Montabaur
Stellenausschreibung
nie Verbandsgemeinde Montabaur stellt zum nächstmöglichen
Zeitpunkt mehrere Teilzeitbeschäftigte für das
Hallen- und Freibad
als Aushilfskräfte ein.
Zum Aufgabenbereich gehören die Garderobenaufsicht sowie Reinigungsarbeiten im Hallenbad. Der Einsatz erfolgt stundenweise im Rahmen des Dienstplanes in der Früh- und Spätschicht (auch an Sonn- und Feiertagen). Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für ca. drei Monate. Evtl, kann sieb danach eine Festanstellung anschließend
Gesucht werden Personen, die an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert sind. Die Bewerber(innen) müssen das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Silber besitzen bzw. in der Lage sein, dieses kurzfristig zu erwerben.
Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe.
Wenn Sie an der Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) bis zum
15.04.1994
bei der
Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur
Nähere Auskünfte erteilt das Personalamt der Verbandsgemeindeverwaltung unter der Nummer 02602/126.131.
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Natur & Umwelt Info
Die Verbandsgemeinde wird ab 1994 erstmalig einen Umweltpreis verleihen. Die hierzu geltenden Richtlinien werden im folgenden veröffentlicht. Für weitere Informationen steht Ihnen die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Zimmer 206, Durchwahl02602/126.196, zur Verfügung.
Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises
der Verbandsgemeinde Montabaur
1. Ziel des Umweltpreises
Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sind bedroht. In zunehmendem Maße greift der Mensch in Naturkreisläufe ein, belastet die Atmosphäre, das Wasser, den Boden, nimmt schwächeren Lebewesen den Lebensraum, schädigt Pflanzen, Tiere und schließlich sich selbst, dadurch, werden zwangsläufig die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.
An diesem yorgang ist jeder Mensch beteiligt, jeder in seinem Lebensbereich ist Mitverursacher der Umweltschäden. Auch jeder Bewohner der Verbandsgemeinde ist somit mitverantwortlich für die Erhaltung der Natur - weltweit und hier in unserem Heimatraum. Alle sind dazu aufgerufen, an ihrem Platz das für sie Mögliche zu tun die Schäden abzumildern und zu einer umweltschonenden Entwicklung beizutragen.
Auch in der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es viele Menschen, die sich für die Umwelt engagieren und die in ihrem Handeln anderen ein Vorbild sein können. Ihr beispielhaftes Engagement soll darum belohnt werden und in die Offentlich- Keit gebracht werden und so vielleicht Ansporn zum Mitma- cnen sein.
•, ® r Umweltpreis soll dazu beitragen, daß mehr Menschen si a n^ r İ gl ^ ll ? n , Verantwor t^g bewußt werden, daß sie i • _£i, c !?- es um weltschonender gestalten und d
sie sich für die Erhaltung unserer Natur aktiv einsetzen.
2. Personenkreis der Preisträger
„ xr , ^“gen errunen oder .Neuerung
mit finanziellen Nutzen vermarkten. Er prämiiert vielme
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das alltägliche, umweltbewußte Verhalten, woran sich jeder Bewohner der Verbandsgemeinde beteiligen kann .
Der Preis wird daher vergeben an:
- Schulen
- Kindergärten
- gemeinnützige Vereine und Verbände
- Junioren- und Seniorengruppen Gruppen und Privatpersonen
die innerhalb der Verbandsgemeinde ihren Sitz haben. Gemeinden, Firmen und Verbände nach § 29 BNatG sind ausgeschlossen.
3. Preiswürdige Leistungen
Der Umweltpreis prämiiert Leistungen, Maßnahmen oder Projekte, die in besonderer Weise dem Umweltschutz dienen bzw. dazu geeignet sind, das Umweltbewußtsein positiv zu beeinflussen.
Sie sollten Modellcharakter haben oder Anlaß für weitergehen- de Maßnahmen sein (Initialzündung) oder es sollte von ihnen ein besonderer ökologischer Nutzen ausgehen.
4. Vergabe des Preises und Preishöhe
Der Preis wird alle zwei Jahre - erstmals im Jahre 1994 - vergeben.
Der Umweltpreis beträgt 3.000,00 DM und kann auch als Sachpreis vergeben werden. Er kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Es sollten jedoch nicht mehr als drei Preisträger ausgewählt werden.
Der Geldpreis darf vom Preisträger nur sachgerecht im ökologischen Sinn verwendet werden.
5. Ausschreibung des Umweltpreises
Der Umweltpreis wird zum Anfang des jeweiligen Jahres ausgeschrieben. Dazu werden im Wochenblatt die Vergaberichtlinien veröffentlicht und erläutert.
Bei der Ausschreibung können bestimmte Problemkreise (wie 1 z.B. Schaffung von Biotopen oder Umweltschutz im Haushalt oder Energiesparen usw.) sowie Zielgruppen (wie z.B. Kindergärten, Schulen, usw. besonders festgelegt werden.
6. Vorschläge und Bewerbungen
Bis Mitte Juli können Bewerbungen eingereicht oder Personen und Gruppen als Preisträger vorgeschlagen werden. Die Bewerbung/der Vorschlag muß schriftlich erfolgen, möglichst mit näheren Informationen oder Bildern.
7. Jury
Die Jury des Umwältpreises sollte mit je einem Mitglied aus den Fraktionen und der im Umweltbeirat vertretenen Umweltschutzverbände sowie dem Umweltberater/in der Verbandsgemeinde Montabaur besetzt werden.
Sie prüft sorgfältig alle Vorschläge und Bewerbungen und wählt daraus, die Preisträger aus. Bei Bedarf können die - betroffenen Personen oder Gruppen angehört oder Sachverständige hinzugezogen werden.
Auf die Verleihung des Preises besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Darüber hinaus können Mitglieder des Umweltbeirates an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.
8. Preisvergabe 1
Der Umweltpreis wird am Ende des Jahres im Rahmen einer. Feierstunde vom Bürgermeister verliehen. '
Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen
Das Land Rheinland-Pfalz fordert auf der Grundlage des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes die Modernisierung von Mietwohnungen. Hierbei ist insbesondere folgendes zu beachten:
2. Gegenstand der Förderung
2.1 Förderungsfähig sind alle Mietwohnungen und alle miet-' ähnlich genutzten Wohnungen, die zur dauernden Führung eines Haushaltes geeignet und bestimmt sind.
2.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Wohnungen, Wohnheime und einzelne Wohnräume im Eigentum von Gebietskörperschaften mit Ausnahme der Mietwohnungen kommunaler Gebietskörperschaften.
3. Förderungsfähige Maßnahmen
3.1 Gefordert wird die Modernisierung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der, Mietwohnungen nachhaltig erhöhen, insbesondere durch Verbesserung ! - ’
- des Zuschnitts der Mietwohnung,
- der Belichtung und Belüftung,

