Montabaur
0 “Die Verwaltung informiert”
Zuschuß für Jugendarbeit in Vereinen
Seit dem 01.01.1980 gelten für den Bereich der Stadt Montabaur die Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit. Anträge auf Gewährung von Zuschüssen können für 1994 bis zum 1. April 1994 gestellt werden.
F ör derungsvor aussetzungen:
1. Zuschüsse werden nur an Vereine und Jugendgemeinschaften mit mindestens 10 jugendlichen Mitgliedern, die Einwohner von Montabaur sind und das 19. Lebensjahr am 31.12. des Jahr es der Antragstellung nicht vollendet haben, gezahlt.
2. Die Stadt Montabaur gewährt den Vereinen, bzw. Jugendgemeinschaften für jedes jugendliche Mitglied (Stichtag der Mitgliedschaft ist der 01.01. des Jahres, für das der Antrag gestellt wird) Zuschüsse.
3. Der Zuschußbetrag besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 200 DM je Verein, bzw. Jugendgemeinschaft. Dieser Betrag erhöht sich für jeden Jugendlichen um 15 DM.
Anträge sind bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, Zimmer 204 a, einzureichen. Dem Antrag ist eine Aufstellung mit Angabe der Vor- und Zunamen, der Geburtsdaten und der Anschriften für die Mitglieder, für die der Zuschuß gewährt werden soll, beizufügen.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, daß der 01.04.1994 eine Ausschlußfrist darstellt. Anträge, die nach diesem Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Natur & Umwelt Info
Jetzt wandern sie wieder—die Kröten
Sobald die ersten milderen Tage kommen, beenden die frühlaichenden Amphibien, wie Erdkröten, Teichmolche und Grasfrösche ihre Winterstarre. Wie alle Amphibien und Reptilien überstehen sie die kalte Jahreszeit an einem möglichst frostsicheren Ort: im Boden, in Baumhöhlen, unter Stein-, Laub- und Reisighaufen u.a.m. Erdkröten hat man bis zu drei Meter tief in selbstgegrabenen Höhlen gefunden. Mit Einsetzen der ersten milden Witterung im März und den ersten feucht-wärmeren Tagen verlassen sie ihre Verstecke und machen sich auf den Weg zu ihrem Laichgewässer. Erdkröten haben die Eigenschaft ihren Laich stets in das Gewässer zu legen, in dem sie selbst groß geworden sind. Dafür nehmen sie im Frühjahr auch längere Anmarschwege (bis zu zwei Kilometer) in Kauf. Hierbei müssen sie nicht selten Straßen und Wege überkreuzen, die für sie eine große Gefahrenquelle darstellen.. Zu Hunderten werden sie hierbei überfahren, da sie beim Überqueren der Straße einen relativ langen Zeitraum beanspruchen und damit zwangsläufig nur mit sehr viel Glück dem zahlreichen Verkehr entkommen. Manchmal haben die Weibchen auch bereits das Männchen zu tragen, wodurch ihr Fortkommen nochmals erschwert wird. Um hier die Verluste zu verringern stellen Naturschützer oftmals an wichtigen Punkten sogenannte Krötenschutzzäune auf. Bei neugebauten Straßen werden oft Krötenschutzzäune fest installiert und die Krötenwanderung durch Tunnelführungen unter der Straße sicher auf die andere Seite gelenkt. Diese Möglichkeiten können jedoch nicht überall zur Anwendung kommen. Deshalb die Bitte an alle Autofahrer/ innen: Richten Sie ihre Fahrweise so aus, daß die Natur und ihre Geschöpfe auch eine Chance haben. Die unscheinbaren Kröten wandern stets im Dunkeln und sind dann schwer zu erkennen. Bei Gefahr verhalten sie sich still. Nur bei vorsichtiger Fahrweise kann man ihnen ausweichen. Wo möglich, kann man vielleicht sogar die ein oder andere Strecke, die durch Krötenwanderung besonders frequentiert wird, meiden und statt dessen eine Zeitlang einen weniger von Kröten genutzten Weg fahren. Und an den aufgestellten Warnschildern »Vorsicht - Krötenwanderung« sollte man besonders vorsichtig fahren, nicht nur den Kröten zuliebe, sondern auch, weil hier oftmals in der Dunkelheit von ehrenamtlichen Helfern die Kröten gesammelt und sicher über die Straße gebracht werden. Diese Arbeit sollten wir zumindest durch unser Verhalten
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Nr. 9/94
unterstützen und die Helfer nicht noch in unnötige Gefahr bringen.
Wer sich aktiv am Schutz der Kröten beteiligen will, kann sich unter der unten angegebenen Telefonnummer melden. Freiwillige Helfer sind eine wichtige Unterstützung im Naturschutz. Insbesondere für den Bereich Heilberscheid soll an einer bisher noch nicht geschützten, von Kröten jedoch stark frequentierten Stelle eine Schutzmaßnahme durchgeführt werden und hierfür werden ganz aktuell Helfer gesucht. Naturschutz braucht Unterstützung!
Die Umweltberaterin der Verbandsgemeinde Montabaur, Constanze Wunderlich, Telefon 02602/126.196.
Bürgerbeauftragter in Montabaur
Am 08.03.1994 hat der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz, Herr Walter Mallmann, im Dienstgebäude der Kreisverwaltung in Montabaur einen Sprechtag. Wer von der Möglichkeit einer persönlichen Vorsprache Gebrauch machen möchte, wird gebeten, sich schriftlich oder fernmündlich unter kurzer Angabe des Sachverhaltes, auf den sich die Eingabe bezieht, bis spätestens 03.03.1994 mit der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises in 56410 Montabaur, Frau Hofmann, Peter-Altmeier-Platz 1, Telefon 02602/124-302, in Verbindung zu setzen. Jeder Ratsuchende erhält rechtzeitig einen genauen Termin für seine Vorsprache.
Aufruf zur Haussammlung für Kriegs - und Zivilblinde
Vom 12. März 1994 bis zum 22. März 1994 führt der Landesblindenverband Rheinland-Pfalz e.V. seine Haussammlung für Kriegs- und Zivilblinde durch.
Als Schirmherr möchte ich daraufhinweisen, daß der Verband dringend auf unsere Unterstützung angewiesen ist. Nur dann kann er die notwendige Hilfe zur Selbsthilfe für die rund 4000 erblindeten Mitbürgerinnen und Mitbürger unter uns in ausreichendem Maße leisten.
Diese Hilfe besteht zum Beispiel in Hausbesuchen, Blindenschrift-Lehrgängen und blindengerecht aufbereiteten Informationen in Punktschrift oder auf Tonträgern.
Der Verband unterstützt mit seiner Tätigkeit zugleich ein wichtiges Ziel der Politik der Landesregierung: den unterschiedlichen Lebenslagen von Menschen Rechnung zu tragen und gerade Sehbehinderten mit Hilfe und Unterstützung ein selbstbestimmtes Leben zu sichern. Er trägt wesentlich dazu bei, daß Menschenwürde auch bei Blindheit kein leeres Wort bleibt.
Deshalb bitte ich alle Mitbürgerinnen und Mitbürger, die wichtige Arbeit des Blindenverbandes Rheinland-Pfalz e.V. durch einen großzügigen finanziellen Beitrag zu unterstützen.
Rudolf Scharping, Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz
m_ “Erwachsenenbildung”
Wochenendfahrt der VHS Montabaur zur
Lueas-Cranach-Ausstellung Die VHS Montabaur lädt alle kunstinteressierten Personen zu einer Wochenendfahrt am 28./29. Mai 1994 nach Bamberg und Kronach ein. Folgendes Programm ist vorge- sehen*
Samstag, 28. Mai 1994:
07.00 Uhr AbfahrtMontabaur/Fröschpfort(abParkplatz
Omnibus Schneider)
10.45 Uhr zweistündige Stadtführung in Bamberg Mittagspause
nachmittags Führung durch Kloster Banz - Besichtigung der Basilika Vierzehnheiligen (Wallfahrtskirche/Baumeister Balthasar Neumann) Sonntag, 29. Mai 1994:
09.00 Uhr Stadtführung Kronach
10.00 Uhr Führung Festung Rosenberg
11.00 Uhr Führung durch die Lucas-Cranach-Ausstellung
Mittagspause
nachmittags Besichtigung der Kunstsammlung auf der Veste Coburg
Kosten für Übernachtung / Halbpension / Fahrt, alle Eintritte und Führungen 185,- DM.
Da die Option im Hotel bereits am 21. März 1994 ausläuft, bitten wir um umgehende Anmeldung bei der VHS-Ge- schäftsstelle, Telefon 02602/126.105, Rathaus Montabaur.

