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Montabaur

Stellenausschreibung

nie Verbandsgemeinde Monta­baur stellt zum nächstmöglichen

Zeitpunkt mehrere Teilzeitbeschäftigte für das

Hallen- und Freibad

als Aushilfskräfte ein.

Zum Aufgabenbereich gehören die Garderobenaufsicht so­wie Reinigungsarbeiten im Hallenbad. Der Einsatz erfolgt stundenweise im Rahmen des Dienstplanes in der Früh- und Spätschicht (auch an Sonn- und Feiertagen). Die Ein­stellung erfolgt zunächst befristet für ca. drei Monate. Evtl, kann sieb danach eine Festanstellung anschließend

Gesucht werden Personen, die an einer Teilzeitbeschäfti­gung interessiert sind. Die Bewerber(innen) müssen das Deutsche Rettungsschwimmerabzeichen in Sil­ber besitzen bzw. in der Lage sein, dieses kurzfristig zu erwerben.

Die Entlohnung erfolgt in Anlehnung an den Bundesman­teltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe.

Wenn Sie an der Stelle interessiert sind, bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild) bis zum

15.04.1994

bei der

Verbandsgemeindeverwaltung - Personalamt - Konrad-Adenauer-Platz 8 56410 Montabaur

Nähere Auskünfte erteilt das Personalamt der Verbands­gemeindeverwaltung unter der Nummer 02602/126.131.

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Natur & Umwelt Info

Die Verbandsgemeinde wird ab 1994 erstmalig einen Umwelt­preis verleihen. Die hierzu geltenden Richtlinien werden im folgenden veröffentlicht. Für weitere Informationen steht Ih­nen die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Zimmer 206, Durchwahl02602/126.196, zur Verfügung.

Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises

der Verbandsgemeinde Montabaur

1. Ziel des Umweltpreises

Die natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen sind be­droht. In zunehmendem Maße greift der Mensch in Naturkreis­läufe ein, belastet die Atmosphäre, das Wasser, den Boden, nimmt schwächeren Lebewesen den Lebensraum, schädigt Pflanzen, Tiere und schließlich sich selbst, dadurch, werden zwangsläufig die natürlichen Lebensgrundlagen bedroht.

An diesem yorgang ist jeder Mensch beteiligt, jeder in seinem Lebensbereich ist Mitverursacher der Umweltschäden. Auch jeder Bewohner der Verbandsgemeinde ist somit mitverant­wortlich für die Erhaltung der Natur - weltweit und hier in unserem Heimatraum. Alle sind dazu aufgerufen, an ihrem Platz das für sie Mögliche zu tun die Schäden abzumildern und zu einer umweltschonenden Entwicklung beizutragen.

Auch in der Verbandsgemeinde Montabaur gibt es viele Men­schen, die sich für die Umwelt engagieren und die in ihrem Handeln anderen ein Vorbild sein können. Ihr beispielhaftes Engagement soll darum belohnt werden und in die Offentlich- Keit gebracht werden und so vielleicht Ansporn zum Mitma- cnen sein.

, ® r Umweltpreis soll dazu beitragen, daß mehr Menschen si a n^ r İ gl ^ ll ? n , Verantwor t^g bewußt werden, daß sie i _£i, c !?- es um weltschonender gestalten und d

sie sich für die Erhaltung unserer Natur aktiv einsetzen.

2. Personenkreis der Preisträger

xr , ^gen errunen oder .Neuerung

mit finanziellen Nutzen vermarkten. Er prämiiert vielme

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Nr. 12/94

das alltägliche, umweltbewußte Verhalten, woran sich jeder Bewohner der Verbandsgemeinde beteiligen kann .

Der Preis wird daher vergeben an:

- Schulen

- Kindergärten

- gemeinnützige Vereine und Verbände

- Junioren- und Seniorengruppen Gruppen und Privatpersonen

die innerhalb der Verbandsgemeinde ihren Sitz haben. Gemeinden, Firmen und Verbände nach § 29 BNatG sind ausgeschlossen.

3. Preiswürdige Leistungen

Der Umweltpreis prämiiert Leistungen, Maßnahmen oder Projekte, die in besonderer Weise dem Umweltschutz dienen bzw. dazu geeignet sind, das Umweltbewußtsein positiv zu beeinflussen.

Sie sollten Modellcharakter haben oder Anlaß für weitergehen- de Maßnahmen sein (Initialzündung) oder es sollte von ihnen ein besonderer ökologischer Nutzen ausgehen.

4. Vergabe des Preises und Preishöhe

Der Preis wird alle zwei Jahre - erstmals im Jahre 1994 - vergeben.

Der Umweltpreis beträgt 3.000,00 DM und kann auch als Sachpreis vergeben werden. Er kann auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Es sollten jedoch nicht mehr als drei Preis­träger ausgewählt werden.

Der Geldpreis darf vom Preisträger nur sachgerecht im ökolo­gischen Sinn verwendet werden.

5. Ausschreibung des Umweltpreises

Der Umweltpreis wird zum Anfang des jeweiligen Jahres ausgeschrieben. Dazu werden im Wochenblatt die Vergabe­richtlinien veröffentlicht und erläutert.

Bei der Ausschreibung können bestimmte Problemkreise (wie 1 z.B. Schaffung von Biotopen oder Umweltschutz im Haushalt oder Energiesparen usw.) sowie Zielgruppen (wie z.B. Kinder­gärten, Schulen, usw. besonders festgelegt werden.

6. Vorschläge und Bewerbungen

Bis Mitte Juli können Bewerbungen eingereicht oder Personen und Gruppen als Preisträger vorgeschlagen werden. Die Be­werbung/der Vorschlag muß schriftlich erfolgen, möglichst mit näheren Informationen oder Bildern.

7. Jury

Die Jury des Umwältpreises sollte mit je einem Mitglied aus den Fraktionen und der im Umweltbeirat vertretenen Umwelt­schutzverbände sowie dem Umweltberater/in der Verbandsge­meinde Montabaur besetzt werden.

Sie prüft sorgfältig alle Vorschläge und Bewerbungen und wählt daraus, die Preisträger aus. Bei Bedarf können die - betroffenen Personen oder Gruppen angehört oder Sachver­ständige hinzugezogen werden.

Auf die Verleihung des Preises besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Darüber hinaus können Mitglieder des Umweltbeirates an dem Wettbewerb nicht teilnehmen.

8. Preisvergabe 1

Der Umweltpreis wird am Ende des Jahres im Rahmen einer. Feierstunde vom Bürgermeister verliehen. '

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Das Land Rheinland-Pfalz fordert auf der Grundlage des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes die Mo­dernisierung von Mietwohnungen. Hierbei ist insbesondere folgendes zu beachten:

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Förderungsfähig sind alle Mietwohnungen und alle miet-' ähnlich genutzten Wohnungen, die zur dauernden Füh­rung eines Haushaltes geeignet und bestimmt sind.

2.2 Von der Förderung ausgeschlossen sind alle Wohnungen, Wohnheime und einzelne Wohnräume im Eigentum von Gebietskörperschaften mit Ausnahme der Mietwohnun­gen kommunaler Gebietskörperschaften.

3. Förderungsfähige Maßnahmen

3.1 Gefordert wird die Modernisierung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert der, Mietwohnungen nachhaltig erhöhen, insbesondere durch Verbesserung ! -

- des Zuschnitts der Mietwohnung,

- der Belichtung und Belüftung,