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Montabaur

Schneeräum- und Streupflicht nicht, nachgekommen ist.

Nach der Straßenreinigungssatzung der Ortsgemeinde Nie­derelbert sind die Anlieger verpflichtet, auf den Gehwegen vor ihrem Grundstück den Schnee zu räumen und bei Glätte mit abstumpfenden Stoffen zu streuen. Soweit kein Gehweg ausge­baut ist, gilt ein Streifen von 1,5 m entlang der Grundstücks­grenze als Gehweg.

Die Schneeräum- und Streupflicht erstreckt sich auch auf die öffentlichen Rad- und Fußwege.

Wir weisen darauf hin, daß Verstöße gegen die Straßenreini­gungssatzung als Ordnungswidrigkeiten gelten, die mit einem Bußgeld geahndet werden können.

Verbandsgemeindeverwaltung -örtliche Ordnungsbehörde- Montabaur

Wer kann Auskünfte über nicht mehr existierende Ortsvereine geben?

In der Ortschronik sollen auch die Vereine Erwähnung finden, die heute nicht mehr bestehen.

Es werden insbesondere von den älteren Mitbürgern Auskünf­te über folgende Vereine erbeten:

»Radfahrverein Adler«, gegründet etwa 1925, Auflösung: Kriegsanfang 1939

»Theaterverein«, gegründet 1930, Auflösung: 1934? »Niederelberter Spar- und Darlehenskassenverein«, Er­wähnung 1919

»Verein Immerfroh«, 1921 Tanzmusik, 1926 Tanzmusik und Theatervorstellung

»Kriegerverein Germania«, gegründet 1912?, letzte Erwäh­nung: 1928

»Wanderklub Edelweiß«, 1926 Tanzmusik, letzte Erwäh­nung: 1934

»Jungfrauen-Verein«, 1926 Theatervorstellung »Musik-Verein Beethoven«, 1926 Tanzmusik, 1956 Fort­führung als Musikvereinigung

»Tambourclub der Musikfreunde«, gegründet 1968

Wer irgendwelche Hinweise auf die o. a. Vereine geben kann, der wende sich bitte an Herrn Hermann-Josef Hucke, Dau­bach, Tel. 02602/3965 oder an den Ortshürgermeister, Tel. 3655 oder 3482 (Rathaus).

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Schlüsselbund gefunden

Am 1. Weihnachtsfeiertag (25.12.1993) wurde um 20.30 Uhr in Höhe der Schreinerei Lichtenberg ein Schlüsselbund gefun­den. Der Verlierer kann die Schlüssel im Rathaus abholen.

Willi Bode, Ortsbürgermeister

Weihnachtsbaumaktion 1994

zugunsten des Kindergartens in Niederelbert

Wie schon in den vergangenen Jahren sammelt die Freiwillige Feuerwehr die alten Weihnachtsbäume für einen guten Zweck am Samstag, dem 15. Januar 1994 ab 13.00 Uhr ein.

Der Erlös der Spende ist diesmal für den Kindergarten (Spiel­geräte) bestimmt. Bitte unterstützen Sie unseren Einsatz mit Ihrer Spende.

Wie bereits bekannt, beseitigt die Westerwald-Abfallbeseiti­gung die Weihnachtsbäume am 27.01.1994. Es gilt aber in Niederelbert nur der Termin der Freiwilligen Feuerwehr für Samstag, den 15.01.1994.

Die Weihnachtsbäume sindbis 12.30 Uhr sichtbar am Straßen­rand abzustellen.

Treffen aller Helfer für die Weihnachtsbaumaktion um 12.00 Uhr im Mannschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr.

Kamevalverein Eiwerter Gickel e. V.

Der Kartenvorverkauf für die Kappensitzungen am 05.02.1994 und 12.02.1994 findet sonntags, dem 16.01.1994 und23.01.1994 um 11.00 Uhr in der Fohr-Püs-Stube statt. Die Karten kosten im Vorverkauf 8, DM und an der Abendkasse 10, DM.

Die aktiven Karnevaüsten treffen sich am Mittwoch, dem 19.01.1994 um 19.30 Uhr, in der Fohr-Püs-Stube zur ersten Probe. Bitte bringt Eure Vorträge mit.

Nr. 2/94

Schachclub 92 Elbert e.V.

Wie bereits bekanntgegeben, findet die Jahreshauptversamm­lung für das abgelaufene Jahr

am Freitag, dem 14. Januar 1994 um 19.30 Uhr, im Vereinslokal »Fohr-Pils-Stube« statt.

1. Begrüßung und Berichte des Vorstandes

2. Bericht der Kassenprüfer

3. Ausblick auf die Saison 1994/95

4. Aussprache

5. Verschiedenes

Weitere Anträge zur Tagesordnung können bei allen Vor­standsmitgliedern schriftlich abgegeben werden.

SV Blau-weiß Niederelbert

Jazz-Gymnastik:

Ab sofort finden die Übungsstunden montags von 19.30 bis 20.30 Uhr unter der Leitung von Frau Silke Hommrich statt.

Fußball:

Der Sportplatz Niederelbert wird ab sofort witterungsbedingt bis auf weiteres für jegliche Nutzung gesperrt.

Oberelbert

Haushaltsplan/Haushaltssatzung

für das Haushaltsjahr 1994 einstimmig beschlossen

Unter Tagesordnungspunkt 2 der Ratssitzung am 01.12.1993 stand die Beratung und Beschlußfassung über den Haushalts­plan und die Haushaltssatzung 1994 an. Die Verbandsgemein­deverwaltung hatte hierzu in Abstimmung mit der Ortsge­meinde einen Planentwurf erstellt und zur Sitzung vorgelegt. Nach Erläuterungen zum Planinhalt erklärte der Ortsgemein­derat seine Zustimmung zum Haushaltsplan und der Haus­haltssatzung.

Die Haushaltssatzung 1994, die die summarische Zusammen­fassung des Haushaltsplanes darstellt, enthält folgende Fest­setzungen:

Verwaltungshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben je 1.059.000 DM

Vermögenshaushalt:

Einnahmen/Ausgaben je 1.250.000 DM

Die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 1994 wie folgt festgelegt:

Grundsteuer A 250 von Hundert

Grundsteuer B 290 von Hundert

Gewerbesteuer 300 von Hundert

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Ge­meindegebietes gehalten werden: für den 1. Hund 36 DM

für den 2. Hund 54 DM

für jeden weiteren Hund 72 DM.

Aussagen zur derzeitigen Haushaltssituation bzw. Prognosen zum Haushaltsjahr 1994 enthält der dem Haushaltsplan bei­gefügte Vorbericht. Hieraus werden auszugsweise einige Infor­mationen zur Kenntnis gegeben:

Rückblickend auf das abgelaufene Haushaltsjahr 1993 güt es festzustellen, daß sich die finanzieüe Situation der Ortsge­meinde gegenüber dem Haushaltsplan des Jahres 1993 verbes­sert hat. Erkennbar ist dies durch den vorhandenen Rückla­genstand zum Jahresende von rund 580.000 DM.

Die ursprünglich vorgesehene Rücklagenentnahme in Höhe von 349.800 DM muß nicht getätigt werden, da zusätzliche Einnahmen durch den Verkauf des Schulgebäudes in den Haushalt einflossen und eine erhebliche Kostenverlagerung beim Bau eines Dorfgemeindezentrums durchgeführt wurde. Die Gesamtverschuldung der Ortsgemeinde Oberelbert be­läuft sich zum Jahresende auf 123.230,75 DM.

Haushalt 1994 Verwaltungshaushalt:

Das Volumen des Verwaltungshaushaltes steigt von 981.000 DM auf 1.059,000 DM an. Diese Steigerung ist auf Mehrein­nahmen im Bereich des Forst, der Steuern und allgemeinen Zuweisungen zurückzuführen. So erhöht sich z. B. das Aufkom­men bei der Grundsteuer A und B durch die Anhebung der Grundsteuerhebesätze. Das Gewerbesteueraufkommen, das

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