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Montabaur

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Nr : . 9/94-

Öffentl. Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur

Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am

Donnerstag, dem 10. März 1994 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.

Tagesordnung

I. Nichtöffentliche Sitzung:

1. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Ettersdorf

2. Grundstücksangelegenheiten

3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Öffentliche Sitzung:

chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlan­gen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnach­teile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

1. Bericht des Bürgermeisters

2. Nachwahl eines Ausschußmitgliedes in den Kulturaus­schuß

3. Bildung eines Eigenjagdbezirkes aus der bisherigen Jagd­genossenschaft II, Jagdbogen 3

4. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Ettersdorf

5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Himmel­feld« für das Flurstück Nr. 226/2 (Flur 39)

6. Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnun­gen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Monta­baur für das Haushaltsjahr 1992 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten

7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Monta­baur für das Haushaltsjahr 1994 sowie Investitionspro­gramm für die Jahre 1993 bis 1997

8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen

56410 Montabaur, 29.02.1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise auf Fraktionssitzungen

Zur Vorbereitung auf o.g. Sitzung finden folgende Fraktions­sitzungen statt:

CDU: Montag, 7. März 1994, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Althau), Telefon 02602/126.157

SPD: Montag, 7. März 1994, 18.30 Uhr im Soziälraum des Rathauses, Telefon 02602/126.188

FWG: Dienstag, 8. März 1994, 19.30 Uhr im Sozialraum des Rathauses, Telefon 02602/126.188

Öffentliche Bekanntmachung

Bebauungsplanänderung »Große Alberthöhe IV« £ d. Flurst. 410/20 u. 410/13 der Stadt Montabaur

hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)

Die vom Stadtrat Montabaur am 16.09.1993 als Satzung be­schlossene Bebauungsplanänderung »Große Alberthöhe IV« f. d. Flurst. 410/20 u. 410/13 wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreis­verwaltunghat am 13.01.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die Bebauungsplanänderungsuüterlagen können bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanände­rung Auskunft verlangen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form vor Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht inner­halb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma­

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich un­ter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverlet­zung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.

Der Geltungsbereich der Planänderung ist aus der nachste­hend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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Durch diese Veröffentlichung wird die Bekanntgabe im Wo­chenblatt vom 18.02.1994 ersetzt, da darin die falsche Plan­skizze abgedruckt wurde.

.56410 Montabaur, 22. Februar 1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister