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Montabaur

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Nr. 14/94

reiche die bloße Stellung als Grundstückseigentümer nicht aus. Die Beeinträchtigung müsse wenigstens mittelbar auf den Willen des Beklagten zurückgehen. Durch Naturereignisse ausgelöste Beeinträchtigungen seien ihm dann anzurechnen, wenn er sie durch eigene Handlungen ermöglicht habe oder durch Unterlassen herbeigeführt worden sei. Das bloße Pflan­zen und Aufeiehen widerstandsfähiger Bäume begründe eine solche Gefahrenlage regelmäßig noch nicht.

BGH, Urteil vom 23.04.1993 -V ZR 250/92 (OLG München); Agrarrecht 1/94 Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Con­stanze Wunderlich, Durchwahl 02602/126.196.

Veranstaltungsreihe zum Thema Natur- und Umweltschutz

Um möglichst umfangreich über Themen des Umwelt- und Naturschutzes zu informieren, hat sich die Verbandsgemein­deverwaltung Montabaur entschlossen, ab 1994 in loser Rei­henfolge durch Vorträge, Ausstellungen und andere Veran­staltungen einzelne Themenkreise aufzugreifen und der Öf­fentlichkeit nahezuhringen.

Diese Veranstaltungsreihe soll am Montag, dem 18.04.1994, mit einem Vortrag zum Thema »Vogelschutz in Haus und Garten« von Herrn Klaus Volkening, ForstDir. i. R., Holler beginnen. In diesem Vortrag geht es darum, wie wir der einheimischen Vogelwelt auch in den dichter besiedelten Räu­men Gelegenheit geben können, sich in unseren Gärten anzu­siedeln und zu vermehren.

Der Vortrag wird durch Dias ergänzt, und man erhält damit auch einen Überblick über die Arten der heimischen Vogelwelt. Da sich im Zusammenhang mit dem Ansiedeln von Vögeln im Garten viele Fragen ergehen können, beispielsweise wie hänge ich einen Nistkasten richtig auf, welche Nistkastenform ist für welche Vogelart geeignet usw., besteht hier die Möglichkeit, diese Fragen einmal von einem Fachmann klären zu lassen. Es wäre wünschenswert, wenn diese Veranstaltung einen regen Zuspruch finden würde.

Saisonplan im Hallenbad Montabaur

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Ab Montag, 11.04.1994 _, gilt folgender

BADEZEITENPLAN

Montaq

vormittags

14.00

-

19.00

Uhr

19.00

-

20.15

Uhr

Dienstag

07.00

-

09.00

Uhr

09.00

-

14.30

Uhr

14.30

-

21.00

Uhr

Mittwoch

07.00

-

09.00

Uhr

(Warmbadetag)

09.00

-

13.00

Uhr

13.00

-

19.30

Uhr

19.30

-

21.00

Uhr

Donnerstag

07.00

09.00

Uhr

(Warmbadetag)

09.00

-

14.30

Uhr

14.30

-

21.00

Uhr

Freitaq

07.00

-

09.00

Uhr

09.00

-

13.0Q

Uhr

17.00

-

19.00

Uhr

19.00

-

21.00

Uhr

Samstag

08.00

-

16.30

Uhr

16.30

-

18.00

Uhr

Sonntag

08.00

_

12.30

, Uhr

Telefon: 02602/4611 oder 02602/126.173

für Reinigungsarbeiten geschlossen. FamlUenbad

Vereinsbad (Behindertensportgruppe)

Bundeswehr

nur Schulbadebetrleb

Familienbad

Bundeswehr

Familienbad mit Schulbadebetrieb

Familienbad

Frauenbad

Bundeswehr

Familienbad mit Schulbadebetrieb Familienbad

Bundeswehr nur Schulbadebetrieb Vereinsbad (TuS Montabaur) Vereinsbad (DLRG)

Familienbad

Vereinsbad (TSG Montabaur) Familienbad

Aufhebung der Sperrzeit an den Kirmestagen

Die allgemeine Sperrzeit für Schank- und Speisewirtschaften sowie für die öffentlichen Vergnügungsstätten im Bereich der Verhandsgemeinde Montabaur wird nach § 20 Abs. 2 der Gaststättenverordnung für Rheinland-Pfalz vom 2. Dezember 1971 (GVB1. S. 274), zuletzt geändert am 01.11.1992, GVB1. 1992 S. 371, an 1994 festgesetzten Kirmestagen der Stadt Montabaur, den Stadtteilen sowie den einzelnen Ortsgemein­den allgemein aufgehoben.

Montabaur, 30. März 1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur -Ordnungsamt-

Bekanntmachung

Bodennutzungshaupterhebimg 1994

Im April/Mai 1994 findet die Bodennutzungshaupterhebung statt. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und erfaßt

allgemein die Nutzung der Bodenflächen, untergliedert nach Hauptnutzungs- und Kulturarten,

bei repräsentativ ausgewählten Betrieben zusätzlich die Fruchtarten.

Auskunftspflicht besteht für Betriebe mit einer landwirtschaft­lich genutzten Fläche (LF) von mindestens einem Hektar oder mit natürlichen Erzeugungseinheiten, die mindestens dem durchschnittlichen Wert einer jährlichen Markterzeugung von 1 ha LF entsprechen, ferner für Betriebe mit einer Waldfläche von mindestens einem Hektar. Zum Erhebungsbereich der Bodennutzungshaupterhebung gehören auch Flächen eines Bewirtschafters von zusammen mindestens einem Hektar, die ganz oder teilweise land- oder forstwirtschaftlich genutzt wer­den sowie sonstige Flächen, auf denen Reben, Obst, Gemüse, Tabak, Hopfen, Heil- und Gewürzpflanzen, Zierpflanzen oder Baumschulerzeugnisse für den Verkauf angebaut werden.

Wir machen darauf aufmerksam, daß ordnungswidrig handelt, wer die Auskünfte vorsätzlich oder fahrlässig nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt.

Die Angaben unterliegen der Geheimhaltung. Eine Verwen­dung zu steuerlichen Zwecken ist gesetzlich ausgeschlossen. Ihr Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz

Manöver der Bundeswehr

Die zuständigen Bundeswehrdienststellen haben unter Beru­fung auf § 69 Satz 1 des Bundesleistungsgesetzes vom 27.09.1961 (GBG1.1S. 1769) in der jetzt gültigen Fassung folgende Manö­ververanstaltung angekündigt:

1. Manöverraum: Emmerzhausen - Rennerod - Diez - Emmerzhausen

2. Zeitraum:

3. Truppenstärke:

4. Fahrzeuge:

5. Art der Übung:

6. Sonstiges:

25.04. bis 27.04.94 ca. 700 Soldaten ca. 300 Radfahrzeuge Gruppeneinsatzübung

- Marsch- und Einsatzübung

- voraussichtliche Ballungsräume: TrÜbPIDaaden, StOÜbPl Westerburg, Gemeindebez. Ailertchen, Gemeinde- bez. Härthngen, Gemeindebez. Salz­burg, Gemeindebez. Niederelbert

- Verwendung von Darstellungsmunition ist vorgesehen

- zumAn-undAbmarschwerdendieB54 und B255 benutzt

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Erwachsenenbildung

Erwachsenenbildung

»G« 10602 Säuglingspflege (Kurs B)

Termine/Referenten:

Mittwoch, 04.05.1994, 19.30 Uhr - Fr. Bach, Kinderkranken­schwester