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Montabaur

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Nr. 7/94

§ 44 Abs. 4 BauGB:

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in

Absatz 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigefiihrt wird.

§ 24 Abs. 6 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) (Auszug):

Eine Verletzung der Bestimmungen über

1. Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1) und

2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34)

ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter

Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Gemeindeverwaltung geltend

gemacht worden ist. .

Der Geltungsbereich der Planänderung umfaßt ein Gebiet, das begrenzt wird

im Norden: von der Lahnstraße, dem Wirtschaftsweg Nr. 5808/1 und 5801 im Osten: vom Wirtschaftsweg Nr. 5658 (Waldrandweg)

im Süden: vom Wirtschaftsweg Nr. 3060 im Westen: vom Wirtschaftsweg Nr. 5650/3

Der Änderungsbereich ist aus der nachstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.

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56412 Nentershausen, 2. Februar 1994

Perne, Ortsbürgermeister

WM

Nomborn

Nombomer Kirmesausschuß tagt

Die nächste Sitzung des Kirmesausschusses findet am Freitag, 18. Februar, um 19.00 Uhr, im »Florian« statt.

ELBERTGEMEINDEN

JFG Elbert-WeJschneudorf-Horbach

Großer Erfolg für unsere Eil Jugendmannschaft. Unter 60 teilnehmenden Mannschaften wurde die Endrunde der besten sechs Teams im Kreis erreicht. Die Endrunde wird am 26.02.94 ab 14.00 Uhr in Dierdorf ausgetragen.

Niederelbert

Öffentliche Bekanntmachung

Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderates Niederelbert fin­det am. Donnerstag, dem 24.02.1994, um 20.00 Uhr, im Sit­zungssaal des Rathauses statt.

Tagesordnung

Öffentliche Sitzung

1. Beratung und Beschlußfassung über die Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteuern (Grundsteuer A und B)

2. Beratung und Beschlußfassung über den Ausbau der Nord­straße (Einmündung der Horresser Straße - Einmündung der Neustraße) - siehe Erläuterung zur Tagesordnung -

3. Beratung und Beschlußfassung über die Aufstellung des Bebauungsplanes »Im Hardtfeld«;

hier: 1. Auswertung der im Rahmen der Offenlage vorge­brachten Bedenken und Anregungen

2. Zustimmungsbeschluß

3. Satzungsbeschluß gern. § 10 BauGB

4. Beratung und Beschlußfassung über die Auftragsvergabe für die Straßenplanung im Naubaugebiet »Im Hardtfeld« sowie im Gewerbegebiet »Stockland II«

5. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag von Herrn Joachim Kemme, Stocklandhof, auf Errichtung eines Güllebehälters auf dem Flurstück 38 in Flur 15

6. Beratung und Beschlußfassung über einen Antrag von Herrn Erich Keul, Herbergstraße 1, auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes »Auf der Schla« und »Im Herberg« für das Flurstück 60/13 in Flur 9

7. Beratung und Beschlußfassung über die Teilnahme am Wettbewerb »Unser Dorf soll schöner werden« für das Jahr 1994

8. Beratung und Beschlußfassung über die Vergabe der Be­pflanzungsmaßnähmen in der Südstraße und in der Wie­senstraße