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Montabaur

Ortsgemeinderates (§ 34 GemO) ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

SG Großholbach/Ahrbach

Am Sonntag, dem 17.04.1994 empfängt unsere 1. Mannschaft die Spvgg Haiderbach/Deesen um 15.00 Uhr in Ruppach- Goldhausen.

Unsere 2. Mannschaft spielt beim TUS Montabaur II um 12.30 Uhr.

Treffpunkt der 2. Mannschaft um 11.30 Uhr im Sportlerheim in Ruppach-Goldhausen.

Alte Herren Eisbachtal G.G.

Am Samstag, dem 16.04.1994, um 16.00 Uhr, spielen wir bei unseren Sportfreunden in Unnau.

Spielkleidung weiß/rot - Abfahrt 15.00 Uhr.

Heilberscheid

Öffentliche Bekanntmachung Satzung

über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen für die Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes der Ortsgemeinde Heilberscheid vom 26.03.1994 Aufgrund von § 8 a Abs. 5 BNatSchG i. d. F. der Bekanntma­chung vom 12.03.1987 (BGBl. I S..889), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Inve- stitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) vom 22.04.1993 (BGBl. IS. 466) und von § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 hat der Rat der Ortsgemeinde Heilberscheid in der Sitzung am 17.03.1994 folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekanntgemacht wird.

§1

Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zu­geordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) und dieser Satzung erhoben.

§2

Umfang der erstattungsfähigen Kosten

(1) Erstattungsfähig sind die Kosten für die Durchführung von allen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordnet sind.

(2) Die Durchführungskosten umfassen die Kosten für

1. den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs­und Ersatzmaßnahmen

2. die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ih­rer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Dazu gehört auch der Wert der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen im Zeitpunkt der Bereit­stellung.

(3) Die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer ergibt sich aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes in Verbindung mit den in der Anlage dargestellten Grundsätzen. Der Bebauungsplan kann im Einzelfall von den in der Anlage beschriebenen Grund­sätzen Abweichungen vorsehen. Dies gilt entsprechend für Satzungen nach §§ 4 Abs. 2 a. 7 BaüGB-MaßnahmenG.

§3

Ermittlung der erstattungsfähigen Kosten Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

§4

Verteilung der erstattungsfähigen Kosten Die nach §§2.3 erstattungsfähigen Kosten werden auf die nach § 8 a Abs. 1 Satz 4 BNatSchG zugeordneten Grundstücke nach Maßgabe der zulässigen Grundfläche (§ 19 Abs. 2 BauNVO) verteilt. Ist keine zulässige Grundfläche festgesetzt, wird die überbaubare Grundstücksfläche zugrundegelegt. Für sonstige selbständige versiegelbare Flächen gilt die versiegelbare Flä­

Nr. 15/94

che als überbaubare Grundstücksfläche.

§5

Anforderung von Vorauszahlungen Die Gemeinde kann für Grundstücke, für die eine Kostener­stattungspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang ent­standen ist, Vorauszahlungen bis zur Höhe des voraussichtli­chen Kostenerstatttungsbetrages anfordern, sobald die Grund­stücke, auf denen Eingriffe zu erwarten sind, baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen.

§6

Fälligkeit des Kostenerstattungsbetrages Der Kostenerstattungsbetrag wird einen Monat nach Bekannt­gabe der Anforderung fällig.

§7

Ablösung

Der Kostenerstattungsbetrag kann auf Antrag abgelöst wer­den. Der Ablösebetrag bemißt sich nach der voraussichtlichen Höhe des zu erwartenden endgültigen Erstattungsbetrages.

§8

Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Heilberscheid, den 26.03.1994 (S.)

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister Hinweis:

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), BS 20 20-1 in der zuletzt geltenden Fassung wird auf folgendes hingewiesen: Eine Verletzung der Bestimmungen über

a) die Ausschließungsgründe wegen Sonderinteresse (§ 22 Abs. 1 GemO)

und

b) die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Ortsgemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung, Konrad-Adenauer-Platz, Montabaur, geltend gemacht worden ist.

Seniorenausflug

Die von der Gemeinde für Anfang Mai geplante Seniorenfahrt zum Braunkohleabbaugebiet bei Köln, muß auf Dienstag, den 05. Juli 1994 verschoben werden. Es war nicht möglich, früher einen Termin zur Besichtigung des Tageabbaugebietes zu erhalten.

Um weitere Planungen vornehmen zu können, bitte ich alle interessierten Senioren ab dem 65. Lebensjahr (Ehepartner kann auch jünger sein) sich bis zum 30.04.1994 bei mir unver­bindlich anzumelden. Abfahrt ist am 05. Juli um 10.30 Uhr. Näheres kann bei Anmeldung erfragt werden.

gez. Reichwein, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Die nächste Übung der I u. II Gruppe findet am Sonntag, dem 17.04.1994 um 09.30 Uhr statt.

Die nächste Übung der III Gruppe findet am Montag, dem 18.04.1994 um 19.00 Uhr statt.

MGV »Waldeslust« Heilberscheid

Einige Plätze für den Tagesausflug des MGV am 12. Mai 1994, Abfahrt 09.00 Uhr am Bürgerhaus, sind noch frei.

Programm: - Besuch der Saalburg

- Wanderung zum Hessen-Park

- Mittagessen und Abschluß Mauloff

Anmeldung erbeten bis 18.04.1994 bei Guntershausen, Tel. 06485/679.

Jugendclub Heilberscheid

Wir weisen nochmals alle Jugendlichen auf die Möglichkeit des Beitritts zum Jugendclub hin und bitten, evtl, noch ausstehen­de Beitrittserklärungen bei Jürgen Palm oder Christian Helsper abzugeben. Nähere Informationen erhaltet Ihr auch dort. Ferner laden wir alle Mitglieder zu einer Mitgliederversamm­lung: ein. Diese findet am Mittwoch, 20. Aprü ab 20.00 Uhr im Jugendraum statt. Da es hier um die Erstellung einer Satzung bzw. um die entsprechende Änderung der »Haus- und Benut­zungsordnung« geht, wird um vollzähliges Erscheinen gebe­ten.

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