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Montabaur

je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kom­munalwahl einschließlich der Bürgermeister­wahlen (Bürgermeisterwahlen: nur in den Orts­gemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur, nicht aber in der Stadt Montabaur), zu der er wahlberechtigt ist,

- einen amtlichen gelben Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Wahlumschlag für die Kommunal­wahlen bei Verhältniswahl«, im Falle der Mehrheitswahl zum Gemeinderat einen amtlichen weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Mehrheitswahl zum Gemein­derat«,

einen amtlichen, mit der Anschrift der Ver­bandsgemeindeverwaltung versehenen oran­gefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Auf­druck »Wahlbrief für die Kommunalwahlen«, ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kom­munalwahlen.

Diese Wahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der Verbandsgemeindeverwaltung auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines W ahlscheines für die Kommu­nalwahlen kann der Wahlberechtigte einen Wahlschein für eine etwa notwendige Stichwahl (Wahl des Ortsbür­germeisters) beantragen.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzei­tig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nimmt, kann auch an Ort und Stelle die Briefwahl aus­üben. Versendet er die Wahlbriefe durch die Post, muß er sie so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, daß sie dort spätestens am Wahltage eingehen.

Der Wahlbrief für die Europawahl wird im Bereich der Deutschen Bundespost als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der durch die Post übersandt werden soll, wird nicht frankiert; das Entgelt wird von der Deutschen Bundespost mit dem Ministerium des Innern und für Sport zentral abgerechnet.

Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen über­bracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen endet um 18.00 Uhr, die Wahlzeit der Europawahl endet um 21.00 Uhr.

Montabaur, 4. Mai 1994

Die Verbandsgemeindeverwaltung

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Öffentliche Bekanntmachung

Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das H Quartal sind fällig

Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15. Mai 1994 die Abschläge für Wassergeld und laufende Abwasserentgelte fällig sind.

Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugs verfahren entscheiden konnten, die fälligen Ab­schläge zu überweisen.

Bei Bankabbuchern wird die 2. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfähren eingezogen.

56410 Montabaur, 05.05.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur

- Piwowarsky - Werkleiter

Öffentliche Mahnung

- statt Einzelmahnung -

an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsge­meinde Montabaur.

Am 16.05.1994 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnü­gungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.

Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern

Nr. 19/94

und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsge­meindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 Prozent pro Mo­nat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme ein­gezogen.

Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.

Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, den 13.05.1993 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)

Öffentliche'Ausschreibung

Die Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf den Umbau und die Er­weiterung der Grundschule Welschneudorf öffentlich aus. Leistungsumfang:

Los 1 - Rohbauarbeiten - Ausführung ab 04.07.1994:

26 m 3 Außenmauerwerk d = 30 cm 8 m 3 tragendes Innenwandmauerwerk, d = 24 cm 35 m 2 Innenwandmauerwerk, d = 11,5 cm

3 m 3 Geschoßtreppe aus Stahlbeton 156 m 2 Fertigteildecke mit Unterzügen

Los 2 - Zimmermannsarbeiten - Ausführung ab Mitte Juli 1994:

Aufstellung eines Dachstuhles, Pfettendach mit Brett­schichtpfettenträger 320 m 2 rauhe Bretterschalung

4 m 3 Brettschichtholz

8 m 3 Bauholz Güteklasse II 500 m Bauholz abbinden und aufschlagen

Los 3 - Dachdeckungsarbeiten - Ausführung ab Anfang August 1994:

520 m 3 Gerüst stellen 430 m 2 Wellplatten aus Asbest demontieren 430 m 2 Dachfläche aus asbestfreien Wellplatten 220 m 2 Dachfläche aus Kunstschiefer 100 m 2 Wand- und Dachflächen von Gauben nach dem Doppelstehfalzsystem mit Rheinzink eindecken 150 m Dachrinne aus Titanzink 55 m Regenrohr aus Titanzink Los 4 - Innenausbauarbeiten - Ausführung ab 04.07.1994: 55 m 2 Wohnbauplatten 45 m 2 Metallständerwände 250 m 2 Wärmedämmung 250 m 2 Gipskartonplatten

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse ha­ben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM je Los ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 107 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforde­rung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 01. Juni 1994 Los 1: 09.30 Uhr Los 2: 09.45 Uhr Los 3: 10.15 Uhr Los 4: 10.30 Uhr

Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift verse­hen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zim­mer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.

Montabaur, 04. Mai 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister