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Montabaur

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Nr. 1/94

AUGST

Karneval 1994

Am Samstag, dem 5. Februar 1994, findet in der Augst-Halle die große Kappensitzung des Vereinsrings Eitelborn statt. Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Eintrittskarte. Der Kartenvor­verkauf beginnt am Samstag, dein 22.01.1994, 14.00 Uhr, in der Gaststätte »Zur Krone« - Gisbert Vogt - in Eitelborn. Gehen Sie auch mit Ihren Kindern zum Kindermaskenball des Vereinsrings Eitelborn am Sonntag, dem 06.02.1994, in der Augst-Halle und versäumen Sie nicht den großen Rosenmon­tagszug in Eitelborn.

Eitelborn

Gemeindeverwaltung Eitelborn - Umlegungsausschuß-

Bekanntmachung

Der Umlegungsplan für das Umlegungsgebiet »Wässer« der Ortsgemeinde Eitelborn ist am 22.12.1993 für die Flurstücke Nr. 424 und 425 der Ordn. Nr. 1.2 (Neuer Bestand), die Zuteilung für die Ordn. Nr. 42 im neuen Bestand und die Ordn. Nr. 49 abschließend unanfechtbar geworden.

Gemäß § 71 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. der Bekanntma­chung vom 8. Dezember 1986 (BGBl. I. S. 2253) wird die Unanfechtbarkeit hiermit bekanntgegeben.

Die rechtlichen Wirkungen dieser Bekanntmachung treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Mit diesem Tag wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Umlegungsplan vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt.

Die Bekanntmachung schließt gleichzeitig die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein.

Die Berichtigung des Grundbuches und des Liegenschaftska­tasters wird bei den zuständigen Behörden veranlaßt.

Auf lfd. Nr. VII der Begründung zum Umlegungsplan wird nochmals hingewiesen, wonach die im Umlegungsverzeichnis festgesetzten Geldleistungen mit der Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit gemäß § 71 BauGB fällig werden. Von der Eintragung einer öffentlichen Last in Abteilung II des Grund­buches kann abgesehen werden, wenn der Leistungspflichtige bis zu dem von der Verbandsgemeinde noch festzusetzenden Zahlungstermin die Geldleistungen gezahlt oder mit der Ge­meinde entsprechende Zahlungsvereinbarungen getroffen hat.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Wider­spruch ist bei dem Katasteramt Montabaur, Koblenzer Straße 15, 56410 Montabaur, als Geschäftsstelle des Umlegungsaus­schusses der Gemeinde Eitelborn, schriftlich oder zur Nieder­schrift einzulegen.

Die Widerspruchsfrist (Satz 1) ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist beim vorstehend genannten Katasteramt eingegangen ist.

Montabaur, den 23.12.1993

Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses

Reichling

Männergesangverein »Mozart« Eitelbom

Zur Information unserer Sänger: die erste Chorprobe im neuen Jahr ist am 10. Januar, da unser Stiftungsfest bereits am 15. Januar stattfindet.

Einladung des TV Jahn

Zur Jahreshauptversammlung 1994 laden wir Sie hiermit recht herzlich ein.

Termin: Freitag, 21.01.1994

Uhrzeit: 19.00 Uhr

Tagungslokal: Vereinslokal »Zur Krone«, Eitelborn

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Gedenken der Verstorbenen

3. Ehrung der Meister

4. Diskussion der Geschäftsberichte

5. Bericht über die Mitgliederentwicklung

6. Kassenbericht

7. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes

8. Neuwahl des Vorstandes

9. Veranstaltungen 1994

10. Beschlußfassung über die neue Satzung

11. Anträge und Verschiedenes

12. Ausklang und gemütliches Beisammensein

Anträge, die auf der Mitgliederversammlung behandelt wer­den sollen, müssen bis zum 16.01.1994 schriftlich beim Vorsit­zenden eingereicht werden, um als Tagesordnungspunkt auf­genommen zu werden.

Ein Entwurf, der neuen Satzung (siehe TOP 10) kann beim Vorsitzenden angefordert werden. (Anschrift: Wolfgang Vilz, Am Nörrenpfad 16, 56337 Eitelborn).

TV Jahn Eitelbom - Leichtathletik

Neugliederung der Übungsstunden der Leichtathletik-Abtei­lung des TV Jahn Eitelborn:

Mit Beginn des neuen Jahres werden die Übungsstunden neu gestaltet und wie folgt festgelegt:

Montag: (kleine Sporthalle)

(17.00 Uhr bis 18.30 Uhr) Schüler und Schülerinnen

Freizeit- u. Breitensport u. Ballspiele

(18.30 Uhr bis 20.00 Uhr) (große Sporthalle)

Jugendliche/Frauen u. Männer Leichtathletik, Konditionstraining, Ballspiele

(kleine Sporthalle)

Schüler und Schülerinnen Leichtathletik

Für die Übungsstunden stehen teilweise neue Übungsleiter zur Verfügung.

Weitere Informationen beim Abteilungsleiter, Tel. 8216.

Donnerstag (16.30 Uhr bis 18.00 Uhr)

Kadenbach

Verloren - Gefunden

Es wurden 2 Kettchen gefunden.

Der Verlierer / die Verliererin kann diese während der Dienst­stunden beim Ortsbürgermeister abholen.

gez. Dombo, Ortsbürgermeister

Freiwillige Feuerwehr Eitelbom

Die erste Übung im neuen Jahr findet am 14.01.1994, um 19.30 Uhr, statt.

MGV Eitelbom 1866

Zur ersten Chorprobe im neuen Jahr treffen sich die Sänger des MGV Eitelborn 1866 am Donnerstag, dem 6. Januar 1994, 20.00 Uhr, im Vereinslokal »Nassauer Hof«.

Es wird gebeten, Preise für die Tombola am Stiftungsfest in der Chorprobe abzugeben.

Mitgliederversammlung

Am 10.01.1994, um 19.30 Uhr, findet im Gasthaus Westerwald die Mitgliederversammlung des CDU-Ortsverbandes statt. Der Vorstand wird neu gewählt.

Kolpingfamilie / Pfarrgemeinderat Kadenbach

Wir sammeln Briefmarken jeglicher Art für die Dritte Welt (auch Einschreibemarken). Helfen Sie uns mit, die Not zu lindern. Werfen Sie Ihre gesammelten Briefmarken in den aufgestellten Behälter in unserer Kirche oder geben bzw. schicken Sie dieselben an Heinz Jansen, Westerwaldstr. 12, 56337 Kadenbach.