Montabaur
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Nr. 6/94
Gackenbach
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Jahr 1994 vom 07.02.1994
I.
Der Ortsgemeinderat hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 01.02.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im
Verwaltungshaushalt
in der Einnahme von in der Ausgabe von
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf
festgesetzt.
§2
561.000,- DM 561.000,- DM
355.000,-DM 355.000,- DM
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite auf 158.000,-- DM
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
§3
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer:
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 250 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer:
nach Gewerbeertrag und Gewerbekapital 300 v. H.
3. Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:
für den ersten Hund 36,- DM für den zweiten Hund 54,- DM für jeden weiteren Hund 72,- DM
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Die nach § 95 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderliche Genehmigung zu folgenden Teilen der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Gackenbach für das Haushaltsjahr 1994 wird hiermit erteilt: Zu dem Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 158.000,- DM.
56410 Montabaur, 01.02.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.1994 bis 24.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, den 07.02.1994 Ortsgemeindeverwaltung Gackenbach (S.)
gez. Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Ortsbürgermeister von Gackenbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von
Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).
Dienststunde fallt aus
Die Dienststunde am Freitag, dem 11. Februar 1994 fällt wegen einer anderweitigen Verpflichtung aus. Ich bitte um Beachtung.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Maskenball und Eiersammeln
Auch in Gackenbach stehen die närrischen Tage vor der Tür. Der Männergesangverein »Cäcilia« und die Vereinswirtin laden ganz herzlich zum traditionellen
Rosenmontag-Maskenball
ein, der ab 20.11 Uhr im Gasthaus »Zum Wiesengrund« stattfindet.
Die Sänger freuen sich auf alle Gackenbacher Narren; natürlich sind auch Gäste aus nah und fern herzlich willkommen. Zum Tanz und zur musikalischen Unterhaltung spielt das »Westerwald-Duo«.
Am Fastnachts-Dienstag geht es weiter!
Alle Närrinnen und Narren versammeln sich um 12.00 Uhr zum Eintopf-Empfang im Gasthaus »Zum Wiesengrund«.
Um 13.00 Uhr startet dann der Umzug durch das ganze Dorf unter dem Motto:
Ho ho ho, die Fassenacht es do!
Druw aus dem Hengeishaus hold en Korw voll Ajer raus. Nach dem Umzug sind alle Gackenbacher zum Eieressen in das Gasthaus »Zum Wiesengrund« ganz herzlich eingeladen.
Weidenfeiler, Ortsbürgermeister
Sammlung für Soldatengräber
Wie mir der Beauftragte des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge, Dieter Kanz, mitgeteilt hat, haben in unserer Gemeinde die Bürger im November vergangenen Jahres 390,- - DM gespendet.
Den Sammlern Alfons Weidenfeller, Christian Born, Uwe Schmidt und Günther Schneider sowie allen Spendern möchte ich im Namen des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge meinen herzlichsten Dank aussprechen.
Weidenfeller, Ortsbürgermeister
Horbach
Gemeindearbeiter für nebenberufliche Tätigkeit gesucht
Für nebenberufliche Tätigkeit beschäftigt die Ortsgemeinde Horbach einen Gemeindearbeiter. Hierfür wird eine geeignete Person in einem nebenberuflichen Arbeitsverhältnis eingestellt. Lohn nach besonderer Vereinbarung. Interessierte Personen können sich umgehend beim Ortsbürgermeister melden bzw. vorstellen.
gez. Wilhelmi, Ortsbürgermeister
MGV »Cäcilia« Horbach
Preismaskenball am Fastnachtsonntag im Buchfinkenzentrum
Alle Helfer für den Auf- und Abbau sowie Thekendienste, bitte entsprechend dem Einsatzplan mithelfen.
Spvgg. Horbach
Arbeitseinsatz am Sportplatz
Am Samstag, dem 12. Februar 1994, 09.30 Uhr, findet ein Arbeitseinsatz am Sportplatz statt. Wir hoffen, zahlreiche Helfer begrüßen zu können. Besonders die Aktiven aller Mannschaften sind angesprochen. Entsprechende Gerätschaften (Rechen, Fächer etc.) sind mitzubringen.
Übrigens, es gibt auch was zu trinken!
Hübingen
Fastnachtsumzug in Hübingen
Der diesjährige Fastnachtsumzug findet wie jedes Jahr am

