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Montabaur

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Nr. 5/94

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Öffentl. Bekanntmachungen

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Öffentliche Zustellung

Gemäß § 122 Abs. 3 und 4 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 1 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Zustellung in der Verwal­tung (LVwZG) und § 15 Abs. 1 Nr. a) und Abs. 2 des Verwal­tungszustellungsgesetzes des Bundes (VwZG) in der jeweils gültigen Fassung wird hiermit der Grundsteuer/-bescheid für das Haushaltsjahr 1994für nachstehende^) Steuerpflichtige^) öffentlich zugestellt:

zuletzt bekannte Anschrift:

Herr

Günter Pusch Josef-Schmidt-Straße 21 73663 Steiüa.ch

Der o.a. Steuerbescheid sowie dessen Begründung kann wäh­rend der Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, von den/ dem Steuerpflichtige^) eingesehen werden. Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Rathaus, I. Stock (Neubau), Zimmer 108, 56410 Montabaur, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Hinweis:

Der Steuerbescheid gilt zwei Wochen nach dem Tag dieser Bekanntmachung als bekanntgegeben (§ 122Abs. 4Satz3AO).

56410 Montabaur, 04.02.1994 Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur - Steueramt -

Vergabe von

Pirschbezirken/Jagdverpachtung

DasForstamt in 56335 Neuhäusel verpachtet ab dem 01.04.1994 durch Einholung schriftlicher Gebote die Niederwildjagd des staatlichen Eigenjagdbezirks Sporkenburg mit einer Größe von 244 ha auf 10 Jahre.

Die Pachtbedingungen mit Flächenangaben, Abschlußzahlen etc. können beim Forstamt eingesehen oder von dort angefor­dert werden.

Die Pachtgebote sind schriftlich in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift »Verpachtung des staatlichen Eigenjagdbe­zirks Sporkenburg« bis zum 11. März 1994, 14.00 Uhr beim Forstamt Neuhäusel einzureichen. Der Gebotspreis in DM/ha beinhaltet die Wildschadenspauschale. Die Eröffnung der Ge­bote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 11.03.1994 auf dem Geschäftszimmer des Forstamts Neuhäusel um 14.00 Uhr. Desweiteren werden at> dem 01.04.1994 staatl. Pirschbezirke vergeben. Nähere Informationen erhalten Sie auf Anfrage zugesandt.

Bewerbungen für die Vergabe von entgeltlichen Jagderlaub­nisscheinen für Pirschbezirke sind bis zum 11. März 1994, 14.00 Uhr beim Forstamt Neuhäusel einzureichen.

Bei mehreren geeigneten Pirschbezirksbewerbern erfolgt die Vergabe durch das Forstamt per Losentscheid, vorbehaltlich der Zustimmung der Forstdirektion.

Der Bieter bzw. Pirschbezirksbewerber hat folgende Nachwei­se zu erbringen:

1. Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz

2. Nachweis, daß der Bieter/Bewerber weder Jagdausübungs­berechtigter noch Inhaber einer entgeltlichen Jagderlaub­nis ist.

Zusätzlich für Pirschbezirksbewerber: Nachweis, ob der Bewerber seitdem 01.04.1991 Inhaber eines Pirschbezirks ist bzw. war.

3. Nachweis der Jagdpachtfähigkeit

4. Zusätzlich für Bieter des staatl. Eigenjagdbezirks: Erklä­rung über die zur Verfügungstellung eines brauchbaren Jagdhundes.

Neuhäusel, den 25.01.1994

gez. Schlüter, Oberforstrat

Fischereiverpachtung

Das Forstamt Neuhäusel in 56335 Neuhäusel verpachtet rück­wirkend ab dem 01.01.1994 öffentlich durch Einholung schrift­licher Gebote die Fischerei im Kalterbach mit Kalterbachstau­see.

Die Pachtbedingungen können beim Forstamt eingesehen oder von dort angefordert werden.

Als Bieter zugelassen sind vorrangig Bürger des Landes Rhein­land-Pfalz, die im Besitz eines Fischereischeines sind, die keine ständige Fischereimöglichkeit haben und die nach den gesetzlichen Vorschriften pachtfähig sind; oder juristische Personen und Vereine im Sinne von § 16 Abs. 2 LFischG die satzungsgemäß die Förderung der Fischerei zum Ziele und in Rheinland- Pfalz ihren Sitz haben.

Schriftliche Gebote können in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift »Fischereiverpachtung Kalterbach« bis zum 11.03.1994, 15.00 Uhr beim Forstamt Neuhäusel eingereicht werden.

Die Eröffnung der Gebote erfolgt in Gegenwart der Bieter am 11.03.1994 im Geschäftszimmer des Forstamtes Neuhäusel um 15.00 Uhr.

Über den Zuschlag entscheidet das Forstamt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Forstdirektion Koblenz.

Neuhäusel, den 25.01.1994

gez. Schlüter, Oberforstrat

Öffentliche Ausschreibung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Holler den Ausbau von 2 Wirt­schaftswegen öffentlich aus.

Leistungsumfang:

Weg 1:

ca. 1.400 m 2 wassergebundene Decke ca. 350 lfdm Betonspurbahn ca. 2.200 m Unterbau

Weg 2:

ca. 600 m 2 wassergebundene Decke ca. 600 m 2 bituminöse Tragschicht ca. 1.200 m 2 Unterbau

Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 16.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.

Die Schutzgebühr in Höhe von 30,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nach­weis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.

Termin für die Abgabe des Angebotes ist

Donnerstag, 10. März 1994,10.00 Uhr Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift ver­sehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Monta­baur, einzureichen.

Montabaur, 01.02.1994

Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister

Die Verwaltung informiert

Sachbearbeitung des Wochenblattes

Die Sachbearbeitung des Wochenblattes erfolgt in Zim­mer 208, Ebene 2 im Rathaus Neubau, Tel. 02602/ 126217.

Es gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag:

08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag:

08.00 bis 12.30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch:

08.00 bis 11.30 Uhr

Anzeigen für das Wochenblatt der Verbandsgemeinde Montabaur können nur in der o. g. Zeit bei der Verbands­gemeindeverwaltung Montabaur aufgegeben werden. Wir bitten um Beachtung.