Montabaur
Nr. 6/94
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3. Verschiedenes
56335 Neuhäusel, den 05.02.1994
gez. Hümmerich, Verbandsvorsteher
Sammlung für Kriegsgräber im Ausland erfolgreich abgeschlossen!
Der Beauftragte des Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsor- ge, Dieter Kanz, teilt mir mit, daß in unserer Gemeinde aus Anlaß der im November vergangenen Jahres stattgefundenen Haus- und Straßensammlung der stolze Betrage von 1.200,- DM zustande gekommen ist.
Mein besonderer Dank gilt dem engagierten Sammler, Paul Fischer und den Spendern unserer Gemeinde.
Möge die Arbeit des Volksbundes weiterhin zur Versöhnung aller Menschen und zur Erhaltung des Friedens beitragen.
Schmidt, Ortsbürgermeister
Politischer Aschermittwoch
Der CDU-Ortsverband Simmern lädt alle Mitglieder mit Partner, sowie alle interessierten Bürgerinnen, zum traditionellen CDU-Heringsessen am 16.02.1994, 20.00 Uhr, in die Gaststätte Hilpisch anschließender politischer Diskussion herzlichst ein. Als Referentin erwarten wir aller Wahrscheinlichkeit die Landtagsabgeordnete Ulla Schmidt.
Katholisches Pfarramt Neuhäusel-Simmem
Der Pfarrgemeinderat Simmern veranstaltet in Zusammenarbeit mit dem Kath. Bezirksamt Westerwald einen Bastelkurs für Stoffpuppen (K. Kruse-Art)
Beginn: 03. März 1994 - 19.00 Uhr
Wo: St. Rochusheim, Görgenstraße
Dauer: 5 Abende
Info und Anmeldung: E. Schönberger - Tel.: 8153
Freiwillige Feuerwehr Simmern
Jahreshauptversammlung der FFw Simmern am 26.02.1994
Die diesjährige Jahreshauptversammlung der FFw Simmern findet am 26.02.1994 um 20.00 Uhr in der Gaststätte »Hilpich« statt.
Karnevals - Club - Simmerner-Käs'cher e.V.
Donnerstag, 10.02.1994, 14.30 Uhr Schwerdonnerstag-Umzug.
Samstag, 12.02.1994, 15.00 Uhr im Haus Siebenborn Kindermaskenball, Eintritt DM 2,-. Wir bieten den Kindern 2 Stunden buntes Maskentreiben mit Programm.
Samstag, 12.02.1994, 20.00 Uhr im Haus Siebenborn »Großer Preismaskenball«, Eintritt DM 6,-.
In der Sektbar erwartet Sie Birgit und Simone.
Sonntag, 13.02.1994, 20.00 Uhr im Hotel Waldhof Hausmaskenball, Eintritt DM 5,-.
Gründung einer Ortsgruppe Simmern des VdK-Sozialverbandes
Da inzwischen vielen Bürgern bekannt ist, daß ich beim Versorgungsamt beschäftigt bin, werde ich häufig um Rat und Hilfe in Schwerbehinderten-Angelegenheiten angesprochen. Ich habe dies in der Vergangenheit gerne getan und werde dies auch in Zukunft gerne tun. Aus rein rechtlichen Gründen konnte ich dies jedoch nur in begrenztem Umfang machen. Unter dem Dach eines Sozialverbandes habe ich jedoch wesentlich größere Möglichkeiten zur Beratung und Betreuung von Behinderten.
Ich beabsichtige deshalb
am Freitag, dem 25.02.1994 um 20.00 Uhr im Hotel Waldhof eine Ortsgruppe Simmern des VdK-Sozialverbandes zu gründen mit dem Schwerpunkt der Betreuung und Beratung von Behinderten. Bei dieser Versammlung wird auch ein Vertreter des VdK-Kreisverbandes anwesend sein (Entweder der Kreisvorsitzende Herr Rudolf Gelhard oder die Kreisgeschäftsführe- rin Frau Helga Keller). Alle interessierten Simmerner Bürger lade ich hierzu schon jetzt recht herzlich ein.
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BUCHFINKENLAND
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Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Jahr 1994 vom 04.02.1994
I.
llie Verbandsversammlung hat aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419), dem Zweckverbandsgesetz vom 22.12.1982 (GVB1. S. 476) und dem § 7 der Satzung zur Errichtung und Unterhaltung eines Kindergartens für die Ortsgemeinden Gackenbach und Horbach vom 28.07.1992 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung Montabaur als Aufsichtsbehörde vom 01.02.1994 hiermit bekanntgemacht wird:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 261.000,- DM
in der Ausgabe auf 261.000,- DM
Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 0,- DM
in der Ausgabe auf 0,- DM
festgesetzt.
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Umlagebedarf für die Bewirtschaftung und Unterhaltung des Kindergartens beträgt 65.525,-- DM. Die Umlage 1994 ist nach der Zahl der Kinder, die aus den einzelnen Gemeinden den Kindergarten am 31.07. des Vorjahres besuchten (§ 7 Abs. 3 der Satzung) zu ermitteln.
Danach haben zu zahlen: Umlage
Kinder DM
Ortsgemeinde Gackenbach 12 18.721,-
Ortsgemeinde Horbach 30 46.804,-
42 65.525,-
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung Gegen die Haushaltssatzung des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach für das Haushaltsjahr 1994 werden keine Bedenken erhoben.
Montabaur, den 01.02.1994 Kreisverwaltung
des Westerwaldkreises Im Aufträge
Abt. 1 Az. 029/901-10 gez. Meckel
III.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 14.02.1994 bis 24.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Finanzabteilung, Zimmer 110, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags bis mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) öffentlich aus.
Gackenbach, 04.02.1994 gez. Weidenfeller
Der Vorsitzende des Kindergartenzweckverbandes Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. Die Ausschließungsgründe (§ 22 Abs. 1 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentlichen Bekanntmachung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Vorsitzenden des Kindergartenzweckverbandes Gackenbach/Horbach oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz - GemO - vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

