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Montabaur

chung vom 12.03.1987 (BGBl. IS. 889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der Rat der Ortsgemeinde Daubach in der Sitzung am 13.04.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zu­geordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ih­rer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit­stellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund­sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BauGB-MaßnahmenG.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§ 4 * Verteilung der erstattungsfähigen Kosten

Dienach§§ 2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä­che als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostener­stattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent­standen ist, Vorauszahlungen his zur Höhe des voraussichtli­chen Kostenerstattungsbetrages anfordern, sobald die Grund­stücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe der Anforderung fällig.

§ 7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer­den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Daubach, den 19.04.1994

gez. Hahn, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO) und

Nr. 17/94

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Herzliche Einladung zur Eröffnung des Daubacher Dorf-Cafes

mit der Bilderausstellung von Hedi Bieg im Heimathaus Liebe Daubacher Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem 1. Mai 1994 um 14.00 Uhr wollen wir gemeinsam mit unseren Ortsvereinen in einer kleinen Feier­stunde das Daubacher Dorf-Cafe eröffnen.

Unser Dorf-Cafe soll ein Kommunikationsmittelpunkt für die Dorfgemeinschaft werden, zum anderen auch für Fremde ein Anziehungspunkt sein.

Das Cafe wird ausschließlich von den einzelnen Ortsvereinen im monatlichen Wechsel betrieben und ist an Sonn- und Feiertagen von 14.00 bis 17.00 Uhr geöffnet.

Die Daubacher Möhnen machen im Monat Mai den Anfang, daran schließen sich der Westerwald-Verein, der Männerge­sangverein Frohsinn und die Daubacher Kirmesgesellschaft an.

Gleichzeitig findet im Heimathaus eine Bilderausstellung von Hedi Bieg statt. Unter dem im vergangenen Jahr begonnenen Motto »Daubacher Künstler stellen sich vor«.

Musikalisch umrahmt wird der Sonntagnachmittag von Man­fred Pohlmann, einem moselfränkischen Mundartist.

Ich würde mich freuen, viele Daubacher und Gäste im Namen der Ortsvereine und Hedi Bieg begrüßen zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Ortsbürgermeister Raimund Hahn

Pfingsten den Harz erleben

Vier Tage lang über Pfingsten zu den schönsten Punkten des Harzes, besichtigen, wandern, erleben, Geselligkeit: Wer noch mit dem Westerwald-Verein Daubach preisgünstig mitfahren will, erfährt Näheres unter der Rufnummer 3965.

Westerwald-Verein Daubach e.V.

Gruppenstunde

Hallo Kids!

In unserer Gruppenstunde im Mai wollen wir unter anderem ein Muttertagsgeschenk basteln. Dazu bringt bitte 3,- DM mit. Also bis zum 03. Mai um 15.00 Uhr an der Grillhütte.

Spinnstube Daubach

Im Mai treffen sich die Frauen der Spinnstube an folgenden Terminen:

Jeweils am Montag, 02.05., 16.05. und 30.05.1994 um 19.30 Uhr im Heimathaus zum Stricken, Sticken und gemütlichen Beisammensein.

Holler

Kath. Pfarramt St. Margaretha 56412 Hofier, Telefon 02602/3495 Sprechzeit Gemeindereferent:

Mittwoch.11.00 bis 13.00 Uhr

Freitag. 17.00 bis 19.00 Uhr

Bürozeit:

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag.. 09.30 bis 13.00 Uhr Dorfrallye

Die Kindergruppe der 9 bis 12jährigen ist bei gutem Wetter am Freitag, 29.04.1994, zu einer Dorfrallye eingeladen. Treff­punkt ist um 14.30 Uhr das Pfarrheim Holler. Pfarrgemeinderatssitzung

Zur nächsten Sitzung des Pfarrgemeinderates sind die Mitglie­der am Mittwoch, 04. Mai 1994, 19.30 Uhr ins Pfarrheim eingeladen.

Meßdienerstunde

Die Erstkommunionkinder, die Meßdiener werden wollen,

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