Montabaur
Nr. 13/94
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1994 vom 24.03.1994
I.
Der Städtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.03.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 24.900.000,- DM
in der Ausgabe auf 24.900.000,— DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 10.172.000,-DM
in der Ausgabe auf 10.172.000,- DM
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.563.140,- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 400.000,- DM
(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Umschuldungskredite in 1994 rd. 1.535.000,- DM)
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer' beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 2 Hundesteuersatzung vom 09.02.1988):
für den ersten Hund 100,- DM
für den zweiten Hund 130,- DM
für jeden weiteren Hund 160,- DM
II.
Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1993 bis 1997 mit folgenden Summen:
Gesamtinvestitionen davon entfallen
auf die Haushaltsjahre 1993
1994
1995
1996
1997
III.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:
I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite
in Höhe von 1.563.140,- DM
II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,
für den im Haushaltsjahr 1995 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen. 400.000,- DM
56410 Montabaur, 17.03.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10
Im Auftrag gez. Meckel
IV.
Der Haushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 05.04.1994 bis 14.04.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr
39.960.000,- DM
6.332.000,- DM 9.872.000,- DM 11.564.000,- DM 7.342.000,- DM 4.850.000,- DM
0
I bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis | 12.30 Uhr) öffenthch aus.
Montabaur, 24.03.1994
Stadt Montabaur (S.)
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die AusschHeßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachthch, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffenthchen Bekanntmachung schrifthch unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel- tendgemachtwordenist(§ 24 Abs. 6der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Gebäudeeinmessung in der Stadt Montabaur
In der Stadt Montabaur im Bereich Gelbachstraße, Kolping-. straße, Am Wolfsturm, Dillstraße, Phüipp-GehrHng-Straße, Wallstraße, Bahnhofstraße, Alleestraße undKarl-Siebert-Stra- ße werden in den nächsten Monaten die bisher in den amtlichen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiesenen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenznachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örthchen Vermessungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur ausgeführt.
Es wird daraufhingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarheiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebener Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.
Kataster amt Montabaur Montabaur, 23. März 1994
Die Verwaltung informiert
14.00 bis 16.00 Uhr
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist
am Gründonnerstag, 31.03.1994, ab 16.00 Uhr geschlossen.
Bereitschaftsdienst an Ostern
Friedhofsamt - Standesamt in der Zeit vom 1. bis 4. April 1994
Herrn Känz..•.Telefon: 02663/6331
HerrNeuroth.....Telefon: 02602/18406
Schließung des Hallenbades Montabaur
Am Freitag, dem 01.04.1994 (Karfreitag), Sonntag, dem 03.04.1994 (Ostersonntag) und Montag, dem 04.04.1994 (Ostermontag), bleibt das Hallenbad Montabaur geschlossen.
Wir bitten unsere Badegäste, dies zur Kenntnis zu nehmen.

