Montabaur
Nr. 1/94
m
“AHRBACHGEMEINDEN”
Heiligenroth
Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.12.1993
In seiner jüngsten Sitzung lehnte der Ortsgemeinderat einen Antrag auf Beseitigung eines Feldweges in der Flur 49 ab. Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Aufforstung der ehemaligen Kippe am Kapellchen.
Desweiteren beschloß er die Sanierung desFeldweges»Verlän- gerte Schulstraße« für die Teilstücke 1 und 2.
Bezüglich der Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteuern faßte der Ortsgemeinderat den Beschluß, die Hebesätze für die Grundsteuern ab dem 01.01.1994 wie folgt zu erhöhen:
a) Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H.
b) Grundsteuer B von 240 auf 290 v. H.
Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth
Zu unserem Familienabend am 15.01.1994, ab 20.00 Uhr, im
Gasthaus »Zur Linde« laden wir alle Mitglieder, Freunde und Förderer sowie alle Angehörigen unserer Mitglieder recht herzlich ein.
Mandolinenverein Heiligenroth e. V.
Am Freitag, dem 14.01.1994, nimmt der Mandolinenverein seine Probenarbeit wieder auf.
Die erste Probe findet ausnahmsweise um 20.00 Uhr im ZBV- Raum der Vogelsanghalle statt.
Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth
Am 1. Februar 1994 fahren wir zur Trockensitzung nach Koblenz in die Rhein-Mosel-Halle.
Abfahrt: 10.00 Uhr ab Feuerwehrhaus.
Anmeldungen bis 16.01.1994 bei Rita Mies, Tel. 5369.
Alte Herren Heiligenroth
Am Samstag, dem 15.01.1994, findet unsere diesjährige Wanderung statt. Alle, die mitwandern möchten, treffen sich um 13.30 Uhr auf dem Kirmesplatz.
Ruppach-Goldhausen
Öffentliche Bekanntmachung
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen
hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Der OrtsgemeinderatvonRuppach- Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.12.1992 den Beschluß gefaßt, den Bebauungsplan »Flur zaun - In den Appelstücker« zu ändern bzw. zu erweitern.
Der Entwurf des Änderungsplanes (einschließlich Begründung) hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
17.01.1994 bis 17.02.1994 (einschließlich)
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,
56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, dienstags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undfreitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie nachrichtlich beim Ortsbürgermeister während der ortsüblichen Dienststunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Montabaur und der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Der Planbereich ist aus der nebenstehend abgedruckten Skizze ersichtlich.
56412 Ruppach-Goldhausen,
04. Januar 1994
Ferdinand,
Ortsbürgermeister
2 . ERSCHLIESSUNGS
ABSCHNITT
jffi' ^^IWc^Bflragg ..aiT Jß?
l.ERSCHLI
IS/ 1850
10 No

