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Montabaur

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Nr. 17/94

dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Vorstandssitzung Spielmannszug - Freiwillige Feuerwehr Niederelbert e.V.

Die nächste Vorstandssitzung findet am Montag, dem 09. Mai 1994 um 20.30 Uhr im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stuben« statt.

SV Niederelbert

Vereinsausflug 1994

Für unseren diesjährigen Vereinsausflug zu unseren Sport­freunden nach Klengel-Serba vom 30.04. bis 01.05.1994 ist folgender Programmablauf geplant:

30.04.1994: 04.00 Uhr ca. 11.30 Uhr

12.30 Uhr

17.30 Uhr 20.00 Uhr

Abfahrt ab Fa. Wickenträger, Wiesenstr.

Ankunft am Sportplatz in Serba

Beginn des Hagebau-Cups für AH-Mannschaf-

ten

Siegerehrung >

Sportlerball im Dorfsaal

01.05.1994:

10.00 Uhr Frühschoppen bei »Ossi« mit Wahl der Mai­königin

14.00 Uhr Abfahrt ab Dorfplatz (pünktlich) ca. 19.00 Uhr Ankunft in Niederelbert anschheßend ???????

Für Kurzentschlossene besteht noch Mitfahrgelegenheit (bitte unter Tel. Nr. 5407 oder 2140 anmelden), einige wenige Plätze sind noch frei.

Oberelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Im Bambert Lenzengarten« der Ortsgemeinde Oberelbert

hier: Inkrafttreten gern. § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Der vom Ortsgemeinderat Oberelbert am 10.01.1994 als Sat­zungbeschlossene Bebauungsplan »Im BambertLenzengar­ten« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises ge­mäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 12.04.1994 (Az. 6/60, 610-13) erklärt, daß der Bebauungsplan Rechtsvorschriften nicht verletzt.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verbandsge­meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad- Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernar­beitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 bis 12.30 und 14.00 bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes Auskunft verlan­gen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form vor Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist dazulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschä­digungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt Wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich wird durch den nachfolgend abgedruck­ten Lageplan beschrieben.

Oberelbert, 24.04.1994

Jung, Ortsbürgermeister

Einweihung Kindergarten Welschneudorf

Am Sonntag, dem 08.05.1994 wird der sanierte und auf 4 Kindergartengruppen erweiterte Kindergarten in Welschneu­dorf, Lindenweg, eingeweiht.

Die Kinder und Erzieherinnen haben für diesen Tag ein buntes Programm vorbereitet.

10.15 Uhr Gottesdienst

ca. 11.15 Uhr Offizielle Übergabe

anschheßend Buntes Programm

Zu der Veranstaltung laden wir Sie herzlich ein.

Jung, Ortsbürgermeister

Maifest 1994

In diesem Jahr veranstalten alle Ortsvereine und die Pfarrge- meinde gemeinsam das Maifest. Der Erlös aus diesem Fest soll für den Einbau einer Übertragungsanlage im neuen Gemein­dezentrum verwendet werden.

Programm

Freitag, 29.04.:

ab 17.00 Uhr Richtfest des neuen Gemeindezentrums

- Orts- und Pfarrgemeinde laden ganz herzlich zum Umtrunk ein