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Montabaur

Nr. 13/94

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung

der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 1994 vom 24.03.1994

I.

Der Städtrat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 17.03.1994 hiermit bekanntgemacht wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt

in der Einnahme auf 24.900.000,- DM

in der Ausgabe auf 24.900.000, DM

Vermögenshaushalt

in der Einnahme auf 10.172.000,-DM

in der Ausgabe auf 10.172.000,- DM

festgesetzt.

§2

Es werden festgesetzt:

1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 1.563.140,- DM

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs­ermächtigungen auf 400.000,- DM

(Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Um­schuldungskredite in 1994 rd. 1.535.000,- DM)

§3

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer:

a) für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.

2. Gewerbesteuer:

nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.

3. Die Hundesteuer' beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden (§ 8 Abs. 2 Hunde­steuersatzung vom 09.02.1988):

für den ersten Hund 100,- DM

für den zweiten Hund 130,- DM

für jeden weiteren Hund 160,- DM

II.

Der Stadtrat beschließt aufgrund des § 101 Abs. 2 der Gemein­deordnung von Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) das Investitionsprogramm für die Jahre 1993 bis 1997 mit folgenden Summen:

Gesamtinvestitionen davon entfallen

auf die Haushaltsjahre 1993

1994

1995

1996

1997

III.

Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt:

I. Zu dem Gesamtbetrag der Kredite

in Höhe von 1.563.140,- DM

II. Zu dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen,

für den im Haushaltsjahr 1995 voraussichtlich Kredite aufgenommen werden müssen. 400.000,- DM

56410 Montabaur, 17.03.1994 Kreisverwaltung des Westerwaldkreises Abt. 1 Az. 029/901.10

Im Auftrag gez. Meckel

IV.

Der Haushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 05.04.1994 bis 14.04.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Monta­baur, Finanzabteilung, Zimmer 109, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr

39.960.000,- DM

6.332.000,- DM 9.872.000,- DM 11.564.000,- DM 7.342.000,- DM 4.850.000,- DM

0

I bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis | 12.30 Uhr) öffenthch aus.

Montabaur, 24.03.1994

Stadt Montabaur (S.)

gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Hinweis

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. die AusschHeßungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)

ist unbeachthch, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffenthchen Bekanntmachung schrifthch unter Bezeich­nung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begrün­den können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Monta­baur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur gel- tendgemachtwordenist(§ 24 Abs. 6der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

Gebäudeeinmessung in der Stadt Montabaur

In der Stadt Montabaur im Bereich Gelbachstraße, Kolping-. straße, Am Wolfsturm, Dillstraße, Phüipp-GehrHng-Straße, Wallstraße, Bahnhofstraße, Alleestraße undKarl-Siebert-Stra- ße werden in den nächsten Monaten die bisher in den amtli­chen Flurkarten noch nicht oder unvollständig nachgewiese­nen Gebäude gemäß § 2 des Landesgesetzes über den Grenz­nachweis bei Neubauten und die Gebäudeeinmessung vom 12.05.1953 - GVB1. S. 60 - eingemessen. Die örthchen Vermes­sungsarbeiten werden durch das Katasteramt Montabaur aus­geführt.

Es wird daraufhingewiesen, daß gemäß § 3 dieses Gesetzes die Grundstückseigentümer verpflichtet sind, das Betreten ihrer Grundstücke zwecks Ausführung der Vermessungsarheiten zu gestatten, und daß die Einmessung aller nach dem 01.07.1953 errichteten Neubauten, Um- und Anbauten gebührenpflichtig ist. Entsprechende Kostenentscheidungen werden zu gegebe­ner Zeit durch das Katasteramt Montabaur verschickt.

Kataster amt Montabaur Montabaur, 23. März 1994

Die Verwaltung informiert

14.00 bis 16.00 Uhr

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur ist

am Gründonnerstag, 31.03.1994, ab 16.00 Uhr geschlossen.

Bereitschaftsdienst an Ostern

Friedhofsamt - Standesamt in der Zeit vom 1. bis 4. April 1994

Herrn Känz...Telefon: 02663/6331

HerrNeuroth.....Telefon: 02602/18406

Schließung des Hallenbades Montabaur

Am Freitag, dem 01.04.1994 (Karfreitag), Sonntag, dem 03.04.1994 (Ostersonntag) und Montag, dem 04.04.1994 (Ostermontag), bleibt das Hallenbad Montabaur geschlos­sen.

Wir bitten unsere Badegäste, dies zur Kenntnis zu nehmen.