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Montabaur

Nr. 13/94

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Viele dieser Spiele können im Freien als auch in Räumen durchgeführt werden. Sie sind sowohl als Bestandteil in erlebnispädagogischen Aktivitäten sowie in Spielketten, Ralleys, Gruppenstunden einsetzbar.

Auf Eure Teilnahme freut sich

Petra Best, Jugendpflegerin der Verbandsgemeinde Montabaur

Anmeldefrist: Anmeldungen bis Donnerstag, 14. April 1994, an die Verbandsgemeinde Montabaur,

Jugendpflegerin Petra Best, Telefon: 02602/4547 (Anmeldung ist auch telefonisch mög­lich).

Hinweis: Bringt bitte bequeme Kleidung und Turnschuhe mit.

Ich nehme an dem Spieleseminar »Abenteuer im Spiel« am Samstag, 16. April 1994 (10.00 Uhr bis 17.00 Uhr) teil.

Name, Vorname

Telefon.

Alter.

..Wohnort, Straße.

..Funktion im Verein ..Unterschrift.

K--

Kanu-Tour

auf der Lahn vom 4. bis 8. Juli 94 für Junge Leute von 13 bis 16 Jahre Die Lahn ist einer der schönsten und gleichzeitig kanufreundlichsten Wanderflüsse. Mit dem Canadian wollen wir 5 Tage auf »Wanderschaft« gehen und die Schönheit des Flusses entdecken. Unsere Bootstour führt uns voraussichtlich von Gießen über Wetzlar, Weilburg bis nach Limburg.

Allgemeines:

Die Kanutour findet mit 2 bis 3-Personen-Kanus statt. Sie sind alle komplett ausgerüstet.

Wir übernachten in Zelten auf Campingplätzen oder an Bootshäusern direkt am Lahnufer.

An dieser Freizeit können nur Schwimmer teilnehmen. Jede/r Teilnehmer/in erhält eine Schwimmweste, die an Bord des Kanus getragen werden muß.

Leistungen:

Hinfahrt von Limburg bis Gießen, Stellung der Kanus mit Ausrüstung (Zelt, Isomatte, Kocher, wasserdich­tem Seesack, Provianttonne, Schwimmwesten, alle anfallenden Übernachtungskosten, Vollverpflegung (Selbstkocher), Freizeitleitung (mit einem erfahrenen Kanuten), Unfall- und Haftpflichtversicherung.

Preis: 270,- DM.

Nähere Infos erhaltet Ihr bei:

Verbandsgemeinde Montabaur, Jugendpflegerin Petra Best, Gelbachstraße 9, 56410 Montabaur, Telefon: 02602/4547.

MONTABAUR

Bericht über die Sitzung des Stadtrates Montabaur vom 10.03.1994

Neuwahl eines Ausschußmitgliedes in den Kulturaus­schuß

Als Nachfolger von Karl-Rudolf Henkes (CDU) Wählte der Stadtrat Thomas Görg, Margarethe-Schreiner-Straße 1, Mon­tabaur, zum Mitglied des Kulturausschusses.

Bildung eines Eigenjagdbezirkes aus der bisherigen Jagdgenossenschaft Montabaur II, Jagdbogen 3 Der Rat beschloß, den Jagdbogen 3 aus der Jagdgenossenschaft Montabaur II herauszunehmen und einen Eigenjagdbezirk zu bilden.

Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Ettersdorf Einstimmig beschloß der Stadtrat, in Ettersdorf ein Dorfge­meinschaftshaus auf der Grundlage der mit der Bürgerschaft entwickelten Planung neu zu errichten. Den Auftrag zur schlüs­selfertigen > Erstellung des Hauses erhielt die Firma Diel, Stahlhofen, auf der Grundlage ihres Angebotes vom 16.02.1994. Die Beschlußfassung zur Auftragsvergabe erfolgte unter dem Vorbehalt, daß zunächst noch die Entscheidung über den Antrag auf vorzeitigen Baubeginn im Rahmen des Zuschußver­fahrens abzuwarten sei.

Die Baumaßnahme ist insgesamt mit 740.000, DM veran­schlagt. Hiervon sind Eigenleistungen der Ettersdorfer Bürger

von ca. 91.000,- DM abzuziehen, so daß netto mit'Gesamtko­sten von rd. 650.000,- DM gerechnet werden kann. In der Auftragsvergabe enthalten ist die Vorrichtung zum Einbau einer Trennwand. Die Lieferung der Trennwand wurde noch nicht vergeben.

Nach rund vierjähriger Vorlaufzeit mit verschiedenen Planun­gen und unter reger Bürgerbeteiligung aus Ettersdorf begrüß­ten alle Fraktionen des Stadtrates, nun den Auftrag für (len Neubau vergeben zu können. Die Notwendigkeit zur Errichtung eines solchen Hauses wurde allgemein zu Erhaltung und Förderung des Vereins- und Dorflebens anerkannt.

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Himmel­feld« für das Flurstück Nr. 226/2 (Flur 39)

Auf Antrag der Grundstückseigentümer beschloß der Stadtrat, den Bebauungsplan »Am Himmelfeld« so zu ändern, daß für das genannte Grundstück statt der bisher vorgesehenen Be­bauung mit einem Einzelhaus eine Bebauung mit Reihenhäu­sern mit sechs Wohneinheiten für zulässig erklärt wird. Die Änderung erstreckt sich außerdem darauf, daß eine Errichtung der Garagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche zulässig wird.

Durch die Planänderung werden die Grundzüge der Planung nur unwesentlich berührt, so daß ein vereinfachtes Planände­rungsverfahren nach § 13 Abs. 1 Baugesetzbuch beschlossen wurde.

Der beantragten Änderung der zulässigen Bebauung wurde zugestimmt, um dem Bauherrn eine bessere Ausnutzung des Grundstückes zu ermöglichen. Da das vorgelegte Gestaltungs-