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Montabaur

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Nr. 5/94

Februar 1994, um 19.30 Uhr, Haus Horchheimer Höhe (Solda­tenheim), v.-Galen-Straße / Heerstraße, vorgeführt von Jochen Gebauer: Thema: »Südtirol« - ein Traum für Wanderer und Bergsteiger

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Strengere Abgasvorschriften für alte Heizungsanlagen

Was hat sich seit dem 1. Oktober geändert?

Wandern seit dem 1. Oktober 1993 unzählige alte Heizkessel auf den Schrottplatz? Diese Frage beschäftigt in letzter Zeit viele Haus- und Wohnungsbesitzer, die eine ältere Heizungs­anlage haben. Ende September liefen in den alten Bundeslän­dern die Übergangsfristen der 1. Verordnung zur Durchfüh­rung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) aus. Damit gelten für Heizungsanlagen, die bis Ende 1982 instal­liert wurden, verschärfte Grenzwerte für die Abgasverluste. Die Betreiber von Heizungsanlagen sind nun häufig verunsi­chert: Welche Konsequenzen hat es, wenn Ihre Anlage die strengeren Auflagen nicht erfüllt? Die Gasversorgung Wester­wald möchte dabei helfen, ein klares Bild von den möglichen Auswirkungen der Verordnung zu vermitteln.

Fachleute rechnen damit, daß bei etwa 500.000 alten Heizkes­seln in der Bundesrepublik die Abgasverluste zu hoch sind. Dies ist allerdings kein Grund zur Panik: Ergibt die Messung des Bezirksschornsteinfegermeisters, daß die Heizungsanlage die zulässigen Abgasverluste überschreitet, wird dem Betrei­ber eine sechswöchige Frist zur Behebung der Mängel gewährt. Möglicherweise reicht eine bessere Einstellung des Brenners oder ein Austausch von einzelnen Anlage-Komponenten schon aus, um die erforderlichen Grenzwerte zu erreichen.

Stellt der Bezirksschornsteinfegermeister allerdings bei der Wiederholungsmessung nach Ablauf der Frist fest, daß die Anforderungen nach wie vor nicht erfüllt werden, muß er dies bei der zuständigen Behörde - in der Regel also beim Bauauf­sichtsamt - melden. Er sendet der Behörde in diesen Fällen eine Durchschrift der Ergebnisse der ersten und der zweiten Messung zu.

Erst wenn die Auflagen nach einer weiteren vierwöchigen Frist immer noch nicht beachtet worden sind, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein und legt die Anlage still. Soweit wird es aber wohl nur in den seltensten Fällen kommen. Anhand des letzten Meßprotokolls des Schornsteinfegers oder einer Über­prüfung durch den Heizungsfachmann kann sich jeder Betrei­ber ein Bild vom Zustand seiner Anlage machen. Die Gas­versorgung Westerwald bietet allen Haus- und Wohnungsei­gentümern, die einen derartigen »Kesselveteranen« im Keller stehen haben, eine kostenlose Computeranalyse an; hierbei wird ermittelt, ob und in welchem Umfang die Ümstellung auf Erdgas Einsparungen ermöglicht.

Die umfassende Modernisierung der Heizungsanlage ist oft die beste Lösung. Veraltete Heizungsanlagen verursachen nicht nur unnötig hohe Schadstoff- und C02-Emissionen, sondern verbrauchen auch zuviel Energie. Ein Austausch des alten Kessels ist daher nicht nur unter Umweltschutzgesichtspunk­ten, sondern auch aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. Moderne Wärmeerzeuger wie z. B. Niedertemperaturkessel oder Gas-Brennwertgeräte haben einen wesentlich höheren Wirkungsgrad als ihre Vorgänger. Auf diese Weise kann man den Energieverbrauch und damit die Heizkosten meist deut­lich senken. Die Modernisierung zahlt sich deshalb häufig bereits nach wenigen Jahren aus.

Alle Interessenten können das Faltblatt »Tips und Themen« bei der Gasversorgung Westerwald anfordern, Telefon Num­mer 02624/910148.

Hyperaktive Kinder

Die Elternselbsthilfegruppe hyperaktiver Kinder trifft sich am Mittwoch, dem 09.02.94, um 20.00 Uhr im Pfarrheim in Mon­tabaur-Horressen.

Menschen, die sich für diese Selbsthilfegruppe interessieren, finden weitere Informationen und Unterstützung in der We- KISS, Telefon 02663/2540 oder Telefon 02602/17252 und Tele­fon 02602/18199.

Einweihung einer Wohngemeinschaft

für ehemalige Alkoholabhängige in Koblenz, Löhrstraße 53 am 08.02.1994

-Träger: Förderverein für die Psychosoziale Beratung- und Behandlungsstelle für Medikamenten- und Alkoholabhängige

e. V. Koblenz

Der Förderverein hat für Männer, die ihrer Alkoholabhängig­keit mit Entwöhnung und Langzeittherapie entgegengewirkt haben und nun den Teufelskreis - Sucht - Arbeitslosigkeit - Wohnungslosigkeit - Arbeitslosigkeit - Sucht - durchbrechen, eine Wohngemeinschaft (WG) eingerichtet, die den Wiederein­stieg in ein normales selbstverantwortliches Leben erleichtern soll.

Eine solche Wohngemeinschaft ist darauf angelegt, ihren Mie­tern den Start zu ermöglichen.

Während dieser Zeit ist die fachliche Betreuung erforderlich in Form als »Betreute WG«.

Die Anerkennung zur Betreuten WG ist beantragt. Nachdem das Land bereits zugestimmt hat, steht nur noch die Entschei­dung der Stadt Koblenz aus.

Ziel ist, daß die Bewohner der Betreuten WG innerhalb höch­stens zwei Jahre den Sprung in ihre Eigenständigkeit schaffen, in Arbeit kommen, persönliche Beziehungen aufbauen und dann Platz machen für den nächsten Hilfebedürftigen.

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Die Gesundheitskasse.

GESUNDES KANN AUCH LECKER SEIN

Wer kennt das nicht? Morgens bleibt kaum Zeit zum Früh­stück, mittags wird eine Currywurst mit Pommes verzehrt, und abends holt man sich einen Hamburger mit Tomaten­ketchup. Zwischendurch gibts höchstens mal einen Scho­koriegel als Zwischenmahlzeit. Wer sich so ernährt, befrie­digt zwar sein Hungergefühl, aber er enthält seinem Körper wichtige Nährstoffe vor, z.B. Kohlenhydrate, Eiweiße, Vita­mine, Ballast- und Mineralstoffe. Viele Jugendliche glauben immer noch, gesunde Ernährung bedeute ausschließlich Rohkost, Körner und Müsli zu essen. Dabei ist das Ange­bot an gesunden und ausgewogenen Mahlzeiten sehr viel­fältig. Es gibt jede Menge Gerichte, die den Körper nicht nür mit den notwendigen Nährstoffen versorgen, son­dern auch noch vorzüglich schmecken.

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