Montabaur
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Nr. 17/94
dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.
Vorstandssitzung Spielmannszug - Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e.V.
Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 09. Mai 1994 um 20.30 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stuben« statt.
SV Niederelbert
Vereinsausflug 1994
Für unseren diesjährigen Vereinsausflug zu unseren Sportfreunden nach Klengel-Serba vom 30.04. bis 01.05.1994 ist folgender Programmablauf geplant:
30.04.1994: 04.00 Uhr ca. 11.30 Uhr
12.30 Uhr
17.30 Uhr 20.00 Uhr
Abfahrt ab Fa. Wickenträger, Wiesenstr.
Ankunft am Sportplatz in Serba
Beginn des Hagebau-Cups für AH-Mannschaf-
ten
Siegerehrung >
Sportlerball im Dorfsaal
01.05.1994:
10.00 Uhr Frühschoppen bei »Ossi« mit Wahl der Maikönigin
14.00 Uhr Abfahrt ab Dorfplatz (pünktlich) ca. 19.00 Uhr Ankunft in Niederelbert anschheßend ???????
Für Kurzentschlossene besteht noch Mitfahrgelegenheit (bitte unter Tel. Nr. 5407 oder 2140 anmelden), einige wenige Plätze sind noch frei.
Oberelbert
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan »Im Bambert — Lenzengarten« der Ortsgemeinde Oberelbert
hier: Inkrafttreten gern. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Der vom Ortsgemeinderat Oberelbert am 10.01.1994 als Satzungbeschlossene Bebauungsplan »Im Bambert—Lenzengarten« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 12.04.1994 (Az. 6/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.
Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form vor Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Auf die Vorschriften des §• 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt Wird.
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Der Geltungsbereich wird durch den nachfolgend abgedruckten Lageplan beschrieben.
Oberelbert, 24.04.1994
Jung, Ortsbürgermeister
Einweihung Kindergarten Welschneudorf
Am Sonntag, dem 08.05.1994 wird der sanierte und auf 4 Kindergartengruppen erweiterte Kindergarten in Welschneudorf, Lindenweg, eingeweiht.
Die Kinder und Erzieherinnen haben für diesen Tag ein buntes Programm vorbereitet.
10.15 Uhr Gottesdienst
ca. 11.15 Uhr Offizielle Übergabe
anschheßend Buntes Programm
Zu der Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein.
Jung, Ortsbürgermeister
Maifest 1994
In diesem Jahr veranstalten alle Ortsvereine und die Pfarrge- meinde gemeinsam das Maifest. Der Erlös aus diesem Fest soll für den Einbau einer Übertragungsanlage im neuen Gemeindezentrum verwendet werden.
Programm
Freitag, 29.04.:
ab 17.00 Uhr Richtfest des neuen Gemeindezentrums
- Orts- und Pfarrgemeinde laden ganz herzlich zum Umtrunk ein

