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Montabaur

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Unsere 2. Mannschaft empfängt am 27,03.1994, um 15.00 Uhr in Ruppach-Goldhausen die Mannschaft aus Dreikirchen. Zuschauer zu beiden Spielen, sind wie immer recht herzlich willkommen.

Weitere Termine: 1. Mannschaft: 17.04.1994 gegen Spvgg. Haiderbach - Deesen 15.00 Uhr und 24.04.1994 in Selters gegen die Spvgg. Saynbachtal/Maxsain 15.00 Uhr 2. Mannschaft: 17.04.1994 in Montabaur gegen TuS Monta­baur 2 um 12.30 Uhr und 24.04.1994 gegen Wirges 3 um 15.00 Uhr

Wahl einer Wahlleiterin, 7. Neuwahl des Vorstandes, &Yßj der Kassenprüfer, 9. Verschiedenes. ,'

Außerdem können an diesem Abend die Bilder der dieajäl Veranstaltung bestellt werden.

Haubitzen 1988 Nentershausen

Haubitzentreffen am 01. April 1994. Zwecks Planungen} unsere Haubitzenolympiade bitten wir um vollzähliges " scheinen.

Heilberscheid

Niedererbach

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Die KEVAG informiert:

Mitteilung für unsere Kunden in

der Ortsgemeinde Heilberscheid Um eine sichere Stromversorgung gewährleisten zu kön­nen, sind neben der Errichtung neuer Stromversorgungs­anlagen die vorhandenen Einrichtungen in regelmäßigen Abständen zu warten.

Zur Durchführung solcher betriebsnotwendiger Arbeiten wird die Stromversorgung am

Dienstag, dem 29.03.1994, in der Zeit von 08.30 Uhr bis etwa 10.30 Uhr unterbrochen.

Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.

Ihre KEVAG

Freiwillige Feuerwehr Heilberscheid

Die nächste Übung der Gruppen I/II findet am Sonntag, 27.03.1994,09.30 Uhr, die nächste Übung der Gruppe III findet am Montag, 28.03.1994, 19.00 Uhr, statt.

Desweiteren wird nochmals daraufhingewiesen, daß ein Erste Hilfe Kurs an folgenden Terminen stattfindet:

23.03., 31.03., 05.04., 07.04.,

weitere Termine werden noch bekannt gegeben.

Letzte Anmeldungsmöglichkeit bis spätestens 27.03.1994 bei Manfred Weimar, Tel. 06485 (8228)

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Nentershausi

kn

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der GemeindewahUeiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Seniorennachmittag

am Mittwoch, dem 13.04.1994,15.00 Uhr im Jugendheim.

Ab 16.00 Uhr spricht zu uns Dr. Thiel über »Herz^und Kreis­laufkrankheiten« auch nicht Senioren können sich diesen Vortrag mit anhören - Anmeldung bitte bis zum 15.04.1994 bei Agnes Malm, Tel. 8494.

Schi-Club Nentershausen

Unsere diesjährige Jahreshauptversammlung findet am Frei­tag, dem 25. März 1994 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Ohly« in Nentershausen statt. Da außer der Tagesordnung wichtige Diskussionspunkte anstehen, bitten wir um zahlreiches Er­scheinen.

Möhnenclub Klatschmohn e.V. Nentershausen

Hiermit laden wir alle Mitglieder zu unserer diesjährigen Generalversammlung ein. Sie findet am 14.04.1994 um 20.00 Uhr im Gasthaus Ohly statt.

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Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeindewahlleiter a Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "offen che Bekanntmachungen" verwiesen.

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplan »Am Sandgraben« der Ortsgemeinde Niedererbach hier: Heilung eines Verfahrensfehlers gemäß § 215III1 gesetzbuch (BauGB)

Die neueste Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbark stellt an das Inkrafttreten von Bebauungsplänen besondj Anforderungen. Der zuvor in Kraft getretene Bebauungspj »Am Sandgraben« mit seinen Änderungen und Ergänzung erfüllt diese Voraussetzungen nicht; der Bebauungsplan to daher mit seinen Änderungen und Ergänzungen neu ausgäi tigt. Er tritt nach der erneuten Ausfertigung (21.03.1994)|| der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Insoweit wird der Mangel der fehlerhaften Ausfertig Bebauungsplanes behoben.

Es wird daraufhingewiesen, daß durch die. Heilung des for len Fehlers keine materiell rechtlichen Änderungen anj bisherigen Festsetzungen eingetreten sind.

Die Bebauungsplanunterlagen können bei der Verband meindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Kon Ädenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Ki beitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.1 12.30 und 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00bis ] und 14.00 bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.301 von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann übef Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplan! rung/-erweiterung Auskunft verlangen."*}

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in I Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der inj Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens Formvorschriften dann imbeachtlich ist, wenn sie nicht i halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung sc gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist: Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wer nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekam chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens^ Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung beg soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie-: BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fäll und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsa wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung 1 gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögen teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Änspr dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschäd schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantrag § 44 Abs, 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht inhi von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in de Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eing sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt 1

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (| (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe (§ 22 Äbs. 1) und

von Sitzung