Montabaur
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Nr. 17/94
Sportverein Oberelbert
Abteilung Judo - Selbstverteidigung für Frauen
Der SV-Oberelbert bietet bei genügender Beteiligung interessierten Frauen und Mädchen einen Kurs in Selbstverteidigung an.
Der Kurs ist auch für sportlich Ungeübte geeignet. Kursbeginn: 6. Mai 1994 Kursdauer: 8 Wochen Wo: Sportlerheim Oberelbert
Wann: Freitags 19.30 bis 21.00 Uhr
Kursgebühr: Je nach Teilnehmerzahl 30,00 bis 50,00 DM Höchstteilnehmerzahl 20
Anmeldung/Info: Heike Kopietz-Volk Übungsleiterin Karate, Tel.: 02608/878 und Michael Neeb Übungsleiter Judo, Tel.: 02608/1419.
Niederelbert
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 24.03.1994
Haushaltsplan/Haushaltssatzung 1994 einstimmig verabschiedet
In der jüngsten Sitzung stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 1994 an.
Nach Erläuterung zum Planinhalt erklärte der Ortsgemeinderat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haushaltssatzung. Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammenfassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Festsetzungen:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.870.000 DM
Vermögenshaushalt
Einnahmen/Ausgaben je 1.289.000 DM
Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie
folgt festgelegt:
Grundsteuer A 240 v. H.
Grundsteuer B 270 v. H.
Gewerbesteuer 300 v. H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden: für den ersten Hund 50 DM
für den zweiten Hund 100 DM
für jeden weiteren Hund 150 DM
Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan beigefügte Vorbericht.
Ein Rückblick auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 gibt Aufschluß über die finanzielle Grundlage für die Aufstellung des Etats 1994. Hiernach ist festzustellen, daß die Haushaltswirtschaft 1993 fast planmäßig, d. h. wie es der Haushaltsplan 1993 vorsah, verlaufen ist. Zum Ausdruck kommt dies durch den Rücklagenstand zum 31.12.1993 von rd. 70.000 DM. Ausgehend von einem tatsächlichen Bestand von 214.138,49 DM zum 31.12.1992 erfolgte eine Entnahme von rd. 144.000 DM, also ca. 10.000 DM mehr als dies der Haushaltsplan 1993 vorsah.
Zum 31.12.1993 hat die Ortsgemeinde Niederelbert eine Verschuldung von 2.200 DM aufzuweisen. Sie ist unbedeutend. Zusammenfefaßt darf festgehalten werden, daß für die Aufstellung des Haushaltes 1994 durchaus zufriedenstellende finanzielle Verhältnisse vorhanden sind.
Haushalt 1994
Das Gesamtvolumen des Haushaltes 1994 beläuft sich auf 3.159.000 DM. Hiervon entfallen auf den ausgeglichenen Verwaltungshaushalt 1.870.000 DM und auf den ausgeglichenen Vermögenshaushalt 1.289.000 DM. Zur Finanzierung der anstehenden Maßnahmen werden Kredite in Höhe von 150.000 DM benötigt. Desweiteren möchte die Ortsgemeinde Verpflichtungen für kommende Jahre in Höhe von 282.500 DM einge- hen. ■
Die Anhebung der Grundsteuern gegenüber dem Vorjahr bei der Grundsteuer A von 220 v. H. auf 240 v. H. und bei der Grundsteuer B von 240 v. H. auf 270 v. H. erfolgte, um die teilweisen negativen Auswirkungen des Finanzausgleichsgesetzes abzumildern.
Verwaltungshaushalt
Das Volumen des Verwaltungshaushaltes erhöht sich von 1.678.000 DM auf 1.870.000 DM. Diese Steigerung ist nicht
Einnahmenverbesserungen zuzuschreiben, sondern vielmehr erheblichen Ausgabenzuwächsen. Die besondere Situation des Verwaltungshaushaltes 1994 wird deutlich an dem Zuführungsbetrag vom Vermögenshaushalt in Höhe von 123.000 DM, der benötigt wird, um den Verwaltungshaushalt auszugleichen.
Die Ansätze für die laufenden Ausgaben des Verwaltungshaushaltes beruhen auf den Erfahrungswerten des Vorjahres. Nachfolgend soll verdeutlicht werden, welchen prozentualen Anteil die einzelnen Ausgabearten an den Gesamtausgaben des Verwaltungshaushaltes haben:
Die Personalausgaben (13,59 v. H.) steigen durch höhere Lohnkosten im Forst auf 254.000 DM.
Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben (21,44 v. H.) steigen im Vergleich zum Vorjahr von 345.000 DM auf401.000 DM. Dies wird verursacht durch Planungskosten sowie Sachkosten für laufende Umlegungsverfahren.
Die Zuschüsse für soziale Zwecke oder ähnliche Einrichtungen (3,20 v. H.) erhöhen sich von 36.000 DM auf60.000 DM. Die Einrichtung einer zusätzlichen Kindergartengruppe macht eine Erhöhung des Personalkostenanteiles notwendig.
Die Umlagen (61,66 v. H.) steigen auf 1.152.973 DM. Trotz sinkendem Gewerbesteueraufkommens erhöht sich die Gewerbesteuerumlage von 25.085 DM im Vorjahr auf 37.333 DM in 1994. Die Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) ist von der Ortsgemeinde nicht zu zahlen, da sie ihren Anteil bereits über die Gewerbesteuerumlage finanziert. Die Finanzausgleichsumlage ist gegenüber dem Vorjahr nicht mehr zu erbringen, da die Ortsgemeinde die Voraussetzungen zur Zahlung dieser Umlage nicht erfüllt. Die Kreis- und Verbandsgemeindeumlage erhöhen sich je von 479.385 DM auf 557.820 DM.
- Als Zuführung zum Vermögenshaushalt (0,11 v. H.) kann lediglich die Pflichtzuführung (ordentliche Tilgungsleistung) in Höhe von 2.200 DM veranschlagt werden. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt. Da bei den Einnahmen keine Verbesserungen erzielt werden und die genannten Ausgabenbereiche nur Ausgabensteigerungen aufweisen, wird diese besondere Situation erklärbar.
Als freie Finanzspitze für das Haushaltsjahr 1994 errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungsleistungen und den als einmalig anzusehenden Umlagekosten ein Betrag von F 58.000 DM. In den kommenden Jahren wird allerdings wieder mit einer positiven freien Finanzspitze gerechnet.
Vermögenshaushalt
Das vom Ortsgemeinderat am 29.04.1993 beschlossene Investitionsprogramm ist die Grundlage für die Aufstellung des Vermögenshaushaltes. Art und Umfang der sich hieraus ergebenden Maßnahmen bestimmen daher das Volumen.
Für die folgenden Vorhaben und Ausgaben sind entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt:
1. Anschaffung von Einrichtungsgegenständen
für das Rathaus 3.6Q0
2. Außenrenovierung des Rathauses 80.000
3. Zuweisung an die Pfarrgemeinde zum
Kauf von Büchern 1.500
4. Regulierung des Bachlaufes 5.000
5. Dorfanger und Fußweg ' 2.500
6. Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen 5.000
7. Erschließung Stichweg Hollerer Straße 30.000
8. Erschließung Stockland einschließlich Straßenoberflächenentwässerungsanteil 55.295
9. Ausbau Wiesenstraße/Brückenbau 149.000
10. Ausbau der Nordstraße 100.000
11. Erschließung »Im Hardtfeld« 30.000
12. Zuweisung an den Kreis für den Ausbau des
Rad-/Fußweges 57.500
13. Zuweisung an das Land - Linksabbiegerspur (Stockland) 80.000
14. Straßenbeleuchtungserweiterung 5.000
15. Grabfeldgestaltung 10.000
16. Kauf eines Traktors 120.000
17. Ausbau von Wirtschaftswegen 20.000
18. Ausgaben für den Naturpark Nassau 5.000
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