Montabaur
je einen amtlichen Stimmzettel für jede Kommunalwahl einschließlich der Bürgermeisterwahlen (Bürgermeisterwahlen: nur in den Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Montabaur, nicht aber in der Stadt Montabaur), zu der er wahlberechtigt ist,
- einen amtlichen gelben Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Wahlumschlag für die Kommunalwahlen bei Verhältniswahl«, im Falle der Mehrheitswahl zum Gemeinderat einen amtlichen weißen Wahlumschlag mit dem Aufdruck »Mehrheitswahl zum Gemeinderat«,
einen amtlichen, mit der Anschrift der Verbandsgemeindeverwaltung versehenen orangefarbenen Wahlbriefumschlag mit dem Aufdruck »Wahlbrief für die Kommunalwahlen«, ein Merkblatt für die Briefwahl zu den Kommunalwahlen.
Diese Wahlunterlagen werden dem Wahlberechtigten von der • Verbandsgemeindeverwaltung auf Verlangen auch noch nachträglich ausgehändigt. Zugleich mit dem Antrag auf Erteilung eines W ahlscheines für die Kommunalwahlen kann der Wahlberechtigte einen Wahlschein für eine etwa notwendige Stichwahl (Wahl des Ortsbürgermeisters) beantragen.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und die Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.
Der Wahlberechtigte, der seine Briefwahlunterlagen bei der Verbandsgemeindeverwaltung selbst in Empfang nimmt, kann auch an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. Versendet er die Wahlbriefe durch die Post, muß er sie so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, daß sie dort spätestens am Wahltage eingehen.
Der Wahlbrief für die Europawahl wird im Bereich der Deutschen Bundespost als Standardbrief ohne besondere Versendungsform unentgeltlich befördert. Der Wahlbrief für die Kommunalwahlen, der durch die Post übersandt werden soll, wird nicht frankiert; das Entgelt wird von der Deutschen Bundespost mit dem Ministerium des Innern und für Sport zentral abgerechnet.
Werden die Wahlbriefe zu den angegebenen Stellen überbracht, so müssen sie dort spätestens bis zum Ende der Wahlzeit eingehen. Die Wahlzeit der Kommunalwahlen endet um 18.00 Uhr, die Wahlzeit der Europawahl endet um 21.00 Uhr.
Montabaur, 4. Mai 1994
Die Verbandsgemeindeverwaltung
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Wassergeld und laufende Abwasserentgelte für das H Quartal sind fällig
Die Verbandsgemeindewerke machen darauf aufmerksam, daß am 15. Mai 1994 die Abschläge für Wassergeld und laufende Abwasserentgelte fällig sind.
Wir bitten höflich, die Abnehmer, die sich noch nicht für das Bankeinzugs verfahren entscheiden konnten, die fälligen Abschläge zu überweisen.
Bei Bankabbuchern wird die 2. Rate in den nächsten Tagen durch Lastschriftverfähren eingezogen.
56410 Montabaur, 05.05.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur
- Piwowarsky - Werkleiter
Öffentliche Mahnung
- statt Einzelmahnung -
an alle säumigen Steuerpflichtigen im Bezirk der Verbandsgemeinde Montabaur.
Am 16.05.1994 werden Gewerbe-, Grund-, Hunde-, Vergnügungssteuern, Mieten, Pachten und Erschließungsbeiträge gemäß der Steuer- und Abgabenbescheide, soweit sie nicht über diesen Zeitpunkt hinaus gestundet wurden, fällig.
Es wird hiermit an die Zahlung dieser rückständigen Steuern
Nr. 19/94
und sonstigen öffentlichen Abgaben, die durch die Verbandsgemeindekasse Montabaur einzuziehen sind, mit Zahlungsfrist von einer Woche erinnert. Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden die Rückstände gegebenenfalls mit den 5 Tage nach Fälligkeit verwirkten Säumniszuschlägen (1 Prozent pro Monat der auf volle DM 100,- abgerundeten Steuerschuld) im Verwaltungszwangsverfahren oder durch Postnachnahme eingezogen.
Es wird gebeten, bei der Zahlung die Steuerkonten-Nr., bzw. das Az. anzugeben.
Die Steuern und Abgaben können über folgende Konten der Verbandsgemeindekasse Montabaur eingezahlt werden: Postscheckamt Frankfurt/Main (BLZ 500 100 60) 108 000 - 603 Kreissparkasse Montabaur (BLZ 570 510 01) 500 017 Nass. Sparkasse Montabaur (BLZ 510 500 15) 803 000 212 Volksbank Montabaur (BLZ 570 910 00) 108 Deutsche Bank Montabaur (BLZ 570 700 45) 430 59 59 Montabaur, den 13.05.1993 Verbandsgemeinde Montabaur (Verbandsgemeindekasse)
Öffentliche'Ausschreibung
Die Verbändsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Welschneudorf den Umbau und die Erweiterung der Grundschule Welschneudorf öffentlich aus. Leistungsumfang:
Los 1 - Rohbauarbeiten - Ausführung ab 04.07.1994:
26 m 3 Außenmauerwerk d = 30 cm 8 m 3 tragendes Innenwandmauerwerk, d = 24 cm 35 m 2 Innenwandmauerwerk, d = 11,5 cm
3 m 3 Geschoßtreppe aus Stahlbeton 156 m 2 Fertigteildecke mit Unterzügen
Los 2 - Zimmermannsarbeiten - Ausführung ab Mitte Juli 1994:
Aufstellung eines Dachstuhles, Pfettendach mit Brettschichtpfettenträger 320 m 2 rauhe Bretterschalung
4 m 3 Brettschichtholz
8 m 3 Bauholz Güteklasse II 500 m Bauholz abbinden und aufschlagen
Los 3 - Dachdeckungsarbeiten - Ausführung ab Anfang August 1994:
520 m 3 Gerüst stellen 430 m 2 Wellplatten aus Asbest demontieren 430 m 2 Dachfläche aus asbestfreien Wellplatten 220 m 2 Dachfläche aus Kunstschiefer 100 m 2 Wand- und Dachflächen von Gauben nach dem Doppelstehfalzsystem mit Rheinzink eindecken 150 m Dachrinne aus Titanzink 55 m Regenrohr aus Titanzink Los 4 - Innenausbauarbeiten - Ausführung ab 04.07.1994: 55 m 2 Wohnbauplatten 45 m 2 Metallständerwände 250 m 2 Wärmedämmung 250 m 2 Gipskartonplatten
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16.05.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 20,- DM je Los ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 107 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist Mittwoch, 01. Juni 1994 Los 1: 09.30 Uhr Los 2: 09.45 Uhr Los 3: 10.15 Uhr Los 4: 10.30 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 04. Mai 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

