Montabaur
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Nr. 7/94
Alte Herren Eisbachtal G. G.
Samstag, 19. Februar
14.30 Uhr: Sportfreunde Eisbachtal - SC Hauenstein (Spiel der Oberliga Südwest. Der 6:1-Kantersieg gegen Schiffweiler läßt hoffen, daß unsere Mannschaft gegen den seit 19 Spielen und auswärts überhaupt noch ungeschlagenen Emporkömmling aus der Westpfalz mit einem Sieg ihr Punktekonto ausgleicht. 15,00 Uhr: JSG Bad Ems/Arzbach • B-Jugend Sportfreunde Eisbachtal (Spiel der Bezirksliga Ost in Arzbach).
Sonntag, 20. Februar
ab 09.00 Uhr: Endrunde der Hallen-Kreismeisterschaften der B-Jugend in Halle I der Montabaurer Kreissporthalle. Sportfreunde Eisbachtal I und II treffen auf EGC Wirges I und II, FV Engers und VfL Oberbieber.
ab 13.40 Uhr: Vorschlußrunde der Hallen-Kreismeisterschaften der D-Jugend in Halle II der Montabaurer Kreissporthalle. Sportfreunde Eisbachtal treffen auf JSG Ellingen I, JSG Dierdorf, JSG Asbach, JSG Bad Hönningen und VfL Oberbieber. • ab 13.45 Uhr: Endrunde der Hallen-Kreismeisterschaften der' A-Jugend in Halle I der Montabaurer Kreissporthalle. Sportfreunde Eisbachtal I und II treffen auf EGC Wirges I und II, FV Engers und SV Neuwied.
Katholisches Bildungswerk Westerwald
Nomborn
Thema: Kind sein - Mensch werden
- Entwicklung und Verwandlung bis zum Schulalter
- Wie kann ich mein Kind besser begleiten?
Termin: Dienstag, 22.02.1994, 20.00 Uhr
Ort: Nomborn, Gemeindehaus
Leitung: Michael Knopp,
Lehrer an der Waldorfschule Neuwied Nähere Auskünfte: Christine Mai, 06485-4144
Nomborn/Heilberscheid - Frauen Thema: Theologisch-religiöses Tagesseminar
Unser Leben - unser Glauben Termin: Montag, 21,02.1994, 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Ort: Limburg, Exerzitienhaus der Pallottiner
Leitung: Sr. Helga, Limburg
Nähere Auskünfte: Kath. Pfarramt Niedererbach, 06485-232
Girod
Fundsache
Bei der Ortsgemeinde Girod wurde eine grüne Mülltonne als Fundsache abgegeben. Der Verlierer kann die Fundsache während der Dienststunden bei der Ortsgemeinde abholen.
gez. Hannappel, Ortsbürgermeister
Ferienspiele in Girod
vom 06. bis 08. April 1994
Liebe Kinder,
wir laden Euch recht herzlich ein, in diesem Jahr bei unseren Ferienspielen mitzumachen.
Mitmachen könnt Ihr alle, wenn Ihr zwischen 6 und 12 Jahre alt seid. Die Ferienspiele finden jeweils am 6,/8. April von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bisT6.00 Uhr statt. Wir haben für Euch viele schöne Spiel- und Bastelarbeiten, einen Film und ein Abschlußfest vorbereitet. Am 7. April gibt's dann noch eine Tagesfahrt in ein Bergwerk und nach Braunfels (Tierpark und/oder Schloß).
Anmeldeschluß ist der 15. März 1994. Die Anmeldungen gibt's bei: Frau Reßmann, Bornwiese 3, 56412 Girod. JugendpfLegerin der VG-Montabaur
Großholbach
Mißbrauch von Notrufen
Am 05.02.94, gegen 19.17 Uhr, wurde aus der Telefonzelle Hauptstraße - Ecke Bergstraße mißbräuchlich em Notruf ausgelöst, wodurch Polizei und Feuerwehr, sowie Krankenwagen ausrückten.
Wer hierzu Angaben machen kann,- wende sich bitte an die Polizeiinspektion, 56410 Montabaur, Koblenzer Straße 15.
Am Samstag, dem 19.02.1994, um 17.00 Uhr, spielen wir in der Kreissporthalle II in Montabaur, gegen unsere Sportfreunde aus Ettersdorf, Spielkleidung weiß/rot.
Heilberscheid
MGV Waldeslust Heilberscheid
Wie bereits angekündigt, findet die Jahreshauptversammlung des MGV Waldeslust am Donnerstag, dem 24.02.1994, um 20.00 Uhr in der Gaststätte Wolf statt. Hierzu sind alle Mitglieder recht herzlich eingeladen.
Nentershausen
Sammlung für Kriegsgräber im Ausland erfolgreich abgeschlossen!
Der Beauftragte des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Dieter Kranz, hat mitgeteilt, daß in unserer Gemeinde aus Anlaß der im November vergangenen Jahres stattgefundenen Haus- und Straßensammlung der Betrag von 608,85 DM zustande gekommen ist. Ein gutes Ergebnis.
Mein besonderer Dank gilt den Schülern der Freiherr-vom- Stein-Schule Nentershausen unter der Leitung von Herrn Berthold Ortseifen mit seinen Schülern Semra Yildiz, Mesut Öksüz, Alexander Klimke, Sandra Schneider, Martina Kolb, Sandra Wiek, Matthias Müller, Mario Rubel, Boris Kremer und Marco Kettner und allen Spendern unserer Gemeinde.
Möge die Arbeit des Volksbundes weiterhin zur Versöhnung aller Menschen und zur Erhaltung des Friedens beitragen.
Perne, Ortsbürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplanänderung »In den Wolfen - Am hohen Rain« der Ortsgemeinde Nentershausen hier: Inkrafttreten gemäß § 12 des Baugesetzbuches (BauGB)
Die vom Ortsgemeinderat Nentershausen am 18.06.1993 als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung »In den Wolfen - Am hohen Rain« wurde der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises gemäß § 11 BauGB angezeigt. Die Kreisverwaltung hat am 13.12.1993 (Az. 6a/60, 610-13) erklärt, daß die Bebauungsplanänderung Rechtsvorschriften nicht verletzt. Die Bebauungsplanänderungsunterlagen können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) von jedermann eingesehen werden. Jedermann kann über den Inhalt des Bebauungsplanes bzw. der Bebauungsplanänderung Auskunft verlangen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Es wird daraufhingewiesen, daß die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist.
Mängel der Abwägung sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. .
§ 44 Abs. 3 BauGB (Auszug):
Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, daß er die Leistung.der Entschädigung, schriftlich bei dem Ent^chädigungspflichtigen beantragt.

