 1993 - Rückblick:

Das abgelaufene Haushaltsjahr schließt mit einem Ist-Fehlbe­trag von ca. 150.000,- DM ab. Dieser ergibt sich, weü die eingeplanten Erlöse aus dem Verkauf von Baugrundstücken nicht in dem Umfang zu realisieren waren, wie das erwartet wurde. Der Verkaufserlös verlagert sich demnach nach 1994. Die Abwicklung des Fehlbetrages ist im Haushalt 1994 vorge­sehen und kann durch weiteren Grundstückserlös finanziert werden.

Das Fremdgeldvolumen der Gemeinde beträgt per 31.12.1993 1.924.326,- DM. Die sich hieraus ergebende Pro-Kopf-Ver- schuldung von 731,68 DM liegt über dem Landesdurchschnitt von 529,- DM.

In diesem Zusammenhang bleibt festzustellen, daß die Ortsge­meinde nach einem Schuldenhöchststand am 31.12.1987 von 2.308.913,07 DMkeine weitere Neuverschuldung eingegangen ist. Vielmehr werden sich die Schulden zum 31.12.1994 auf 1.878.651,63 DM belaufen, was einer Tügung von 430.261,44 DM seit dieser Zeit entspricht.

Über Rücklagemittel verfügt die Ortsgemeinde Eitelborn der­zeitig nicht.

Haushalt 1994:

Das Gesamtvolumen des Etats beträgt 4.561.000,- DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaus­halt 2.328.000,- DM und auf den ausgeglichenen Vermögens­haushalt 2.233.000,- DM.

An Verpflichtungsermächtigungen sind 280.000,- DM veran­schlagt. Diese werden im Haushalt 1995 kassenwirksam und sind daher vorrangig 1995 zu finanzieren.

Andere Maßnahmen, des kommenden Haushaltsjahres bedür­fen einer Überprüfung hinsichtlich ihrer Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit.

Kredite zur Finanzierung der Investitionen in 1994 werden nicht benötigt.

Die Gemeindesteuersätze werden wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 250 v. H.,

Grundsteuer B 290 v. H.,

Gewerbesteuer 320 v. H.,

Hundesteuer: 1. Hund 50, DM, 2. Hund 75,- DM, 3. Hund 100,-- DM. Gegenüber dem Vorjahr werden die Hebesätze bei der Grundsteuer angehoben.

Diese Anhebung erfolgt als Auswirkung des geänderten Fi­nanzausgleichsgesetzes.

Verwaltungshaushalt:

Der Verwaltungshaushalt mindert sich von 2.381.000,- DM = 1993 um 53.000,- DM auf 2.328.000,- DM. Die Einnahmever­luste bei Steuern, allgem. Zuweisungen und allgemeinen Umlagen sind die Gründe hierfür.

Daraus ergibt sich eine Einnahmeentwicklung wie folgt:

Grundsteuer A v.

12.200,- DM

auf

16.300,- DM

Grundsteuer B v.

199.000,- DM

auf

253.000,- DM

Gewerbesteuer v. .

120.000,- DM

auf

100.000,- DM

Einkommen­

steueranteil V.

1.662.000,- DM

auf

1.617.000,- DM

Hundesteuer v.

4.500,- DM

auf

4.500,- DM

steuerähnl.

Einnahmen v.

15.700,- DM

auf

15.700,- DM

Schlüsselzuweisungen v. 105.000,- DM

auf

-,- DM

Zinseinnahmen v.

500,- DM

auf

1.000,- DM

Nr. 19/94

Neben dem Wegfall von Grundsteuervergünstigungen und Wertfortschreibungen führt die Anhebung des Hebesatzes zu einem höheren Aufkommen bei den Grundsteuern A u. B.

Der Einkommensteueranteil ist die wichtigste Einnahme der Ortsgemeinde.

Das Aufkommen gegenüber 1993 ist rückläufig aufgrund der Neufestsetzung der Schlüsselzahlen zur Ermittlung des Ein­kommensteuer anteüs. (Entscheidung der Landesregierung.) Die Ortsgemeinde Eitelborn erhält im Haushaltsjahr 1994 auf Grund dessen keine Schlüsselzuweisungen mehr. Dies ist darauf zurückzuführen, daß:

1. die Steuerkraft der Gemeinde v. 1.951.985 in 1993 auf 1.980.452 in 1994 angestiegen ist,

2. die Einwohnerzahl v. 2.551 in 1993 auf 2.548 in 1994 gern, statistischer Angaben neu festgesetzt ist,

3. der Schwellenwert von 74 v. H. auf 71 v. H. gesenkt wurde, als von 788,95 DM auf 765,- DM.

Dieser Einnahmebereich stellt mit 86,22 v. H. den Löwenanteü der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Die restlichen Einnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Erstattungen, 2,31 v. H.,

Gebühren 0,34 v. H.,

Einnahmen aus Verkäufen, Mieten 3,46 v. H.,

Sonstigen Einnahmen (Konzessionsabgaben usw.) 7,67 v. H.. Zu den Ausgaben wird bemerkt, daß sich die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes auf Erfah­rungswerten des Vorjahres oder Berechnungen stützen.

Nachfolgend wird verdeutlicht, wie sich die einzelnen Ausga­ben, nach Ausgabearten gegliedert, gegenüber dem Vorjahr verändern und welche prozentualen Anteile sie an den Ge­samtausgaben des Verwaltungshaushaltes einnehmen.

1. Personalkosten:

v. 246.000,- DM zu 201.000,- DM = 8,64 %

- niedrigere Lohnkosten b. Bauhof und im Forst -

2. Verwaltungskosten:

v. 471.000,- DM zu 483.000,- DM = 20,75 %

- höhere Planungs- und Umlegungskosten gegenüber 1993

3. Zuschüsse v. soziale Zwecke od. ähnl. Einrichtungen: v. 42.000,- DM auf 89.000,- DM = 3,83 %

- höhere Personalkostenanteile für den Kindergarten -

4. Umlagen: insges.: = 58,92 %

Gewerbesteuer-Umlage v. 13.125,- DM auf 17.500,- DM Kreisumlage v. 687.975,- DM auf 673.360,-- DM Verbandsgem.-Uml. v. 687.975,-- DM auf 671.140, DM Umlage a. d. Land v. 12.470, DM auf 9.372,- DM

(Fonds Deutsche Einheit)

Trotz geringerem Gewerbesteueraufkommen erhöht sich die Gewerbesteuerumlage infolge der Anhebung des Umla­gensatzes von 39 v. H. auf 56 v. H.

Der Rückgang der Umlagebeträge, die an den Kreis und die Verbandsgemeinde zu zahlen sind, basiert auf einer gegen­über dem Vorjahr niedrigeren Umlagegrundlage: von 2.022.131,- DM auf 1.980.452,- DM.

Die Umlage »Fonds Deutsche Einheit« verringert sich, da die Gemeinde ihren Anteil teilweise über die Gewerbesteu­er zahlt.

5. Zinsausgaben: v. 150.000,- DM 137.000, DM = 5,89 % Grund: Sondertilgung 1993 und günstigere Zinssätze.

6. Zuführung zum Vermögenshaushalt

von 71.000,-DM in 1993 auf 45.675,- DM.

1994 kann lediglich die Pflichtzuführung erfolgen. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes wird nur durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt (47.000,- DM) erzielt.. Der Rückgang der Einnahmen im Bereich der Steuern und allgemeinen Zuweisungen ist für diese Entwicklung ver­antwortlich.

Die freie Finanzspitze der Ortsgemeinde für 1994 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umle­gungsverfahren mit einem Fehlbetrag v. 1.000,- DM. In den kommenden Haushaltsjahren wird wieder mit einer positiven freien Finanzspitze zu rechnen sein.

Vermögenshaushalt

Das am 28.04.1993 beschlossene Investitionsprogramm bildet die Grundlage für den Vermögenshaushalt.

Art und Umfang der Investitionen und Ausgaben bestimmen das Volumen.

Da für die Abwicklung des Soll-Fehlbetrages 1993, für ordent­liche Tilgungsleistungen, für eine Rücklagenzuführung und für den Zuführungsbetrag zum Verwaltungshaushalt