Montabaur
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Nr : . 9/94-
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Bekanntmachung Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur
Die nächste Sitzung des Stadtrates der Stadt Montabaur findet am
Donnerstag, dem 10. März 1994 nichtöffentliche Sitzung um 17.30 Uhr öffentliche Sitzung um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Altbau) statt.
Tagesordnung
I. Nichtöffentliche Sitzung:
1. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Ettersdorf
2. Grundstücksangelegenheiten
3. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen II. Öffentliche Sitzung:
chung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. ■
§ 44 Abs. 4 BauGB:
Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
1. Bericht des Bürgermeisters
2. Nachwahl eines Ausschußmitgliedes in den Kulturausschuß
3. Bildung eines Eigenjagdbezirkes aus der bisherigen Jagdgenossenschaft II, Jagdbogen 3
4. Errichtung eines Dorfgemeinschaftshauses Ettersdorf
5. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes »Himmelfeld« für das Flurstück Nr. 226/2 (Flur 39)
6. Beratung und Beschlußfassung über die Jahresrechnungen der Stadt Montabaur und des Hospitalfonds Montabaur für das Haushaltsjahr 1992 und über die Entlastung des Bürgermeisters und der Beigeordneten
7. Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadt Montabaur für das Haushaltsjahr 1994 sowie Investitionsprogramm für die Jahre 1993 bis 1997
8. Verschiedenes, Bekanntgaben, Anfragen
56410 Montabaur, 29.02.1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweise auf Fraktionssitzungen
Zur Vorbereitung auf o.g. Sitzung finden folgende Fraktionssitzungen statt:
CDU: Montag, 7. März 1994, 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses (Althau), Telefon 02602/126.157
SPD: Montag, 7. März 1994, 18.30 Uhr im Soziälraum des Rathauses, Telefon 02602/126.188
FWG: Dienstag, 8. März 1994, 19.30 Uhr im Sozialraum des Rathauses, Telefon 02602/126.188
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »Große Alberthöhe IV« £ d. Flurst. 410/20 u. 410/13 der Stadt Montabaur
hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Stadtrat Montabaur am 16.09.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »Große Alberthöhe IV« f. d. Flurst. 410/20 u. 410/13 wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltunghat am 13.01.1994 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die Bebauungsplanänderungsuüterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form vor Schriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntma
§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend gemacht worden ist.
Der Geltungsbereich der Planänderung ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
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Durch diese Veröffentlichung wird die Bekanntgabe im Wochenblatt vom 18.02.1994 ersetzt, da darin die falsche Planskizze abgedruckt wurde.
.56410 Montabaur, 22. Februar 1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

