Montabaur
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Nr. 14/94
reiche die bloße Stellung als Grundstückseigentümer nicht aus. Die Beeinträchtigung müsse wenigstens mittelbar auf den Willen des Beklagten zurückgehen. Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen seien ihm dann anzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht habe oder durch Unterlassen herbeigeführt worden sei. Das bloße Pflanzen und Aufeiehen widerstandsfähiger Bäume begründe eine solche Gefahrenlage regelmäßig noch nicht.
BGH, Urteil vom 23.04.1993 -V ZR 250/92 (OLG München); Agrarrecht 1/94 Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Durchwahl 02602/126.196.
Veranstaltungsreihe zum Thema Natur- und Umweltschutz
Um möglichst umfangreich über Themen des Umwelt- und Naturschutzes zu informieren, hat sich die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur entschlossen, ab 1994 in loser Reihenfolge durch Vorträge, Ausstellungen und andere Veranstaltungen einzelne Themenkreise aufzugreifen und der Öffentlichkeit nahezuhringen.
Diese Veranstaltungsreihe soll am Montag, dem 18.04.1994, mit einem Vortrag zum Thema »Vogelschutz in Haus und Garten« von Herrn Klaus Volkening, ForstDir. i. R., Holler beginnen. In diesem Vortrag geht es darum, wie wir der einheimischen Vogelwelt auch in den dichter besiedelten Räumen Gelegenheit geben können, sich in unseren Gärten anzusiedeln und zu vermehren.
Der Vortrag wird durch Dias ergänzt, und man erhält damit auch einen Überblick über die Arten der heimischen Vogelwelt. Da sich im Zusammenhang mit dem Ansiedeln von Vögeln im Garten viele Fragen ergehen können, beispielsweise wie hänge ich einen Nistkasten richtig auf, welche Nistkastenform ist für welche Vogelart geeignet usw., besteht hier die Möglichkeit, diese Fragen einmal von einem Fachmann klären zu lassen. Es wäre wünschenswert, wenn diese Veranstaltung einen regen Zuspruch finden würde.
Saisonplan im Hallenbad Montabaur
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Ab Montag, 11.04.1994 _, gilt folgender
BADEZEITENPLAN
Montaq
vormittags
14.00
-
19.00
Uhr
19.00
-
20.15
Uhr
Dienstag
07.00
-
09.00
Uhr
09.00
-
14.30
Uhr
14.30
-
21.00
Uhr
Mittwoch
07.00
-
09.00
Uhr
(Warmbadetag)
09.00
-
13.00
Uhr
13.00
-
19.30
Uhr
19.30
-
21.00
Uhr
Donnerstag
07.00
09.00
Uhr
(Warmbadetag)
09.00
-
14.30
Uhr
14.30
-
21.00
Uhr
Freitaq
07.00
-
09.00
Uhr
09.00
-
13.0Q
Uhr
17.00
-
19.00
Uhr
19.00
-
21.00
Uhr
Samstag
08.00
-
16.30
Uhr
16.30
-
18.00
Uhr
Sonntag
08.00
_
12.30
, Uhr
Telefon: 02602/4611 oder 02602/126.173
für Reinigungsarbeiten geschlossen. FamlUenbad
Vereinsbad (Behindertensportgruppe)
Bundeswehr
nur Schulbadebetrleb
Familienbad
Bundeswehr
Familienbad mit Schulbadebetrieb
Familienbad
Frauenbad
Bundeswehr
Familienbad mit Schulbadebetrieb Familienbad
Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TuS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)
Familienbad
Vereinsbad (TSG Montabaur) Familienbad
Aufhebung der Sperrzeit an den Kirmestagen
Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für die öffentlichen Vergnügungsstätten im Bereich der Verhandsgemeinde Montabaur wird nach § 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung für Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 1971 (GVB1. S. 274), zuletzt geändert am 01.11.1992, GVB1. 1992 S. 371, an 1994 festgesetzten Kirmestagen der Stadt Montabaur, den Stadtteilen sowie den einzelnen Ortsgemeinden allgemein aufgehoben.
Montabaur, 30. März 1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Ordnungsamt-
Bekanntmachung
Bodennutzungshaupterhebimg 1994
Im April/Mai 1994 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt
allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,
bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.
Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen, ferner für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören auch Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt werden sowie sonstige Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.
Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.
Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwendung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Manöver der Bundeswehr
Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Berufung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27.09.1961 (GBG1.1S. 1769) in der jetzt gültigen Fassung folgende Manöververanstaltung angekündigt:
1. Manöverraum: Emmerzhausen - Rennerod - Diez - Emmerzhausen
2. Zeitraum:
3. Truppenstärke:
4. Fahrzeuge:
5. Art der Übung:
6. Sonstiges:
25.04. bis 27.04.94 ca. 700 Soldaten ca. 300 Radfahrzeuge Gruppeneinsatzübung
- Marsch- und Einsatzübung
- voraussichtliche Ballungsräume: TrÜbPIDaaden, StOÜbPl Westerburg, Gemeindebez. Ailertchen, Gemeinde- bez. Härthngen, Gemeindebez. Salzburg, Gemeindebez. Niederelbert
- Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen
- zumAn-undAbmarschwerdendieB54 und B255 benutzt
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“Erwachsenenbildung”
Erwachsenenbildung
»G« 10602 Säuglingspflege (Kurs B)
Termine/Referenten:
Mittwoch, 04.05.1994, 19.30 Uhr - Fr. Bach, Kinderkrankenschwester

