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Montabaur

Nr. 1/94

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AHRBACHGEMEINDEN

Heiligenroth

Bericht über die Sitzung des Ortsgemeinderates vom 14.12.1993

In seiner jüngsten Sitzung lehnte der Ortsgemeinderat einen Antrag auf Beseitigung eines Feldweges in der Flur 49 ab. Der Ortsgemeinderat beschloß einstimmig die Aufforstung der ehemaligen Kippe am Kapellchen.

Desweiteren beschloß er die Sanierung desFeldweges»Verlän- gerte Schulstraße« für die Teilstücke 1 und 2.

Bezüglich der Anhebung der Hebesätze für die Gemeindesteu­ern faßte der Ortsgemeinderat den Beschluß, die Hebesätze für die Grundsteuern ab dem 01.01.1994 wie folgt zu erhöhen:

a) Grundsteuer A von 220 auf 250 v. H.

b) Grundsteuer B von 240 auf 290 v. H.

Verein der Freunde und Förderer der Freiwilligen Feuerwehr Heiligenroth

Zu unserem Familienabend am 15.01.1994, ab 20.00 Uhr, im

Gasthaus »Zur Linde« laden wir alle Mitglieder, Freunde und Förderer sowie alle Angehörigen unserer Mitglieder recht herzlich ein.

Mandolinenverein Heiligenroth e. V.

Am Freitag, dem 14.01.1994, nimmt der Mandolinenverein seine Probenarbeit wieder auf.

Die erste Probe findet ausnahmsweise um 20.00 Uhr im ZBV- Raum der Vogelsanghalle statt.

Möhnenverein »Heiterkeit« Heiligenroth

Am 1. Februar 1994 fahren wir zur Trockensitzung nach Koblenz in die Rhein-Mosel-Halle.

Abfahrt: 10.00 Uhr ab Feuerwehrhaus.

Anmeldungen bis 16.01.1994 bei Rita Mies, Tel. 5369.

Alte Herren Heiligenroth

Am Samstag, dem 15.01.1994, findet unsere diesjährige Wan­derung statt. Alle, die mitwandern möchten, treffen sich um 13.30 Uhr auf dem Kirmesplatz.

Ruppach-Goldhausen

Öffentliche Bekanntmachung

Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes »Flurzaun - In den Appelstücker« der Ortsgemeinde Ruppach-Goldhausen

hier: Öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches Der OrtsgemeinderatvonRuppach- Goldhausen hat in seiner Sitzung am 18.12.1992 den Beschluß ge­faßt, den Bebauungsplan »Flur zaun - In den Appelstücker« zu ändern bzw. zu erweitern.

Der Entwurf des Änderungsplanes (einschließlich Begründung) hegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom

17.01.1994 bis 17.02.1994 (ein­schließlich)

bei der Verbandsgemeindeverwal­tung Montabaur, Bauamt, Zimmer 203, Konrad-Adenauer-Platz 8,

56410 Montabaur, während der Kernarbeitszeit (montags, diens­tags und mittwochs von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr undfreitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr) sowie nachricht­lich beim Ortsbürgermeister wäh­rend der ortsüblichen Dienststun­den zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Bedenken und Anregungen können während dieser Zeit bei der Ver­bandsgemeindeverwaltung Monta­baur und der Ortsgemeinde Rup­pach-Goldhausen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorge­bracht werden.

Der Planbereich ist aus der neben­stehend abgedruckten Skizze er­sichtlich.

56412 Ruppach-Goldhausen,

04. Januar 1994

Ferdinand,

Ortsbürgermeister

2 . ERSCHLIESSUNGS

ABSCHNITT

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IS/ 1850

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