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Montabaur

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Nr. 17/94

Sportverein Oberelbert

Abteilung Judo - Selbstverteidigung für Frauen

Der SV-Oberelbert bietet bei genügender Beteiligung interes­sierten Frauen und Mädchen einen Kurs in Selbstverteidigung an.

Der Kurs ist auch für sportlich Ungeübte geeignet. Kursbeginn: 6. Mai 1994 Kursdauer: 8 Wochen Wo: Sportlerheim Oberelbert

Wann: Freitags 19.30 bis 21.00 Uhr

Kursgebühr: Je nach Teilnehmerzahl 30,00 bis 50,00 DM Höchstteilnehmerzahl 20

Anmeldung/Info: Heike Kopietz-Volk Übungsleiterin Karate, Tel.: 02608/878 und Michael Neeb Übungsleiter Judo, Tel.: 02608/1419.

Niederelbert

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.03.1994

Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verab­schiedet

In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfas­sung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.

Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinde­rat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushalts­satzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält fol­gende Festsetzungen:

Verwaltungshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.870.000 DM

Vermögenshaushalt

Einnahmen/Ausgaben je 1.289.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie

folgt festgelegt:

Grundsteuer A 240 v. H.

Grundsteuer B 270 v. H.

Gewerbesteuer 300 v. H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50 DM

für den zweiten Hund 100 DM

für jeden weiteren Hund 150 DM

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht.

Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 gibt Aufschluß über die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994. Hiernach ist festzustellen, daß die Haushalts­wirtschaft 1993 fast planmäßig, d. h. wie es der Haushaltsplan 1993 vorsah, verlaufen ist. Zum Ausdruck kommt dies durch den Rücklagenstand zum 31.12.1993 von rd. 70.000 DM. Aus­gehend von einem tatsächlichen Bestand von 214.138,49 DM zum 31.12.1992 erfolgte eine Entnahme von rd. 144.000 DM, also ca. 10.000 DM mehr als dies der Haushaltsplan 1993 vorsah.

Zum 31.12.1993 hat die Ortsgemeinde Niederelbert eine Ver­schuldung von 2.200 DM aufzuweisen. Sie ist unbedeutend. Zusammenfefaßt darf festgehalten werden, daß für die Aufstel­lung des Haushaltes 1994 durchaus zufriedenstellende finan­zielle Verhältnisse vorhanden sind.

Haushalt 1994

Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1994 beläuft sich auf 3.159.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Ver­waltungshaushalt 1.870.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.289.000 DM. Zur Finanzierung der an­stehenden Maßnahmen werden Kredite in Höhe von 150.000 DM benötigt. Desweiteren möchte die Ortsgemeinde Verpflich­tungen für kommende Jahre in Höhe von 282.500 DM einge- hen.

Die Anhebung der Grundsteuern gegenüber dem Vorjahr bei der Grundsteuer A von 220 v. H. auf 240 v. H. und bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 270 v. H. erfolgte, um die teilweisen negativen Auswirkungen des Finanzausgleichsge­setzes abzumildern.

Verwaltungshaushalt

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.678.000 DM auf 1.870.000 DM. Diese Steigerung ist nicht

Einnahmenverbesserungen zuzuschreiben, sondern vielmehr erheblichen Ausgabenzuwächsen. Die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1994 wird deutlich an dem Zufüh­rungsbetrag vom Vermögenshaushalt in Höhe von 123.000 DM, der benötigt wird, um den Verwaltungshaushalt auszu­gleichen.

Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungs­haushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:

Die Personalausgaben (13,59 v. H.) steigen durch höhere Lohnkosten im Forst auf 254.000 DM.

Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (21,44 v. H.) stei­gen im Vergleich zum Vorjahr von 345.000 DM auf401.000 DM. Dies wird verursacht durch Planungskosten sowie Sachkosten für laufende Umlegungsverfahren.

Die Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtun­gen (3,20 v. H.) erhöhen sich von 36.000 DM auf60.000 DM. Die Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe macht eine Erhöhung des Personalkostenanteiles notwen­dig.

Die Umlagen (61,66 v. H.) steigen auf 1.152.973 DM. Trotz sinkendem Gewerbesteueraufkommens erhöht sich die Ge­werbesteuerumlage von 25.085 DM im Vorjahr auf 37.333 DM in 1994. Die Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) ist von der Ortsgemeinde nicht zu zahlen, da sie ihren Anteil bereits über die Gewerbesteuerumlage finan­ziert. Die Finanzausgleichsumlage ist gegenüber dem Vor­jahr nicht mehr zu erbringen, da die Ortsgemeinde die Voraussetzungen zur Zahlung dieser Umlage nicht erfüllt. Die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erhöhen sich je von 479.385 DM auf 557.820 DM.

- Als Zuführung zum Vermögenshaushalt (0,11 v. H.) kann lediglich die Pflichtzuführung (ordentliche Tilgungsleistung) in Höhe von 2.200 DM veranschlagt werden. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt. Da bei den Einnahmen keine Verbesserungen erzielt werden und die genannten Ausga­benbereiche nur Ausgabensteigerungen aufweisen, wird diese besondere Situation erklärbar.

Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Umlagekosten ein Betrag von F 58.000 DM. In den kommenden Jahren wird allerdings wieder mit einer positiven freien Finanzspitze gerechnet.

Vermögenshaushalt

Das vom Ortsgemeinderat am 29.04.1993 beschlossene In­vestitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus erge­benden Maßnahmen bestimmen daher das Volumen.

Für die folgenden Vorhaben und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen

für das Rathaus 3.6Q0

2. Außenrenovierung des Rathauses 80.000

3. Zuweisung an die Pfarrgemeinde zum

Kauf von Büchern 1.500

4. Regulierung des Bachlaufes 5.000

5. Dorfanger und Fußweg ' 2.500

6. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen 5.000

7. Erschließung Stichweg Hollerer Straße 30.000

8. Erschließung Stockland einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil 55.295

9. Ausbau Wiesenstraße/Brückenbau 149.000

10. Ausbau der Nordstraße 100.000

11. Erschließung »Im Hardtfeld« 30.000

12. Zuweisung an den Kreis für den Ausbau des

Rad-/Fußweges 57.500

13. Zuweisung an das Land - Linksabbieger­spur (Stockland) 80.000

14. Straßenbeleuchtungserweiterung 5.000

15. Grabfeldgestaltung 10.000

16. Kauf eines Traktors 120.000

17. Ausbau von Wirtschaftswegen 20.000

18. Ausgaben für den Naturpark Nassau 5.000

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