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Montabaur

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Nr. 16/94

ben gegenüber dem Vorjahr verändern:

- Die Personalausgaben erhöhen sich von 42.000 DM auf 45.000 DM. Verursacht wird dies durch höhere Lohnkosten im Wirtschaftsbetrieb Forst.

- Die Verwaltungs- undBetriebsausgabensteigenvon 160.000 DM auf 189.000 DM. Verantwortlich hierfür ist die Bereit­stellung für das Umlegungsverfahren »Im Strüthehen«.

Die Zuschüssen für soziale Zwecke oder ähnliche Einrich­tungen erhöhen sich von 26.000 DM auf37.000 DM. Wegen der Einrichtung zusätzlicher Kindergartengruppen sind höhere Personal- und Sachkostenanteile zu zahlen.

Die Umlagen verringern sich von 427.470 DM auf 424.120 DM. Die zu zahlende Gewerbesteuerumlage verringert sich durch ein niedrigeres Aufkommen und trotz Anhebung des Umlagesatzes. Die Umlage an das Land (Fonds Deutsche Einheit) reduziert sich gegenüber 1993, weil die Ortsge­meinde teilweise ihren Anteil über die Gewerbesteuerum­lage erbringt. Die zu zahlenden Umlagen an den Kreis und die Verbandsgemeinde verändern sich aufgrund der fast gleichbleibenden Umlagegrundlagen kaum.

- Die Zinsausgaben verringern sich von 28.578 DM auf26.960 DM. Niedrigere Zinsen verursachen die Einsparung gegen­über dem Vorjahr. ,

Die Zuführung zum Vermögenshaushalt verringert sich in diesem Jahr um 3.275 DM auf9.725 DM. Der Ausgleich des Verwaltungshaushaltes erfolgt durch eine Zuführung vom Vermögenshaushalt, so daß lediglich die Pflichtzuführung zu veranschlagen ist.

Die echte freie Finanzspitze der Ortsgemeinde Großholbach errechnet sich unter Beachtung der ordentlichen Tilgungslei­stungen, der Zuführung vom Vermögenshaushalt sowie der als einmalig anzusehenden Sachkosten für das Umlegungsverfah­ren mit F 2.000 DM. In den kommenden Haushaltsjahren rechnet man allerdings wieder mit einer positiven Finanzspitze.

Vermögenshaushalt

Aufgrund des vom Ortsgemeinderat beschlossenen Investiti­onsprogrammes sind für die nachfolgenden Maßnahmen und Ausgaben die erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt:

1. Anschaffung von Spielgeräten 6.000 DM

2. Zuweisung an die Kirchengemeinde

für den Kindergarten 15.200 DM

3. Anschaffung von Tischen für die

Umkleideräume am Sportplatz 1.000 DM

4. Sportplatzsanierung 25.000 DM

5. Neugestaltung der öffentlichen Anlagen 33.000 DM

6. Grunderwerb im Umlegungsverfahren 22.000 DM

7. Zuweisungen für Dorferneuerungs­maßnahmen 2.000 DM

8. Erschließung »Am Strüthehen« einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil 94.000 DM

9. Ausbau der Mittelstraße einschließlich

Straßenoberflächenentwässerungsanteil

10. Straßenbeleuchtungserweiterung

11. Bauausgaben Bürgerhaus

12. Erwerb von Grundstücken

13. Zuführung zum Verwaltungshaushalt

14. Zuführung zur allgemeinen Rücklage - Planabrundungsbetrag -

15. Tilgung von Krediten an private Unter­nehmen

16. Tilgung von Krediten an den Kreditmarkt

164.000 DM 3.000 DM 5.000 DM 25.000 DM 37.000 DM

75 DM

2.707 DM 7.018 DM

Die Finanzierung aller Ausgaben erfolgt durch folgende Ein­nahmen:

1. Spenden zum Kauf der Spielgeräte 2.500 DM

2. Ausgleichszahlungen von Beteiligten im

Umlegungsverfahren 66.000 DM

3. Erschließungs- und Ausbaubeiträge 220.000 DM

4. Einnahmen aus der Veräußerung von

Grundstücken 34.000 DM

5. Investitionsschlüsselzuweisungen 5.000 DM

6. Zuführung vom Verwaltungshaushalt > 9.725 DM

7. Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage 104.775 DM

Ausblick 1995 bis 1997

Zuweisungen für Dorferneuerungsmaßnahmen, die Erschlie­ßung »Am Strüthehen«, der Ausbau der Mittelstraße, der Erwerb von Grundstücken, die Erschließung »Vor der Kreuz­wiese« sowie der Ausbau der Südstraße bilden die Investitions­schwerpunkte der kommenden Jahre. Nach den Berechnungen der mittelfristigen Finanzplanung können alle Vorhaben rea­lisiert werden.

Beratung und Beschlußfassung über die Widmung von V erkehr s flächen

Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig, unter Hinweis auf die Bestimmungen des § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßenge­setzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 01.08.1977, die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a Landesstra­ßengesetz) dem öffentlichen Verkehr zu widmen: Bezeichnung verlaufend von - bis Tag der

_ Verkehrsübergabe

Birkenweg Bergstraße - Lindenstraße 01.03.1994

Im Langen­garten Mittelstraße - Ende Wende- 01.03.1994

(Parzelle 311)hammer

Verbindungs­weg, Flur 1,

Parzelle 313 Im Langengarten - Gartenstraße 01.03.1994

Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Strüthehen II« einstimmig beschlossen

In der Sitzung am 18.03.1994 wurde die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Strüthehen II« beschlossen. Nachdem im Rahmen der Offenlage vom 15.11.1993 bis einschließlich 14.12.1993 weder seitens der betroffen Bürger noch von seiten der benachrichtigten Fachbehörden Bedenken und Anregun­gen gegen den Bebauungsplan »Im Strüthehen II« geäußert wurden, stimmte der Ortsgemeinderat dem Bebauungsplan einschließlich Begründung, Testfestsetzungen und landespfle­gerischen Planungsbeitrag zu. Zugleich beschloß der Ortsge- meinderat den Bebauungsplan gemäß § 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 24 Gemeindeordnung als Satzung.

Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostener­stattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen.

Die Ratsmitglieder beschlossen einstimmig den in der Sitzung vorliegenden Entwurf der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Aus­gleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Satzung, die in einer der nächsten Ausgaben dieses Wo­chenblattes veröffentlicht wird, tritt am Tage nach der Be­kanntmachung in Kraft.

Sanierung des Sportplatzes beschlossen

Der Ortsgemeinderat vergab den Auftrag zur Sanierung des

Sportplatzes (Auftragsvolumen: 24.596,20 DM).

Wahlversammlung der Wahlergruppe Röther

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

zu einer Wahlberechtigtenversammlung lade ich Sie herzlich ein für

Freitag, den 29. April 1994, um 19.30 Uhr im Bürgerhaus.

Die Tagesordnung:

1. Feststellung des Wahlrechtes der Versammlungsteilneh­mer

2. Bestellung eines Schriftführers

3. Beschlußfassung über das Verfahren zur Wahl der Bewer­ber

4. Wahl der Bewerber für die Wahl zum Ortsgemeinderat

5. Wahl von zwei Versammlungsteilnehmern zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung

6. Wahl des Vertrauensmannes und seines Stellvertreters

7. Wahl eines Bewerbers für die Wahl des Ortsbürgermeisters

8. Verschiedenes

Die Versammlung dient der Vorbereitung der Kommunalwahl am 12. Juni 1994. Als nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählergruppe wollen wir eine Liste für die Wahl des Gemein­derates aufstellen, über die von allen interessierten wahlbe­rechtigten Mitbürgerinnen und Mitbürgern abgestimmt wer­den soll. Bestimmen Sie mit, welche Personen für den Ortsge­meinderat kandidieren! Das gilt auch für die Kandidatur zum Ortsbürgermeister, der erstmals direkt durch die Bevölkerung gewählt werden kann.

Mit freundlichen Grüßen Winfried Röther

Einladung zum Waldbegang

Der Waldbegang des Ortsgemeinderates findet statt am Samstag, dem 30. April 1994, Treffpunkt um 09.30 Uhr am Bürgerhaus.