Montabaur
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Nr. 3/94
“Öffentl. Bekanntmachungen”
Öffentliche Ausschreibung
Die Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur schreibt für die Ortsgemeinde Eitelborn und die Verbandsgemeindewerke die Erschließung des Neubaugebietes »In der Wässer« öffentlich aus.
Leistungsumfang:
ca.
1.500 m 3
Erdaushub
ca.
2.000 m 2
Baustraße
ca.
400 m
Bewässerung DN 100 GGG
ca.
500 m
Entwässerung DN 250 - 400
ca.
200 m
Entwässerung DN 500 - 700
ca.
100 m
Entwässerung DN 500 GGG
Firmen, die an Ausschreibungsunterlagen Interesse haben, werden gebeten, die Unterlagen schriftlich bis zum 07.02.1994 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, anzufordern.
Die Schutzgebühr in Höhe von 50,- DM ist unter Angabe des Verwendungszweckes auf das Konto-Nr. 500 017 bei der Kreissparkasse Montabaur einzuzahlen. Ein Nachweis über die getätigte Einzahlung ist der Anforderung beizulegen.
Termin für die Abgabe des Angebotes ist
Dienstag, 22. Februar 1994,10.00 Uhr
Angebote, die mit einer entsprechenden Aufschrift versehen sein müssen, sind bis zu diesem Zeitpunkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 217, Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur, einzureichen.
Montabaur, 14.01.1994
Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung
Jahresabschluß 1992 - Wasserversorgung Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1993 den Jahresabschluß für den Betriebszweig »Wasserversorgung« zum 31. Dezember 1992 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 347.951,19 DM durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer Hegt in der Zeit vom 24. Januar bis 28. Januar 1994 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer 35
während der Dienststunden öffenthch aus.
56410 Montabaur, 21.01.1994 Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Jahresabschluß 1992 - Abwasserbeseitigung Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 1993 den Jahresabschluß für den Betriebszweig »Abwasserbeseitigung« zum 31. Dezember 1992 festgestellt und beschlossen, den ausgewiesenen Jahresverlust in Höhe von 383.516,37 DM durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage auszugleichen.
Der festgestellte Jahresabschluß, der Lagebericht und der Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfer Hegt in der Zeit vom 24. Januar bis 28. Januar 1994 im Rathaus-Altbau, II. Etage, Zimmer 35
während der Dienststunden öffenthch aus.
156410 Montabaur, 21.01.1994 |Verbandsgemeindewerke Montabaur
Piwowarsky, Werkleiter
Öffentliche Bekanntmachung
der Haushaltssatzung des Hospitalfonds Montabaur für das Jahr 1994 vom 07.01.1994 I.
Der Stadtrat hat aufgrund des § 84 GemO, § 40 des Stiftungsgesetzes vom 22.04.1966 (GVB1. S. 95) in der Fassung des Landesgesetzes vom 17.05.1972 (GVB1. S. 179) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der GemO für Rheinland-Pfalz vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises als Aufsichtsbehörde vom 30.12.1993 hiermit bekanntgemacht wird:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 1994 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf in der Ausgabe auf festgesetzt.
5.737.600 DM 5.737.600 DM
1.228.340 DM 1.228.340 DM
§ 2
Kredite werden in Höhe von 1.100.000 DM veranschlagt.
§3
VerpfHchtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kassenkredite werden nicht beansprucht.
II.
Genehmigung der Haushaltssatzung
Die nach § 95 Abs. 3 Ziff. 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419) erforderHche Genehmigung der Haushaltssatzung der »Stiftung Hospitalfonds der Stadt Montabaur« für das Haushaltsjahr 1994 zu dem Gesamtbetrag für die Kredite in Höhe von 1.100.000,- DM wird hiermit erteilt.
Die Einzelgenehmigung gemäß § 103 Abs. 4 Ziff. 2 GemO für den Kreditbedarf in Höhe von 1.000.000,- DM behalten wir uns vor.
Bei Beantragung der Einzelgenehmigung ist nachzuweisen, daß eine Kreditaufnahme wirtschaftHch zweckmäßiger ist als eine möghche Rücklagenentnahme (§ 94 Abs. 3 GemO). Gegen die nicht genehmigungspflichtigen Teile der Haushaltssatzung werden keine Bedenken erhoben.
56410 Montabaur, 07.01.1994
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises (S.)
Abt. 1 - Az. 950-04
Im Auftrag: gez. Dr. Löhr
III.
Der Haushaltsplan Hegt zur Einsichtnahme vom 24.01.1994 bis 02.02.1994 im Alten- und Pflegeheim, Hospitalfonds Montabaur, in der Verwaltung, 1. Stock, Dillstraße 1, 56410 Montabaur, während der allgemeinen Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr) öffenthch aus.
56410 Montabaur, den 07.01.1994 Stadt Montabaur
gez. Dr. Possel-Dölken, Bürgermeister Hinweis
Eine Verletzung der Bestimmungen über
1. die AusschHeßungsgründe (§ 22 Abs. 21 GemO) und
2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinderates (§ 34 GemO)
ist unbeachtHch, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach dieser öffentHchen Bekanntmachung schriftHch unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber dem Bürgermeister der Stadt Montabaur oder der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz -GemO- vom 14.12.1973 (GVB1. S. 419, BS 2020-1) zuletzt geändert durch das Landesgesetz vom 08.04.1991 (GVB1. S. 104).

