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Montabaur

Nr. 12/94

Planskizze im nord- und südwestlichen Plangebiet erweitert. Die Planskizze ist Bestandteil der Bebauungsplananderung.

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Der/Die Bebauungsplan/-änderungs/-erweiterungsunterla gen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 219, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Mon­tabaur, während der Dienststunden (montags, dienstags und mittwochs von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 16.00 Uhr, don­nerstags von 07.30 bis 12.45 und 13.30 bis 18.30 Uhr und freitags von 07.30 bis 13.00 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungspla­nes bzw. der Bebauungsplanänderung/-erweiterung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form vor Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.

Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Form Vorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan em fretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan- gen, wenn die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach- teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schnltlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die F älligkeit des Anspruchs herbeigefiihrt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung, für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über ll. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Das Bebauungsplanverfahren wurde gemäß § 13 BauGB ver­einfacht durchgeführt. Den Eigentümern der von der Ände­rung betroffenen Grundstücke sowie den berührten Trägem öffentlicher Belange wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. ^

Ausgefertigt:

56412 Görgeshausen, 04. März 1994 (S.)

Schumacher, Ortsbürgermeister

SV Grün-Weiß Görgeshausen

Sonntag, 27.03.1994,15.00 Uhr: SV Görgeshausen - Siershahn

Hinweis

Es wird auf die Bekanntmachung der Gemeinde wahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen unter der Rubrik "öffentli­che Bekanntmachungen" verwiesen.

Öffentliche Bekanntmachung

Widmung von Verkehrsflächen im Bereich Birkenweg, Im Langengarten und Verbindungsweg (Flur 1, Parzelle 313) in Großholbach

Gemäß § 36 Abs. 1 und 2 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz - LStrG - in der Fassung vom 01.08.1977 werden die nachfolgenden Verkehrsflächen (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 a LStrG) gemäß Beschluß des Ortsgemeinderates Großholbach vom 18.03.1994 dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Bezeichnung_verlaufend von bis

Bergstraße - Lindenstraße Mittelstraße bis Ende Wendehammer

Birkenweg Im Langengarten (Parz. 311)

Verbindungsweg Flur 1,

Parz. 313 Im Langengarten - Gartenstraße

Als Tag der Verkehrsübergabe gilt der 01.03.1994. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Konrad-Adenau- er-Platz 8, 56410 Montabaxu:, einzulegen.

56412 Großholbach, 21. März 1994

Röther, Ortsbürgermeister

Urlaub des Qrtsbürgermeisters

Ortsbürgermeister Winfried Röther ist vom 29. März bis 06. April 1994 im Urlaub. Die Sprechstunden fallen in diesem Zeitraum aus. Die Vertretung übernimmt der Erste Bei­geordnete Stefan Quirmbach.

In dringenden Fällen steht auch die Verbandsgemeindever­waltung zxxr Verfügung. Die nächste Sprechstxinde ist'am Dienstag, dem 12. April von 19.00 bis 20.00 Uhr.

Winfried Röther, Ortsbürgermeister

MGV »Cäcilia« 1903 Großholbach

Voranzeige

Am Mittwoch, dem 06. April 1994 um 19.30 Uhr findet das 2: Internationale Chorkonzert in der Dreifaltigkeitskirche von Großholbach statt. Dieses Konzert wird überwiegend von ei­nem Kammerchor aus der Region von Minsk gestaltet. Wir bitten Sie, sich diesen Termin schon heute vorzumerken. Eintrittskarten sind im Vorverkauf bei jedem aktiven Sänger zum Preis von 10,- DM zu erhalten.

SG Großhojbach-Ahrbach

Am Sonntag, dem 27.03.1994, spielt unsere 1. Mannschaft um 15.00 Uhr in Stahlhofen.