Montabaur
chung vom 12.03.1987 (BGBl. IS. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der Rat der Ortsgemeinde Daubach in der Sitzung am 13.04.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.
§1
Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.
§2
Umfang der erstattungsfähigen Kosten
(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.
(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für
1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen
2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereitstellung.
(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grundsätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.
§3
Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.
§ 4 * Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Dienach§§ 2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Fläche als überbaubare Grundstücksfläche.
§5
Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostenerstattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorauszahlungen his zur Höhe des voraussichtlichen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grundstücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.
§6
Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekanntgabe der Anforderung fällig.
§ 7
Ablösung
Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst werden. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.
§8
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Daubach, den 19.04.1994
gez. Hahn, Ortsbürgermeister Hinweis:
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und
Nr. 17/94
b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Herzliche Einladung zur Eröffnung des Daubacher Dorf-Cafes
mit der Bilderausstellung von Hedi Bieg im Heimathaus Liebe Daubacher Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem 1. Mai 1994 um 14.00 Uhr wollen wir gemeinsam mit unseren Ortsvereinen in einer kleinen Feierstunde das Daubacher Dorf-Cafe eröffnen.
Unser Dorf-Cafe soll ein Kommunikationsmittelpunkt für die Dorfgemeinschaft werden, zum anderen auch für Fremde ein Anziehungspunkt sein.
Das Cafe wird ausschließlich von den einzelnen Ortsvereinen im monatlichen Wechsel betrieben und ist an Sonn- und Feiertagen von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.
Die Daubacher Möhnen machen im Monat Mai den Anfang, daran schließen sich der Westerwald-Verein, der Männergesangverein Frohsinn und die Daubacher Kirmesgesellschaft an.
Gleichzeitig findet im Heimathaus eine Bilderausstellung von Hedi Bieg statt. Unter dem im vergangenen Jahr begonnenen Motto »Daubacher Künstler stellen sich vor«.
Musikalisch umrahmt wird der Sonntagnachmittag von Manfred Pohlmann, einem moselfränkischen Mundartist.
Ich würde mich freuen, viele Daubacher und Gäste im Namen der Ortsvereine und Hedi Bieg begrüßen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ortsbürgermeister Raimund Hahn
Pfingsten den Harz erleben
Vier Tage lang über Pfingsten zu den schönsten Punkten des Harzes, besichtigen, wandern, erleben, Geselligkeit: Wer noch mit dem Westerwald-Verein Daubach preisgünstig mitfahren will, erfährt Näheres unter der Rufnummer 3965.
Westerwald-Verein Daubach e.V.
Gruppenstunde
Hallo Kids!
In unserer Gruppenstunde im Mai wollen wir unter anderem ein Muttertagsgeschenk basteln. Dazu bringt bitte 3,- DM mit. Also bis zum 03. Mai um 15.00 Uhr an der Grillhütte.
Spinnstube Daubach
Im Mai treffen sich die Frauen der Spinnstube an folgenden Terminen:
Jeweils am Montag, 02.05., 16.05. und 30.05.1994 um 19.30 Uhr im Heimathaus zum Stricken, Sticken und gemütlichen Beisammensein.
Holler
Kath. Pfarramt St. Margaretha 56412 Hofier, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:
Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr
Freitag. 17.00 bis 19.00 Uhr
Bürozeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.. 09.30 bis 13.00 Uhr Dorfrallye
Die Kindergruppe der 9 bis 12jährigen ist bei gutem Wetter am Freitag, 29.04.1994, zu einer Dorfrallye eingeladen. Treffpunkt ist um 14.30 Uhr das Pfarrheim Holler. Pfarrgemeinderatssitzung
Zur nächsten Sitzung des Pfarrgemeinderates sind die Mitglieder am Mittwoch, 04. Mai 1994, 19.30 Uhr ins Pfarrheim eingeladen.
Meßdienerstunde
Die Erstkommunionkinder, die Meßdiener werden wollen,
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